April 2013

Das Versorgungswerk – das unbekannte Wesen

Gestern schrieb ich von den Versorgungswerk ehemaliger Vertriebsmitarbeiter der AachenMünchener.

Das Versorgungswerk ist jedoch keine Erfindung der AachenMünchener, sondern wird – teilweise unter anderer Bezeichnung – von vielen Vertrieben eingesetzt.

Unter anderem erhalten es auch einige Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, die eine bestimmte Strukturstufe bei der DVAG erreicht haben. Die DVAG zahlt dann regelmäßig – je nach Erfolg des Vermögensberaters – in dafür vorgesehene“ Töpfe“, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung bei der AachenMünchener.

Oft verpflichten sich Vermögensberater, dass diese Ansprüche bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres an die deutsche Vermögensberatung abgetreten werden. Dies bedeutet, dass der Vermögensberater grundsätzlich bis dahin eine Auszahlung an sich nicht verlangen kann.

Ab der Stufe des Regionalgeschäftsstellenleiter bzw. Praxisstufe 2 kann es Zahlungen in eine Renten -,  Risikolebensversicherung und in eine Unfallversicherung geben, ab der Stufe Geschäftsstelle gibt es dann eine Aufbauversorgung, bestehend aus Leistungen in ein Investmentdepot.

Näheres ist auf mehrseitigen Versorgungsbedingungen geregelt.

Die Leistungen aus den Versorgungswerk verstehen sich als zweckmäßige soziale Absicherung, während jedoch einzelne Regelungen in den Versorgungsbedingungen Fragen aufwerfen.

 

AachenMünchener: Bei Streit keine Antwort

Eine ehemalige Handelsvertreterin der AachenMünchener, eine GmbH, ist mit der AM in einen Rechtsstreit verwickelt. Man streitet über Ausgleichsansprüche und die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.

Der Geschäftsführer dieser GmbH. der selbst ja gar nicht mit der AM streitet, wünschte nunmehr Auskünfte aus seiner Kollektivversicherung.

Die AM antwortete darauf: “ Von unserer Direktion … haben wir erfahren, dass … ein Verfahren gegen … geführt wird. Daher können wir leider keine Auskünfte geben“.

Ein Antwort, deren Logik sich für manch einen nicht sofort erschließt. Also schauen wir mal, was die Gerichte dazu sagen.

OVB mit geringerem Umsatz

Mehr Kunden, mehr Verträge und mehr Mitarbeiter… was nützt es, wenn der Kuchen kleiner wird?

Die OVB konnte den Umsatz von 2011 von 222,1 Mio. Euro nicht halten und erzielte 2012 einen Umsatz von 214,7 Mio. Euro.

Immerhin: Der Konzernüberschuss verbesserte sich von 4,2 auf 8,2 Mio. Euro.

Mehr dazu hier.

Rechtsanwaltskosten werden „modernisiert“

Kostenrechtsmodernisierungsgesetz heißt es neudeutsch.

Ab dem August 2013 sollen Gerichtskosten und auch Rechtsanwaltsgebühren steigen.

Die letzte lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren datiert aus dem Jahr 1994.

Die Rechtsanwaltsgebühren sollen um  mindestens 12 % steigen (bei Strafverteidigern sogar um 19%).

Warum gibt es einen Unterschied zwischen der Anhebung bei den Strafverteidigern und bei den Zivilrichtern?

Ganz einfach: Die Zivilrichter profitieren regelmäßig von höheren Streitwerten, die schon durch die Inflation bedingt sind.

Einige Anwälte raten dazu, aus Kostengründen Streitigkeiten vor dem 01.08.2013 zu beginnen.

Meine Empfehlung ist jedoch, Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden!

Fast eine halbe Milliarde Parteispenden

Die Süddeutsche hat sich am 26.3.2013 mit dem Rechenschaftsbericht der Parteien auseinandergesetzt.

Die Parteien im Bundestag nehmen fast eine halbe Milliarde Euro durch Spenden ein.

„Ihnen zufolge haben CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke insgesamt 433,5 Millionen Euro erhalten. Die Sozialdemokraten liegen mit 155,7 Millionen Euro auf dem ersten, die Linken mit 28,7 Millionen auf dem letzten Platz. Die deutlichste Veränderung gab es bei der FDP. Sie fiel hinter die Grünen zurück und rangiert jetzt nur noch auf Platz fünf“ heißt es in dem Bericht,

und weiter:

„Größte Spender waren die Bayerische Metallindustrie, Daimler, die DVAG (inklusive Tochterfirmen), BMW, der Verband der chemischen Industrie und die Allianz.“

„Diese sechs Großspender gaben Geld an die Union, die SPD, die FDP und (mit Ausnahme der DVAG) auch an die Grünen – die Linke ging dagegen leer aus. Die Herkunft der meisten kleineren Spenden bleibt dagegen im Dunkeln: Die Parteien müssen diese erst ab einer Höhe von 10.000 Euro ausweisen“, schrieb die SZ weiter.

Auch Einnahmen der Parteien aus Sponsoring-Geschäften seien nicht transparent. „Sie werden als Teil des Postens „Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit“ ausgewiesen.“

Ich habe früher einmal ein Referat halten müssen zu dem Thema, warum zur Weimarer Zeit der Liberalismus gescheitert ist. Vielleicht werden meine Enkel bald die Frage beantworten müssen, warum eine parlamentarische Demokratie gescheitert ist.

S&K mit weiteren Pleiten

Der S&K Skandal hat weitere Firmenpleiten zur Folge. Das heißt, das weitere Anleger fürchten müssen, leer auszugehen.

Das berichtet das Manager Magazin Online.

Razzia bei Maklern und Versicherungen

Machte er aus dem Exil in der Türkei weiter Geschäfte?

Göker macht wieder von sich reden. Er soll wieder aktiv geworden sein.

Die Polizei ermittelte und nahm eine Reihe von Hausdurchsuchungen vor.

Der Durchsuchungsbeschluss listet laut Focus jedoch insgesamt 19 Zielobjekte auf, darunter auch die Zentralen zweier Versicherungen in Süddeutschland, eine Generalvertretung der Allianz, eine Regionaldirektion der Ergo Versicherungsgruppe, drei Versicherungsvorstände namentlich, einen Steuerberater sowie einen Gastronom.

Landgericht Frankfurt wies Schadenersatzklage ab

Am 19.12.2012 urteilte das Landgericht Frankfurt, dass einem Anleger, welcher über einen Strukturvertrieb Anlagen bei der Immobilienfonds SEB Immoinvest erworben hatte, keine Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.

Der Kläger hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau Mitte des Jahres 2008 für 160.000 € Anteile am offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest erworben. Vorab wurden Anteile in Höhe von 10.000 € verkauft. Im Juli 2011 erhielten die Eheleute eine Ausschüttung in Höhe von 5250,07 €. Mitte 2012 erhielten sie eine weitere Auszahlung in Höhe von 27.883,58 €.

Außerdem schloss der Kläger noch weitere Versicherungen ab.

Der Kläger machte geltend, es sei ihm zugesichert worden, er könne jederzeit über die Gelder verfügen. Einen Verkaufsprospekt habe ernicht erhalten. Und er sei nicht darüber informiert worden, dass auch die Schließung des Fonds droht .

Er sei auch nicht darauf hingewiesen worden, dass er in einem hoch spekulativen Fond einzahle.

Der Fond wurde geschlossen.

Die weiteren Anlagen wurden aufgelöst. Aus einer Einzahlung in eine so genannte Wunschpolice Von 10.400 € erhielt der Kläger eine Auszahlung in Höhe von 8815,56 €.

Der Kläger verlangte Schadensersatz in Höhe von etwa 140.000 €.

Die Klage wurde abgewiesen.

In dem Kläger gelang es nach Auffassung des Gerichts nicht, Beratungsfehler darzulegen und zu beweisen. Schließlich handelt es sich bei den Anlagen langfristig angelegte Gelder. Außerdem konnte der Kläger nicht beweisen, dass die Vertreter der Beklagten ihn im Zusammenhang mit der Empfehlung des SEB Immoinvest nicht auf mögliche Verlustrisiken und die Möglichkeit der Schließung des Fonds hingewiesen haben.

Die von dem Kläger genannte Zeugen war ich nach Vorhalt des Prospektes in der Zeugenaussage nicht sicher, ob dieser bei dem Gespräch vorlag. Der Kläger konnte auch nicht beweisen, dass er nicht über die Risiken hingewiesen. Schließlich gab die Zeugin an, dass darüber gesprochen wurde, dass man bei fallenden Kursen mir fürs Geld bekomme und man dann entsprechend mehr Geld habe, wenn die Kurse wieder ansteigen. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass man über die Risiken von Kursschwankungen gesprochen hat.

Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 19.12.2012

Ob das Urteil rechtskräftig wurde, ist nicht bekannt.

Trojaner

Trojaner nannte der IT-Experte das Wesen, welches meine Büro-PC angriff. Antivirenprogramme konnten es nicht ausfindig machen. Jetzt wurde es aber vernichtet.

Auf die Frage, wie man so etwas in Zukunft verhindern kann, sagte IT-Experte Oliver Weickum, dass man immer vor Emails nicht bekannter Absender auf der Hut sein sollte. Diese seien am besten ungeöffnet zu löschen.

Wir werden es befolgen.

Bundeskanzlerin Merkel am 21-5-2013 bei der DVAG

Am 21. Mai 2013 wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (Rhein Main Halle Wiesbaden) die DVAG , ihren Parteifreund Dr. Reinfried Pohl und Vermögensberater besuchen. Angela Merkel wird also nach 2008 noch eine weitere Rede als Bundeskanzlerin bei der DVAG halten.

Sie besucht dabei einer ihrer größten Parteispender. Pohl stand wegen seiner Spenden häufig in der Kritik. In einem Interview hatte er sich am 13.3. gegenüber der in der WLZ-FZ zu Spenden an die Stadt Marburg geäußert und empfand dies als Neid und Missgunst.

Auch einige Politiker standen wegen ihrer Nähe zur DVAG in der Kritik. Westerwelle saß bis zur Wahl als Außenminister sogar im Beirat der DVAG. Nach seiner Wahl gab er diesen Posten auf.

Die Bundesregierung, konkret Frau Aigner, stand zwischenzeitig wegen der langsamen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in der „Schusslinie“. Ihr wurde der Gesetzgebungsauftrag entzogen.  Das Finanzsystem steht seit geraumer Zeit in der Kritik und verlangt nach grundlegenden Änderungen. Das Provisionssystem und die schlechte Ausbildung einiger Berater waren nur einige der Dinge, die eine Studie von Ewers und Jung vom 22.12.2008 aufdeckte. Es hat sich bis heute nur Einiges geändert.

Also freuen wir uns auf ehrliche und tiefgründige Worte Frau Merkels.

AWD-Berater in Österreich zum Schadenersatz verurteilt

Jetzt verurteilte ein österreichisches Bezirksgericht einen Mitarbeiter des AWD zur Zahlung von Schadensersatz.

Dies teilte die Kleine Zeitung am 29.3.2013 mit.

Der Berater soll zu den Kunden ein besonderes Vertrauensverhältnis gehabt haben. Die Kunden verkaufte ein Haus, welches sie zuvor geerbt hat. Der Erlös in Höhe von etwa 320.000 € wurde auf Anraten des AWD-Beraters in Aktien der Immofinanz, der Immoeast, der Constantia Vorsorge und der Constantia European Property gesteckt.

Der AWD-Berater soll gesagt haben, die Anlagen seien so sicher wie ein Sparbuch.

Die Constantia-Aktien stürzten ab. Von eingezahlten 82.200 waren nachher noch 38.200 € vorhanden. Der AWD-Berater darf nunmehr gemäß Urteil in diesen Schaden ausgleichen.