November 2012

Finanzdienstleister Goldman Sachs zeigt allen, wie es geht

Goldman Sachs ist ein Finanzdienstleister für Großunternehmen mit Sitz in New York. GS wird als systematisch bedeutsames Finanzinstitut eingestuft. GS wird vorgeworfen, an der Verschleierung griechischer Schulden beteiligt gewesen zu sein.

Mehr zu GS hier in Wikipedia.

Erwin Pelzig hat in der letzten „Anstalt“ rhetorisch beeindruckend und zugleich erschreckend gezeigt, warum GS absolut krisensicher ist.

Durch einen Klick hier zu sehen.

Viel Spaß.

Name AWD bald weg

Am 27.11.12 müssen die Direktoren des AWD zum Rapport nach Hannover. Swiss Life ruft.

Alle AWDler sollen schon mal die Handys abgeben.

Zu lesen im Handelsblatt.

AWD belastet Swiss Life

https://www.swisslife.de/content/internet/de/de/home/global/lp/promo_riester/_jcr_content/teaserA/layout0/imagetext/image.spooler.teaser2Column.499.jpg/1326292684881.jpg

Während Swiss Life in diesem Jahr in der Schweiz wächst, stagnieren die Prämieneinnahmen in Deutschland.

Tochtergesellschaft AWD musste in diesem Jahr einen Umsatzverlust von 13 % hinnehmen.

Nachzulesen in SR DRS.

Greco krempelt

Einen interessanen Artikel über die Perspektiven der Generali fand ich in der Financial Times.

Beschrieben wird, wie sich die Italienkrise negativ auf die Generali auswirkt, und dass es aber in diesem Jahr bergauf ging.

Die Abmahnung- das magische Wort

Ein Oberlandesgericht hatte gestern die Auffassung vertreten, dass einer fristlosen Kündigung eines Handelsvertreters eine Abmahnung vorauszugehen habe, wenn es sich um Störungen im Leistungsbereich handelt.

Ohne Abmahnung könne sonst eine Kündigung das Vertragsverhältnis nicht beenden, so das Gericht.

Unangenehm nur, wenn das „Weglassen der Abmahnung“ auf anwaltlichen Rat erfolgte.

Der Vorsitzende Richter schimpfte gerade darüber, dass man einen Vertrag mit einem Strukturvertrieb doch vorher besser durchlesen sollte. Als ich ihm entgegnete, dass der Ratschlag auf einen juristischen Berufskollegen (verfügt ebenfalls über die Qualifikation zum Richteramt) zurückzuführen ist, fiel auch dem Richter nichts mehr ein.

Während ich gestern hier noch schrieb und hinterfragte, ob anwaltlicher Rat immer notwendig wäre, bekam ich heute die Antwort eines geschätzten Anwaltskollegen, der meinte, man solle sich wegen der Knebelung in einigen Verträgen doch immer vor Kündigung anwaltlichen Rat einholen.

Ich werde ihm antworten: Wenn anwaltlicher Rat, dann richtiger!

Aber vielleicht liest er selbst diese Blogeintragung. Auf diesem Wege viele kollegiale Grüße!

Verhalten bei Eigenkündigung

Immer wieder werde ich nach Verhaltensregeln für den Fall gefragt, dass der Handelsvertreter eine lange Kündigungsfrist bestehen muss und gleichzeitig droht, dass die Provisionsvorschüsse auf Null reduziert werden.

Vor dem Hintergrund, dass teilweise Kündigungsfristen von über zwei Jahren geregelt sind, geraten viele Versicherungsvertreter durch diese Situation in Bedrängnis.

Es geht mitunter das Gerücht um, dass vor Ausspruch einer solchen Kündigung unbedingt mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden muss. Auch dies wurde mir erst kürzlich wieder so zugetragen.

Als allgemeine Empfehlung kann man dies sicher jedoch nicht aussprechen.

Was sollte man jedoch tun, um diese Zeit zu überleben?

Zunächst ist sicher zu empfehlen, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Je nach Strukturaufbau ist daher zunächst ein Gespräch mit dem Direktionsvorgesetzten zu führen, um möglicherweise das einvernehmliche Ende des Vertrages zu erzielen. Sollte man sich darüber einige werden können, muss dies im Rahmen eines schriftlichen Aufhebungsvertrages erfolgen.

Ansonsten sollte man unbedingt darauf bestehen, dass die Provisionen – wie bisher – weitergezahlt werden. Es gab bereits einige Entscheidungen, wonach es für unzulässig gehalten wurde, die Provisionen aufgrund der Kündigung auf Null zu reduzieren.

Einige Gerichte werteten dies als Vertragsbruch. Auch an dieser Stelle lassen einige Vertriebe, sogar Strukturvertriebe, mit sich reden und zahlen die Provisionsvorschüsse wie bisher.

Einige Vertriebe neigen dazu, weitere Vertragsverletzung zu begehen.

Unter anderem kommt es vor, dass man sich an die bisher von dem Versicherungsvertreter betreuten Kunden gewendet hatte. Diese wurden teilweise sogar schon auf die Nachfolger verteilt. Vor dem Hintergrund, dass jeder Vertrieb eine gewisse Treueverpflichtung hat, ist auch dies als Vertragsverletzung zu werten. Teilweise werden Versicherungsvertreter vom Intranet ausgeschlossen. Teilweise geschieht ein solcher Ausschluss nur in einigen Bereichen. Je nach Schwere dieses Eingriffes könnte auch dies eine Vertragsverletzung darstellen.

Im Falle einer Vertragsverletzung ist das Unternehmen sofort darüber zu informieren und abzumahnen. Dem Unternehmen sollten dann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer er den vertragsgemäßen Zustand  wieder herstellen muss. Sollte sich das Unternehmen dazu entschließen, weiterhin Vertragsverletzungen zu begehen, ist zu überlegen, ob daraus eine fristlose Kündigung hergeleitet wird.

Spätestens an diesem Punkt sollte man individuellen anwaltlichen Rat einholen. Eigenmächtig fristlose Kündigungen auszusprechen, stellt ein erhebliches Risiko dar.

Sollte sich nämlich die fristlose Kündigung als unwirksam herausstellen, so könnten sich daraus Schadenersatzansprüche ergeben.

Jedenfalls ist davor zu warnen, voreilig rechtliche Schlüsse zu ziehen und voreilig Kündigungen auszusprechen.

Jedenfalls ist zu beachten, dass man grundsätzlich noch so lang den Vertrag zu erfüllen hat, wie er Bestand hat, notfalls bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist.

Zwanziger im Abseits

DVAG-Beirat Theo Zwanziger war früher DFB-Präsident. Als Beirat hatte er nun genügend Zeit gefunden, ein Buch über seine Memoiren zu schreiben.

Alle bekamen ihr Fett weg. Wolfgang Niersbach, sein Nachfolger beim DFB, habe nur halbherziges soziales Engagement.

Hoeneß sei ein Besserwisser, Scharfmacher und Macho.

Niersbach und Hoeneß leiteten einen Konter ein und sahen, dass Zwanziger „kein guter Präsident“ war.

Mit ähnlichem Kinderkram muss sich Hoeneß von dem selbsternannten Nr 1 aller Trainer, Hollands neuem Nationalcoach Louis van Gaal, herumschlagen.

AachenMünchener bei den Großen hinten dran

Einem Bericht des Versicherungsjournals vom 06.11.2012 zufolge hat die TARGO bereits eine Bestandsstornoquote von 15,32 %, MyLive von 13,45 %.

Bei den großen Lebensversicherungen hält die AachenMünchener mit 7,03 % das Schlusslicht, knapp davor die Nürnberger mit 6,83 % und die Generali mit 6,17 %.

Schreckensszenario bei Lebensversicherungen

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Bild.de und Welt sprechen davon, dass die Lebensversicherer den Garantiezins aussetzen wollen. Viele Lebensversicherer geraten offenbar ins Wanken und können den Garantiezins nicht mehr leisten. Dieser liegt bei älteren Verträgen bis zu 4 %.

Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank soll daran schuld sein. Der Leitzins liegt bei 0,75 %.

Bild.de schreibt davon, dass bei der ERGO Kunden dazu gebracht werden, ihre Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen und das angesparte Geld in eine Unfallversicherung umzudecken. Der Bund der Versicherten mahnt zur Vorsicht. Die Welt meint, dass das schwächste Fünftel der Anbieter erheblichen Risiken unterworfen sei. Das Handelsblatt zitiert aus einem Protokoll, dass auf ein Treffen von Mitgliedern des Finanzausschusses des Bundestages mit dem parlamentarischen Finanzsekretär Hartmund Koschyk Ende Oktober zugegangen sei. Angeblich soll für dieses Unternehmen die vorhandenen Kapitalanlagen in dem zugrunde gelegten Szenario ab 2018 nicht mehr ausreichen, um neben den versicherungstechnischen Rücklagen auch die Eigenmittelanforderungen zu decken.

Weiterer Ergo-Ärger

Das Handelsblatt äußerte am 01.11.2012 den Verdacht, die ERGO würde mit dem Strafverfahren gegen die Veranstalter der Budapester Orgien nur ablenken wollen.

Schließlich laufe derzeit ein Verfahren gegen 11 ehemalige und aktive ERGO-Manager wegen des Verdachts auf Kundenbetrug im Zusammenhang mit Riester-Verträgen. Außerdem wurden zwischen 2009 und 2011 tausende von Kunden zu ihrem Nachteil von hochverzinsten in niedrigverzinste Versicherungsverträge gelockt. So schreibt es das Handelsblatt.

Das Handelsblatt weiter:

„Obwohl in einem Prüfbericht für Aufsichtsbehörde BAFIN von möglichen Betrugsdelikten und der Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung die Rede ist, sind hier keine Anzeigen von ERGO bekannt“.

Richter befangen?

Das Amtsgericht Bad Neuenahr Ahrweiler liegt wunderschön eingebettet im Ahltal. Umgeben wird es von Hügeln und Weinhängen.

Gegenüber dem Bahnhof liegt das Amtsgericht.

An diesem wunderschönen Ort schickte sich die Postbank an, einen ehemaligen Handelsvertreter auf Rückzahlung von Provisionen zu verklagen.

Der Prozess wird geführt von einem Einzelrichter – wie bei jedem Amtsgericht üblich. In diesem Fall handelt es sich genauer gesagt um eine Richterin.

Die Postbank gab monatliche feste Provisonsvorschüsse, die der Handelsvertreter ins Verdienen bringen sollte und wollte, was er aber nicht tat.

Einige Verträge sollen ins Storno gegangen sein (worüber man streitet).

Im ersten Termin tendierte die Richterin dazu, der Postbank Recht zu geben.

Im zweiten Termin heute kam es dennoch zur Zeugenvernehmung. Einige Kunden sollten aussagen, ob es denn zu dem Storno kam, ob es Nachbearbeitungen gab u.s.w..

Eine Zeugin gab an, dass ihr Mann bei der Post arbeiten würde, worauf die Richterin spontan erwiderte, dass ihr Mann da auch tätig sei. Man/bzw. Frau tauschten dann noch Namen aus, ob der eine den anderen kenne. Anschließend gab der Vertreter der Postbank eine Erklärung ab, die in das gerichtliche Protokoll aufgenommen wurde. Als ich als Anwalt des Handelsvertreters auch eine Erklärung abgeben wollte, wurde die Protokollierung abgelehnt.

Den nächsten Zeugen gar, der wegen des langen Zeitablaufs gleich auf Erinnerungslücken hinwies, ließ das Gericht sofort an den Richtertisch kommen. Dort legte die Richterin ihm einen Kontoauszug der Postbank  über angebliche Einzahlungen vor und legte ihm nahe, er solle bestätigen, dass er diese Zahlungen geleistet hat und danach nichts mehr.

Eine Beweisaufnahme im Schnelldurchgang mit vorgerfertigter Antwort über das Beweisthema.

Dann wurde von mir der sogenannte Befangenheitsantrag gestellt. Dies ist der Antrag, die Richterin in diesem Rechtsstreit wegen Besorgnis der Befangenheit zu entlassen.

Die Richterin sagte dann noch, dass es doch egal sein dürfte, ob ihr Ehegatte bei dem Mutterkonzern arbeiten würde (oder dem ehemaligen Mutterkonzern, da es vielleicht eine Trennung gegeben haben könnte) und zeigte damit duchaus ein gewisses Fachwissen über den Postkonzern.

Andere Richter – des Amtsgerichts – werden nun darüber zu entscheiden haben, ob ihre Einschätzung richtig ist.

Vor einiger Zeit hatte ich einen ähnlichen Fall, als sich ein Richter in einem Rechtsstreit mit der DVAG von selbst als befangen erklärte. Er würde die DVAG kennen, so seine Erklärung, ohne aber die genauen Hintergründe zu verraten.

Das Verhalten des Richters in dem DVAG-Verfahren ist sicher lobenswert. Der Verdacht der Befangenheit darf in keinem Prozess aufkommen!