Fragen zur Provisionsabrechnung

Ich stehe gerade zurzeit mit der Deutschen Vermögensberatung darüber in Kontakt, ob ein Guthaben auf dem Provisionsrückstellungskonto zur Zahlung fällig wird. Die Auffassungen sind unterschiedlich.

Die DVAG teilte nach einer Anfrage mit, dass „die Summe der noch der Provisionshaftung unterliegenden Provisionen das Guthaben auf dem Provisionsrückstellungskonto“ übersteige. Erst wenn das Guthaben auf dem Provisionsrückstellungskonto das haftungspflichtige Provisionsvolumen übersteige… , würden die Differenzbeträge fällig. Diese Beträge würden dann vom Provisionsrückstellungskonto auf das Diskontkonto umgebucht und jeweils frei werdenden Beträge überwiesen werden. Dabei verwies man auf Kapitel IV. des Vermögensberatervertrages. Meine Antwort wird in Kürze erfolgen.