Geänderte Provisionen

Am 26.11.2007 soll es von der Deutschen Vermögensberatung DVAG einen Frankfurter Schnellbrief gegeben haben. Angeblich soll dieser Schnellbrief noch immer im Internet aufgerufen werden können. Im Nachhinein verursachte dieser Brief eine Reihe von Verwirrungen, da manch einer den Brief gar nicht oder nicht zu Ende gelesen hat.

Dort heißt es:

„Ab dem 01.01.2008 wird das neue VVG in Kraft treten!

Als Betreuungsgesellschaft werden wir Ihnen wie gewohnt den Rücken frei halten und Sie in den nächsten Wochen bis zum Inkrafttreten der neuen Fassung mit wichtigen Informationen zur VVG-Reform versorgen, sodass Sie sich die restliche Zeit voll und ganz auf Ihre vertriebliche Erfolge konzentrieren können.“…

Im Weiteren werden dann einige Erneuerungen der VVG genannt.

Dann heißt es weiter:

„Hier haben wir uns für Sie eingesetzt, damit Sie wie gewohnt die Provision in einen Betrag  ausgezahlt bekommen!

Ebenso wird aufgrund der neuen Gesetzesgrundlagen für Neuverträge, die ab dem 01.01.2008 policiert werden, die Haftungszeit von bisher in der Regel 35 Monaten auf 60 Monate erhöht werden.

Aufgrund der rechnerischen Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Versicherungsjahre, entfällt für Sie künftig die volle Rückbelastung von Einheiten und Provision bei vorzeitiger  Kündigung. Künftig sind somit – wie bei unserer Riesterrente Strategio No. 1 – sowohl die Einheiten als auch die Provisionen nur noch pro Rata zurückzuzahlen, wenn der Kunde seinen Versicherungsvertrag vorzeitig auflöst.

Um die Provision im gewohnten Umfang bei Abschluss in voller Höhe ausgezahlt zu bekommen, werden sich die Provisionssätze geringfügig ändern. Künftig werden im Wesentlichen für Lebens- und Rentenversicherungsverträge 22 Promille und für Risikoversicherungen 18 Promille ausgezahlt. Dafür erhöhen wir Ihre Erfolgsprovisionen von bisher 3 € um einen LV-Bonus von 0,25 €. Somit erhalten Sie künftig eine Erfolgsprovision von 3,25 € auf alle Einheiten! Es folgen weitere Hinweise zu Policen und Änderungen des Widerrufsrechts.“

Mit diesem Schnellbrief will die DVAG die Vereinbarungen über die Provisionen, die Gegenstand des Vermögensberatervertrages von 2007 sind, geändert wissen. Einige wussten es, andere nicht.