Mal was ganz anderes

Seit 2011 verschickt die “Gewerbeauskunftszentrale” (GWE) sog. “Angebotsformulare für einen Eintrag in eine Gewerbedatenbank” an Gewerbetreibende, Unternehmen, Freiberufler und Vereine.

Die Formulare waren so gestaltet, dass auf den ersten Blick kein Preis für diesen “Service” erkennbar war, so dass viele irrtümlich in dem Glauben unterschrieben, der Eintrag sei kostenlos. Kurz danach flatterte eine Rechnung von mehreren hundert Euro ins Haus.

Bei Nichtzahlung wurden oft monatelang Mahn- und Drohschreiben, eines Inkassobüros oder verschiedener Rechtsanwälte, verschickt.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität klagte vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die GWE und bekam Recht. Diese Urteile bestätigte nunmehr der BGH, indem er die Nichtzulassungsbeschwerde der GWE zurückwies. Damit steht fest, dass das Verhalten der GWE wettbewerbswidrig war und deshalb zu recht untersagt wurde.

So teilt es die IHK Regensburg mit.