Was denn nun?

Es ist schon merkwürdig, wenn einem Vermögensberater, über deren fristlose Kündigung gerade gestritten wird, vorgehalten wird, er habe Kundendaten mitgenommen und für weitere Geschäfte genutzt.

Gleichzeitig kann von einem Kaufmann jedoch auch verlangt werden – und wurde auch verlangt – dass dieser doch seine kompletten „alten“ Unterlagen aufzubewahren habe im Sinne eines ordentlich geführten kaufmännischen Betriebes. Außerdem wurde darauf aufmerksam gemacht, dass doch aus alter Zeit so viele Infomationen vorlägen, so dass man alle Informationen hat, so dass man einen Buchauszug nun doch nicht mehr bräuchte. Und dass man ja noch nach Vertagsende Abrechnungen ethalten würde, aus denen sich doch alles ergibt – eben auch alle Kundendaten.

Nun denn.