Folgen des nachträglichen Widerrufs, wenn die Widerrufsbelehrung unwirksam war

Die Ausübung des Widerrufsrechts ist bei einem noch andauernden Kreditverhältnis in der Regel nur zweckmäßig, wenn der Verbraucher in der Lage ist, das Darlehen innerhalb von ein paar Tagen nach Widerruf vollständig an die darlehensgewährende Bank zurück zu zahlen, weil dieser Zeitraum die gesetzliche Vorgabe darstellt.

Der Widerruf hat folgende Rechtsfolgen:

1) Der Vertragszins muss nicht gezahlt werden, soweit er über den Nutzungsersatz hinausgeht. Man hat einen entsprechenden Erstattungsanspruch für die zu viel gezahlten Zinsen.

2) Für die Zeit ab Widerruf kann man ein Darlehen in Anspruch nehmen, dass er zu derzeit günstigeren Zinskonditionen in Anspruch nehmen kann.

3) Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht geschuldet, weil der Widerruf zu einer Aufhebung des geschlossenen Darlehensvertrags führt.

4) Bei einem finanzierten (d. h. verbundenen) Geschäft führt der Widerruf zu der Folge, dass dem darlehensgewährenden Kreditinstitut nicht das Darlehen sondern das aus der Finanzierung Erlangte (z. B. eine Fondsbeteiligung) zu übertragen ist und der Verbraucher von seinen Zahlungspflichten aus dem Darlehen befreit ist.