Wann ist eine Verhandlung eigentlich zu Ende?

Gestern war ich beim Landgericht Hannover. Swiss Life klagte eine Vertragsstrafe gegen einen ehemaligen Handelsvertreter in Höhe von 50.000€ ein.

Beginn sollte um 12 Uhr sein. Die Verhandlung begann 20 Minuten später. Man musste sich noch beraten.

Es ging in der Verhandlung um sehr viele Eckpunkte, auch darum , ob die Vertragsstrafe wirksam vereinbart war. Die neueste BGH-Rechtsprechung wurde erörtert. Das Gericht vertrat – vorläufig – die Auffassung, die Vertragsstrafe sei wirksam.

Turbulent wurde diskutiert. In Anbetracht der Höhe der Forderung wurden – auch von Swiss Life –  wirtschaftliche und soziale Verhältnisse des Handelsvertreters berücksichtigt. Schließlich war die Frage existentiell.

Dann plötzlich – aus meiner Sicht mittendrin – drängte eine Richterin (die Kammer bestand aus drei Richtern), darauf, dass der Termin zu Ende sei. Sie habe einen Termin und müsse weg. Während ich dann noch Anträge formulierte und begründete (es ging um Schriftsatzfristen) hieß es, dass die Verhandlung zu Ende sei. 

Die Richter erhoben sich und verschwanden im Beratungszimmer.

Da fragt sich, wann denn tatsächliche eine Verhandlung zu Ende ist. Vielleicht ist es wie beim Fußball: Wenn der Richter abpfeift, sind die 90 Minuten rum.

Vielleicht werden wir rügen müssen, dass wir nicht genügend angehört wurden. Aber dann fragt sich: was ist schon genügend?