Berechnungsbeispiel für den Ausgleichsanspruch im Bereich Finanzdienstleistung nach den Grundsätzen

Im Rahmen der Grundsätze, die einen Maßstab über die Berechnungd es Ausgleichsanspruches geben, wird auch genauer beschrieben, wie Finanzdienstleistungen auszugleichen sind.

Die maßgeblichen Entscheidungen, und zwar die Entscheidungd es Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main und die beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, habe sich zu diesem Punkt nicht geäußert. Die Urteile sahen bisher vor, dass es einen Ausgleich für Investments nicht gibt.

Zurzeit ist jedoch davon auszugehen, dass dies nur fallbezogen ist. Schließlich sehen die Grundsätze einen Ausgleich für Finanzdienstleistungen vor.

Beispiel: Betrugen die Jahresprovisionen für

2010 16.000,00 €

2011  7.500,00 €

2012  3.800,00 €

2013  6.600,00 €

So ergibt dies eine durchschnittliche Jahresprovision in Höhe von 8.475,00 €.

Das ermittelte ausgleichspflichtiges Folgegeschäft beträgt 10 % davon = 847,50 €.

Sollte der Vermittler z.B. 12 Jahre dabei gewesen sein, wird dieser Betrag mit 3 miltipliziert und ergibt dann 2.542,50 €.  (Bei einer Tätigkeitsdauer über 15 Jahre würde es einen Treuebonus geben).

Insgesamt wären hier für den Bereich Finanzdienstleistungen bei unserem Beispiel 2.542,50 € auszugleichen.