Arbeitsgericht unzuständig

Am 28.08.2013 entschied das Schleswig-holsteinische Oberlandesgericht, dass in einem Rechtsstreit der Deutschen Vermögensberatung gegen eine ehemalige Vermögensberaterin das Landgericht zuständig ist. Damit schloss sich das Oberlandesgericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an.

 

Gegenstand dieser Entscheidung war die Frage, ob ausnahmsweise das Arbeitsgericht über diesen Rechtsstreit entscheiden müsste. Das Schleswig-holsteinische Oberlandesgericht bestätigte, dass die Vermögensberaterin nicht als sogenannte Einfirmenvertreterin angesehen werden kann.

 

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 28.08.2013

Aktenzeichen: 2 W 17/13