Juli 2015

Wie bekommt oder holt man den Buchauszug

Der Buchauszug muss erteilt werden. So steht es im Gesetz. Die Gerichte schließen daraus, dass er nicht zugesendet werden muss. Er muss notfalls abgeholt werden.

So erging es einem Mandanten, der einen 50-seitigen Buchauszug aus dem Saarland anholen sollte. Der Mandant kommt aus Münster.

Der Ergo-Buchauszug, auf en wir ein Jahr warten durften, ist endlich da. Am 08.07.2014 (!!!) wurde die Ergo von mir zur Erteilung eines Buchauszuges aufgefordert.

Der wurde zwar zugesagt, jedoch nicht fertiggestellt. Schließlich hatten wir geklagt. Das Landgericht Düsseldorf hatte uns Recht gegeben. Die Ergo müsse einen Buchauszug erteilen.

Immerhin: Jetzt, ein Jahr später, ist er fertig und sandte uns den Stapel sogar noch zu. Leider ist die Auskunft bis heute nicht vollständig.

Der Buchauszug wird regelmäßig von der DVAG übersandt (trotz aller Kritik an dem Inhalt der Auskunft eine Entgegenkommen).

Die OVB schickte den Buchauszug nicht zu. Ein Mandant wird jetzt weit reisen dürfen, um ihn abzuholen.

So geht die Sache weiter.

Versicherer und Vertriebe und die Promis

Dieter Bohlen tut es schon. Til Schweiger tut es bald: Er soll für die VHV werben.

So schreibt es Cash-online.

Das Investment.com, bzw. Herr Egon Wachtendorf in einer dortigen Kolumne, äußert ein „paar Gedanken“ zu Jürgen Klopps neuem Betätigungsfeld, dem Coachen von Vermögensberatern der DVAG.

Klopp hatte früher als Markenbotschafter der Volks- und Raiffeisenbanken „scheinbar voller Inbrunst“ gearbeitet, von der er als langjähriges Genossenschaftsmitglied überzeugt schien.

Dann folgte eine Zeit bei der im „Sexsumpf versinkenden HMI“, bei der er um seinen Ruf habe fürchten müssen.

„Es hätte mich sogar arg gewundert, wenn Jürgen Klopp nicht früher oder später bei der DVAG gelandet wäre“, schreibt Wachtendorf. Schließlich habe die DVAG schon immer Sportgrößen als Werbepartner gewinnen wollen.

Ganz „sportlich“ betrachtet Wachtendorf die Werber Michael Schumacher, Joachim Löw, Paul Biedermann, Britta Heidemann und Joey Kelly.

Anders sieht es Wachtendorf, wenn die „hohen Damen und Herren aus der Politik“, wie Helmut Kohl, Theo Waigel, Bernhard Vogel, Horst Teltschik, Friedrich Bohl, Friedhelm Ost, Walter Wallmann, Petra Roth oder Guido Westerwelle werben würden. Von der Grußbotschaft von Frau Merkel im Jahre 2008 war er gar „enttäuscht“.

Versicherungsvermittlung und Umsatzsteuer

Das Versicherungsjournal hat sich heute einem immer wieder brisanten Thema gewidmet, der Umsatzbesteuerung bei der Versicherungsvermittlung. Interviewt wurde Steuerberater Daniel Ziska.

Grundsätzlich:  Vermittlungstätigkeiten sind umsatzsteuerfrei, Serviceentgelte dagegen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Kleinstunternehmer mit einem Umsatz von max. 17.500 € jährlich sind immer umsatzsteuerfrei.

Die Beratung ist beim Versicherungsberater gemäß § 34 e GewO  und beim Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34 h GewO  umsatzsteuerpflichtig.

Bei Mischverhältnissen zwischen Beratung und Vermittlung ist dies problematisch. Ziska empfiehlt, beide Leistungen von einander klar abzutrennen.

„Wenn man das Geld für die tatsächliche oder versuchte Vermittlung eines bestimmten Vertrags erhält, dann bleibt er umsatzsteuerfrei. Dabei muss man nicht den kompletten Vermittlungsprozess begleiten, es reicht ein wichtiger Teil. So ist es auch umsatzsteuerfrei, wenn man zum Beispiel das Erstgespräch macht und danach den qualifizierten Kunden an einen anderen Vermittler „weiterreicht“.

Für das Wertpapier- oder Darlehensgeschäft gibt es die Steuerbefreiung auch ausschließlich für Vermittlung. Bei Versicherungs-Vermittlern erstreckt sie sich auch auf andere berufstypische Tätigkeiten, zum Beispiel die Schadensabwicklung. Hierzu gibt es aber leider wenige Urteile, auf die man sich stützen kann“, so Ziska.

Ärgernis geht weiter

Am Donnerstag hatte ich in einer Vermögensberatersache einen Termin vor dem Oberlandesgericht München – wie ich dachte.

Gestritten wird um Provisionsrückzahlungen, weil Verträge nach Ausscheiden eines Vermögensberaters aus der DVAG ins Storno gegangen sein sollen. Die DVAG klagte das Minus auf dem Provisionskonto ein. Das Oberlandesgericht hatte zuvor in einer Zwischenverfügung die Meinung geäußert, dass das Saldo so nicht eingeklagt werden dürfe, weil das Provisionskonto kein Kontokorrent darstellen würde. Und dann müsse man jeden Betrag genau vorrechnen, von dem man glaubt, den bekommen zu können.

Guten Mutes für ich deshalb nach München. Als ich vor dem Gerichtssaal stand, durfte ich feststellen, dass der der Termin durchgestrichen war. Die Geschäftsstelle teilte mir mit, der Termin sei kurzfristig aufgehoben worden. Und dass ich keine Benachrichtigung bekommen hätte, läge wohl am Poststreik, war die spontane Erklärung.

Es fragt sich an dieser Stelle, warum – wenn denn die Sache mit dem Poststreik sogar im OLG bekannt war – man denn nicht eine andere Form der Benachrichtigung gewählt hatte. Es gibt ja Fax, Email, Telefon, sogar eine Handynummer ist auf meiner Website angegeben.

Erst Kaiserslautern und nun München – zwei Tage waren für die Katz.

Ärgernis Justizeinsparung

In einer Handelsvertretersache fuhr ich am Dienstag zum Landgericht Kaiserslautern. Zwei Zeugen sollten Zünglein an der Waage sein.

Der eine soll aus Kiel, der andere aus München kommen. Der eine war da, der andere nicht.

Dann stellte sich die Frage nach einem Ordnungsgeld, welches das Gericht verhängen kann, wenn ein Zeuge es bevorzugt, zu einem Gerichtstermin – trotz Ladung – nicht zu kommen.

Und siehe da – er war nur mit normaler Post geladen. Und man wisse jetzt nicht, ob er diese Post denn überhaupt bekommen habe. Also sei ein Ordnungsgeld nicht möglich.

Warum er denn eine Ladung per Zustellung erhalten habe, fragte ich, worauf ich die Antwort erhielt, dass sich das Landgericht Kaiserslautern nicht mehr finanziell leisten könne. Normale Post sei billiger.

Dass ich und mein Mandant aus Münster eine weite Anreise hatten und wir nun nochmal fahren müssen, war dem Gericht offensichtlich egal.

Was macht eigentlich Wulff

Wer heutzutage den Namen Wulff googelt, stößt meist zuerst auf Bettina Wulff. Und man erfährt, dass Bettina und – ach ja – Christian (so hieß er) wieder liiert sein sollen.  Christian Wulff war fast 2 Jahre lang Bundespräsident.

Neuerdings ist Rechtsanwalt Wulff als Berater für das Schweizer Immobilienunternehmen Corestate Capital tätig.