September 2014

Ahoi DVAG

Am kommenden Wochenende geht’s los!

Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung nehmen an einer Incentive Kreuzfahrt teil. Es starten vier Schiffe der AIDA Cruises für eine einwöchige Reise im Mittelmeer. Es sind die Schiffe Vita, Aura, Diva und Blu.

3.500 Vermögensberater und ihre Lebenspartner werden sich also am kommenden Wochenende auf den Seeweg begeben.

Für diejenigen, die den Sinn und Zweck von Incentive-Reisen hinterfragen, sei folgendes gesagt:

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelte einen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten, dem einzelne Versicherer beitreten können.

Die einzelnen Empfehlungen des GDV sind hier zu finden.

Das Kundeninteresse ist demnach zu beachten, sowohl bei der Organisation des Vertriebes als auch bei der Beratung und Vermittlung. „Versicherungsschutz ist für den Verbraucher eine Vertrauensangelegenheit. Um dieses Vertrauen zu wahren, orientieren sich die Unternehmen und der Versicherungsvertrieb an den Belangen des Kunden und stellen diesen in den Mittelpunkt ihres Handelns. Die Vertriebssteuerung darf nicht der bedarfsgerechten Beratung widersprechen.“

Weitere Vorgaben macht der Verhaltenskodex der GDV zur Vertriebssteuerung nicht. Erst Recht macht er keine Vorschriften zu irgendwelchen Incentives.

Dass der GDV im Rahmen seines Verhaltenskodexes umfangreiche Reisen einschränken würde, ist demzufolge ein weit verbreitetes Vorurteil.

Demnach steht es auch nicht im Widerspruch, wenn die AachenMünchener Lebensversicherung AG, die AachenMünchener Versicherung AG, die Generali Lebensversicherung AG und die Generali Versicherung AG, die von der DVAG vertrieben werden, sich dem Verhaltenskodex unterworfen haben.

Das Ansehen des Versicherungsvertreters hat sich kaum verändert

Der Beruf des Versicherungsvertreters gehört immer noch zu denen, die das geringste Ansehen haben. Daran hat sich auch im Jahre 2014 nichts verändert.

Spiegel Online hat kürzlich eine aktuelle Liste der beliebtesten Berufe veröffentlicht. Versicherungsvertreter sind keine Feuerwehrleute.

Feuerwehrleute sind die beliebtesten, Politiker die unbeliebtesten und Versicherungsvertreter die zweit unbeliebtesten Berufsgruppen (selbst Rechtsanwälte genießen ein höheres Ansehen).

Hier die Übersicht:

 

Feuerwehrleute

96,6

Sanitäter

95,8

Krankenschwestern/-pfleger

94,6

Piloten

90,7

Ärzte

88,0

Apotheker

87,5

Lok-, Bus-, U-Bahn, Straßenbahnführer

87,1

Polizisten

81,4

Landwirte, Bauern

80,5

Ingenieure, Techniker

80,3

Lehrer

79,2

Architekten

74,2

Handwerker

74,1

Richter

73,9

Taxifahrer

71,0

Rechtsanwälte

69,7

Soldaten

66,5

Pfarrer, Geistliche

61,3

Beamte (Beschäftigte im öffentlichen   Dienst, Staatsdienst)

61,0

Markt- und Meinungsforscher

58,1

Computer-, Softwarespezialisten

57,7

Bürgermeister

54,9

Händler, Verkäufer

51,6

Unternehmer

51,1

TV-Moderatoren

47,7

Schauspieler

44,0

Banker, Bankangestellte

39,1

Profisportler, -fußballer

38,8

Journalisten

37,0

Werbefachleute

26,6

Versicherungsvertreter

19,4

Politiker

15,1

Quelle:Spiegel.online

In der Hoffnung, dass die Berufsgruppe etwas differenzierter betrachtet wird, versuchte jemand kürzlich eine Abgrenzung mit folgenden Worten: „Unabhängige Versicherungsmakler sind keine sogenannten Versicherungsvertreter oder – noch besser – Vermögensberater.“

Ob ihm die Unterscheidung gelungen ist, wage ich zu bezweifeln.

Gestern hü heute hopp

Die Finanzprofi AG aus Hattersheim wurde aufgefordert, einen Buchauszug zu erteilen.

Wir hatten ja schon einmal darüber geschrieben, dass die Finanzprofi zur Absicherung von Provisionsvorschüssen notarielle Schuldurkunden verlangte und daraus -hoppla hopp- vollstreckte.

Um die Provisionen dann nachvollziehen zu können, sollte eine Buchauszug her. Die Finanzprofi schrieb in einem Fall, dass man gern so etwas übersende. Da jedoch der Kollege Urlaub habe, müsse man das noch etwas verschieben. Ein Jahr später hatte man dann den Buchauszug verweigert, weil der Mitarbeiter gar kein Handelsvertreter sei und dieser nur einem solchen zustehe. Gestern hü, heute hopp.

Andere, die ebenso von der Zwangsvollstreckung betroffen waren, wollten auch einen Buchauszug. Auch dies wurde mit dem selben Argument abgelehnt. Logischerweise fragt sich jetzt, was die notarielle Schuldurkunde sollte.

Programmtipp

Warum nicht mal am Donnerstag, den 11.9.2014, die Sendung Monitor anschalten?

Zum Thema: Corporate Publishing: Geheim-PR zwischen Bücher-Deckeln

Ich jedenfalls bin gespannt.

11.09.2014 um 21h45 Sendung Monitor beim ARD

Lob an das Amtsgericht Obernburg

Harsch ist meine Kritik zuweilen an der Bereitschaft der Richter, etwas schwierigere Sachverhalte zu verstehen. Gerade Provisionen stellen sich dabei teilweise als erhebliche Hürde heraus. Dabei wird von dem Richter (oder der Richterin) abverlangt,  einen Ablauf nachzuvollziehen, der nicht alltäglich ist.

Über einen Verkehrsunfall zu entscheiden ist einfacher, als ein Werk von Provisionsklauseln zu verinnerlichen mit Vorschüssen, Ausnahmeregelungen, Rückstellungskonten, abgerechneten Stornierungen, Herabsetzungen usw.

So habe ich manch ein Urteil gelesen, auf das man nur mit den Sätzen judex non calculat (der Richter rechnet nicht) antworten kann. Böse gesagt müsste es heißen: Manch ein Richter will und manch ein Richter kann nicht.

So war es aber gar nicht gestern beim Amtsgericht Obernburg. Obgleich es „nur“ um etwa 180 € ging, hatte sich der Richter sehr intensiv in die Materie eingearbeitet, hatte sämtliche Abläufe (und die damit verbundenen Fragen) verstanden und – am Ende – noch viele Zweifel gehabt. Egal wie der Prozess endet, hatte man doch den Eindruck, dass hier ein gerechtes Urteil gefällt wird.

Amtsgericht machte kurzerhand den Bock zum Gärtner

Ein süddeutsches Amtsgericht hatte sich in einem Urteil einen „kleinen“ Fehler erlaubt. Es verurteilte kurzerhand einen Handelsvertreter dazu, der DVAG einen Buchauszug zu erteilen.

Andersrum hätte es geheißen haben müssen. Der Handelsvertreter wurde auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen verklagt und war somit ursprünglich Beklagter. Er erhob  Widerklage auf Erteilung eines Buchauszuges und war dann gleichzeitig Widerkläger. Das Gericht trennte dann das eine Verfahren von dem anderen und machte – wohl aus Versehen – den Bock zum Gärtner bzw. den Kläger zum Beklagten.

Wir haben jetzt Berichtigung beantragt. Sonst müsste der Handelsvertreter tatsächlich nachher noch Auskunft leisten über was, was er eigentlich schon gar nicht mehr weiß.

Berichterstattung

Wir erhalten in der letzten Zeit Anfragen von Medienvertretern, die über die Deutsche Vermögensberatung DVAG berichten wollen.

Gesucht werden aktive und ehemalige Vermögensberater, die zu einem Interview bereit sind, auch möglicherweise vor einer Kamera.

Sollte sich ein Leser für ein Interview zur Verfügung stellen wollen, so möge er sich unter info@kanzlei-kaibehrens.de  an Rechtsanwalt Kai Behrens wenden.

Ein Schnäpschen mehr

Kürzlich führte ein Berater Verhandlungen mir einem Vertrieb.

Dies ist sicher nicht ungewöhnlich. Das Angebot des Vertriebes war „grottenschlecht“. Dies ist aber auch nicht ungewöhnlich.

In den Verhandlungen sagte man dann, man wolle noch mehr als einen Schnaps drauflegen. Was damit gemeint ist, weiß ich nicht. was damit gemeint ist, weiß ich nicht. Mehr als einen Schnaps trinken muss man jedenfalls, um sich über das Angebot nicht zu ärgern.

Vielleicht war das damit gemeint.

ADAC verzichtet vor lauter Großzügigkeit auf Vertragsfortführung

Kürzlich regte ich mich noch darüber auf, dass der ADAC am Bedarf vorbei vermittelt hatte, weil er einem „beschränkt Geschäftsfähigen“ (meiner Tochter) einen Vertrag untergejubelt hatte und diesen nun, als sie volljährig wurde, mehrmals und hartnäckig zur Zahlung aufforderte. Daraufhin schrieb ich dem ADAC, der Vertrag sei nicht zustande gekommen, weil die Eltern (also auch ich) hätten zustimmen müssen. Dies haben sie nicht getan, zumal das Kind bereits über die Eltern versichert war.

Jetzt antwortete der ADAC:

„Schade, dass … die ADAC-Mitgliedschaft nicht fortsetzen möchte.

Die Kündigung haben wir rückwirkend zum 31.03.2014 eingetragen. Falls … noch eine Zahlungsaufforderung für den Mitgliedbeirag erhält, betrachten Sie diese bitte als gegenstandslos.

Wir danken … für ihr Vertrauen und würden uns freuen, wenn sie sich vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt für den ADAC entscheidet.“

Es ist schon eigenartig: Eine Kündigung hat nie gegeben. Obgleich dies rechtlich nicht haltbar ist, hält der ADAC noch immer daran fest, dass ein Vertragsverhältnis bestanden hatte.

So etwas Unbelehrbares kennen wir nur von anderen großen Gesellschaften…..