April 2015

Muster einer Maklervollmacht

VOLLMACHT

 

Hiermit bevollmächtige ich (Auftraggeber),

 

__________________________            ________________________     (Vorname, Name)

 

________________________________________________________      (Straße)

 

____________________                         ________________________       (PLZ, Ort)

 

Herrn/Frau …………………….. zur Regelung meiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes sowie aller dazu gehörenden Auskünfte.

Diese Vollmacht umfasst insbesondere:

1.

die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen,

insbesondere gegenüber………….

2.

die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge,

3.

die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den Versicherungsverhältnissen, die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung sowie die Entgegennahme von Geldzahlungen aus Versicherungsfällen für Rechnung des Auftraggebers,

4.

die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers,

5.

die Berechtigung, von den Versicherern die Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen entgegenzunehmen, sämtliche Daten einzuholen, die Datenweitergabe im Namen des Auftragsgebers an dritte Personen , Vertriebe, Makler, Handelsvertreter zu untersagen.

Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.

Diese Vollmacht wird in zwei Originalen erteilt.

 

 

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(Datum, Ort)

 

 

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(Unterschrift)

 

 

IHD darf weitermachen

Das Oberlandesgericht OLG Frankfurt erwägt, die Berufung der DVAG zurückzuweisen. Die DVAG hatte zunächst eine einstweilige Verfügung gegen die Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der  DVAG e.V., kurz IHD, erwirkt. Dagegen legte die IHD Rechtsmittel ein.  Nach einer mündlichen Verhandlung wurde der Beschluss aufgehoben.  Dagegen legte die DVAG Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Frankfurt ein.

Das OLG Frankfurt erwägt nun, die Berufung zurückzuweisen, unter anderem mit dem Hinweis, die DVAG sei der Behauptung, dass sich auch aktive Vermögensberater der IHD angeschlossen hatten, nicht substantiiert entgegengetreten.

S&K Nachwehen

Am 30.03.2015 ging es vor dem Landgericht Frankfurt um die Frage, ob sich ein Vertrieb schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Hintergrund ist, dass sich ein Kunde der Finanzprofi AG Anteile der Deutsche Sachwert Emissionshaus (DSH) vermitteln ließ.

Es ging um einen Darlehensbetrag in Höhe von 15.000 € mit einer versprochenen Verzinsung von 5,5 %. Im April 2013 wurde der Kunde darüber informiert, dass die DSH insolvent sei. Gleichzeitig waren auch die Emissionshäuser United Investors, Asset Trust AG insolvent.

Die Emissionshäuser haben eng mit der S & K – Gruppe zusammengearbeitet. Die Immobiliengruppe S & K, genannt nach ihren Inhabern Stephan S. und Jonas K., steht seit etwa 2 Jahren in den Schlagzeilen. Nach einer Großrazzia gegen S & K befinden sich die Herren S & K in Untersuchungshaft.

Tausende von Anlegern sollen geschädigt sein, viele Millionen Euro würde der Schaden betragen. Das Manager Magazin schieb am 20.01.2015  über teure Uhren, Maseratis, Muckis, Coctails, bezahlte Frauen, Elefanten und Promis. Kurzum: Die Deutsche Antwort auf „The Wolf of Wall Street“.

Es sollen 140 Verdächtige, 150 Unternehmen und 2.200 von S & K gehaltene Bankkonten gegeben haben.

Da von DSH und von S & K nichts mehr zu holen ist, ist nun die Frage, in wie fern der vermittelnde Vertrieb herangezogen werdenden kann. Im Juli 2014 neigte das Landgericht Cottbus dazu, einen Anspruch zu erkennen, weil die Finanzprofi AG in einem Interessenskonflikt stehen würde. Schließlich sei seinerzeit der Aufsichtsratssitz bei der Finanzprofi AG von Herrn Jonas K. eingenommen.

Tipp für Karfreitag

Die IHD-Akadamie bietet ein Seminar Investmentstrategien für den 15./16. Mai und den 22./23. Juli an.

„In diesem bekannten und stets ausgebuchten Seminar setzt Thomas Noske (RD2 / As-Club-Mitglied) seinen perfekten Mix aus Theorie und jahrzehntelanger erfolgreicher Praxis fort. Angesprochen werden damit alle Vermögensberater, die ihren Investmentumsatz steigern oder perfektionieren wollen“, heißt es in der Einladung der Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der  DVAG e.V.

Es sollen noch Plätze frei sein.

OVB mit Aufwärtstrend

Die OVB hat jetzt ihre Zahlen 2014 vorgelegt. Die Provisionserlöse sind 2014 gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozent auf 214 Millionen Euro gestiegen. Der Konzern erhöhte die Zahl der Finanzvermittler im vergangenen Jahr von 5.082 auf 5.173. Die Zahl der betreuten Kunden stieg von 3,08 auf 3,22 Millionen.

Quelle Cash-Online

Operative Kennzahlen

Kunden Anzahl  3,22 Mio. + 4,5 %

Finanzvermittler (31.12.) Anzahl 5.173 + 1,8 %

Gesamtvertriebsprovisionen Mio. Euro 214,0 + 4,5 %

Prügelei um Akten

Ein Vermögensberater erlebte Ende 2014 eine böse, frühweihnachtliche Überraschung.

Kollegen von ihm, die im selben Vertrieb tätig waren, wollten den Vermögensberater dabei überführen, wie er für fremde Gesellschaften Vermittelt. Der Vermögensberater hatte zuvor bei dem Vertrieb fristlos gekündigt.

Die alten Kollegen waren auch nach der Kündigung nicht müde,  Belastungsmaterial gegen den Abtrünnigen zu sammeln. Unter dem Vorwand, eine Kundin wünsche den Abschluss einer Versicherung, wurde der ausgeschiedene Vermögensberater in die Wohnung der Kundin gelockt. Dazu führte er eine Aktentasche bei sich. In dieser Aktentasche waren einige Formulare enthalten. Die Kundin unterschrieb einen Antrag, der dann anschließend auch in die Aktentasche gesteckt wurde. Der Berater meinte sogar noch, durch eine Milchglasscheibe die Statur einer Person im Nebenraum gesehen zu haben. Die Kundin – darauf angesprochen – schloss dies aber kategorisch aus.

Als sich der Berater verabschieden wollte, öffnete sich die Milchglasscheibentür, zwei andere Vermögensberater stürmten „mit gezogener Handykamera“ in den Raum hinein, in welchem sich der ausgeschiedene Berater zusammen mit der Kundin zu diesem Zeitpunkt befand. Dann kam es zu wilden Beschimpfungen, Drohungen und einer handfesten Prügelei. Es war das erklärte Ziel der beiden Angreifer, die Unterlagen aus der Aktentasche zu sichern. Da der Berater diese freiwillig nicht herausgeben wollte, wurde kurzerhand auf ihn eingeschlagen, um so sich den Inhalt der Aktentasche annehmen zu können.

Diese Unterlagen tauchten jetzt plötzlich in einem Gerichtsverfahren wieder auf, indem der Berater von dem Vertrieb verklagt wurde.

Ich gehe einmal davon aus, dass die Täter den Vertrieb nicht wahrheitsgemäß darüber informiert haben, auf welche Weise man in den Besitz der Unterlagen kam. Gemäß § 249 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer mit Gewalt gegen eine Person eine fremde Sache wegnimmt in der Absicht, die Sache sich oder reinem Dritten zuzueignen.