Versorgungswerk erfüllt nicht die Rentenversicherungspflicht

Das Versorgungswerk dient der Absicherung eines selbstständigen Vertriebsmitarbeiters. Es ist überflüssig, darauf hinzuweisen, dass solche Absicherungen nützlich sind.

Deshalb wurden diese Absicherungen auch für Selbstständige in Teilbereichen vorgeschrieben.

Selbstständige, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer regelmäßig nur für einen Auftraggeber tätig sind, sind rentenversicherungspflichtig.

Näheres dazu hier.

Wird man als Selbstständiger mit einem Auftraggeber zum ersten Mal versicherungspflichtig, kann man sich einmalig für die Dauer von drei Jahren von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Dazu hier eine interessante Broschüre.

Das Versorgungswerk ist kein Ersatz für die Rentenversicherungspflicht. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich bei der Frage, ob man rentenversicherungspflichtig ist oder nicht, sich mit der deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine Betriebsprüfung bei dem Selbstständigen die Versicherungspflicht festgestellt wird und erhebliche Nachzahlungen drohen.