Letzte Woche beim Landgericht Koblenz

Manche Gerichtsverfahren haben ihre eigenen Regeln. Vor dem Landgericht Koblenz wurde ein ehemaliger Handelsvertreter von seinem Unternehmen auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen verklagt.

Das Gericht gab in der mündlichen Verhandlung schnell zu erkennen, dass es die Forderung des Unternehmens für richtig hält. Wir hatten entgegnet, dass wir die Höhe der Forderung nicht nachvollziehen können. Außerdem hatten wir konkret darauf hingewiesen, dass der Handelsvertreter noch hätte Provisionen bekommen müssen.

Die Erörterung hat bestimmt knappe 2 Stunden gedauert. Das Gericht war nicht auf unsere Seite zu bringen. Dennoch konnten wir zu guter Letzt die gegnerische Kollegin dazu bewegen, telefonisch noch einmal Rücksprache mit dem entsprechenden Unternehmen zu halten. Und siehe da: Die verlorenen Provisionen wurden gefunden, der Rückstand verringerte sich deutlich und der Prozess konnte im Wege eines „wohlwollenden“ Vergleiches abgeschlossen werden.

Zu befürchten war jedoch, dass das Gericht – obgleich die Einwendungen des Handelsvertreters ja teilweise zutreffend waren – den Handelsvertreter in voller Höhe verurteilt hätte.

Insofern muss auf diesem Wege der gegnerischen Rechtsanwaltskollegin „im Namen der Gerechtigkeit“ ein gewisser Dank ausgesprochen werden.