BGH lehnt Revision ab

Das Oberlandesgericht Frankfurt sah die fristlose Kündigung eines Vermögensberaters als unwirksam an. Ich berichtete über die Hintergründe.

Die Sache ging dann zum Bundesgerichtshof. Dieser nahm die Nichtzulassungsbeschwerde nicht an. Eine Begründung dafür hatte das Gericht nicht genannt.

Gegen diese Entscheidung ist die Gehörsrüge noch möglich, für den Fall, dass man noch Gründe genannt haben möchte, warum sich der BGH damit nicht beschäftigen will.

Das Oberlandesgericht wird sich jetzt mit der Höhe des Schadenersatzes beschäftigen müssen.