Das Landessozialgericht

Das Landessozialgericht ist u.a. zuständig, wenn gegen Urteile des Sozialgerichts Berufung eingelegt wird.

Einem Mitarbeiterstamm einschließlich Arbeitgeber wurde schon vor etwa 10 Jahren vorgeworfen, sie seien Arbeitnehmer und würden nur zum Schein und, um Sozialversicherungskassen zu betrügen, als Selbständige geführt.

Das Landessozialgericht Bremen hatte sich dieser Sache dann ab 2010 im Rahmen einer Berufung angenommen. Dieses kam auf die Idee, innerhalb von einer Woche für den 25.4.2014 zu laden.

Anwälte haben dann gewöhnlich Urlaub oder einen anderen Gerichtstermin. Bei mir trifft leider die zweite Alternative zu. Ich bin nämlich in einem Rechtsstreit gegen die AachenMünchener in Aachen.

Warum das Gericht nach 10 Jahren Verfahrensdauer in einem Eilschuss terminiert, ist nicht verständlich. Dadurch werden nur unnötig viele Leute beschäftigt, um sich um einen neuen Termin zu kümmern.

Dass der terminliche Schnellschuss darauf zurückzuführen ist, dass dem klagenden Bürger langes Warten nicht zugemutet werden kann,  halte ich für eher unwahrscheinlich.