März 2016

DVAG mit Rekordumsatz in 2015

Das Handelsblatt berichtet heute von Umsatzzahlen der DVAG in 2015:  Der Umsatz der Deutschen Vermögensberatung AG ist danach im vergangenen Jahr um 5,5 Prozent auf 1,26 Milliarden Euro gestiegen. Der Jahresüberschuss wuchs um 21 Prozent auf 186 Millionen Euro.

Im Jahre 2014 verzeichnete man übrigens einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozent auf 1,2 Milliarden,

2013 waren es 1.130,4

2012 waren es 1,18

2011 … 1,1

2010 … 1,07

2009 …. 1,1

2008 …. 1,22 Mrd. Euro Umsatz.

Das Handelsblatt berichtet, dass bei der DVAG 14.000 Vermögensberater tätig seien. Auf der Website von Paul Biedermann ist noch von 37.000 „asset managers“ die Rede.

 

LG Stuttgart: Arbeitsgericht bei OVB nicht zuständig

Entgegen bisher geäußerter Vermutung hat das Landgericht Stuttgart am 8.3.16 in einem Rechtsstreit der OVB mit einem ehemaligen Mitarbeiter beschlossen, dass es zuständig ist und nicht das Arbeitsgericht. Das Gericht hatte einen Vertrag aus dem Jahr 2002 zugrunde gelegt, in dem „nur“ ein Konkurrenzverbot vereinbart wurde. Angeblich dürfe der Berater ausdrücklich „nach Ende eines Beratungsgesprächs“ andere Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Ob das da wirklich so steht und ob das wirklich so gemeint ist, wird noch zu prüfen sein…

OLG Köln: Buchauszug, obgleich Handelsvertreter nie vermittelt hat

Am 22.8.2014 verurteilte das OLG Köln einen Vertrieb zur Auskunft über vermittelte Versicherungsverträge, obgleich diese von dem Kläger nicht vermittelt wurden. Er war als Handelsvertreter ausschließlich damit betraut, Mitarbeiter anzuwerben.

Das Gericht:

„Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass der Kläger als Handelsvertreter für die Beklagte dauerhaft damit beauftragt war, für diese Vermittler anzuwerben, die die von der Beklagte vertriebenen Produktes der G2 Ltd. an Endverbraucher vertreiben.

Dabei ist auch ohne Belang, dass der Kläger selbst keine Versicherungen für die Beklagte vermittelt hat. Der Kläger verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits zitierte Entscheidung des OLG Hamm (BeckRS 2013, 13109), welche einen durchaus vergleichbaren Fall zum Gegenstand hatte.

Der Kläger kann deshalb von der Beklagten Auskunft bezüglich sämtlicher nach §§ 87 Abs. 1 S. 1, 87a Abs. S. 1 provisionspflichtiger Geschäfte verlangen. Dies gilt entgegen der Auffassung des Landgerichtes grundsätzlich auch in Bezug auf Lebensversicherungen, die nach Beendigung des Handelsvertretervertrages durch vom Kläger während der Vertragslaufzeit zugeführte Vermittler mit der Beklagten zustande gekommen sind.“

OLG Köln 19 U 177/13

Anwalt flog aus Gerichtssaal

Ein Anwalt, der einen Vertrieb vertritt, war kürzlich in einem Strafverfahren vor einem Amtsgericht anwesend, in dem einem Berater strafrechtliche Vorwürfe gemacht wurden.

Er wollte Informationen gegen den Berater sammeln, dem der Vertrieb zuvor fristlos gekündigt hatte. Nun wollte man offenbar eine Bestätigung bekommen, dass die fristlose Kündigung berechtigt war.

Währenddessen war ein Handy in Gebrauch, so dass der Eindruck entstehen konnte, dass von dem Anwalt Aufzeichnungen vorgenommen wurden. Der Anwalt wurde vom Richter aufgefordert, das Handy wegzulegen. Dieser kam der Aufforderung nicht nach, und flog deshalb kurzerhand aus dem Gerichtssaal.

Buchauszug trotz Zugang zum Intranet?

Heute ging es vor dem Landgericht Frankfurt um die Frage, ob einem für die DVAG tätigen Vermögensberater während des laufenden Vertrages ein Buchauszug zusteht. Die DVAG argumentierte, dass doch der Zugang zum Intranet bestehe und dort alle Infos vorliegen würden.

Der Vermögensberater meinte, das Intranet würde auf Knopfdruck ausgeschaltet werden können und dann wären die Daten nicht mehr zugänglich und eine darauf beruhende Klage könnte nicht mehr begründet werden. Das Gericht sah das wohl ähnlich.

Außerdem wären es ja fremde Daten, die dem Vertrieb gehören, die ja nicht einfach kopiert und nach Vertragsschluss verwendet werden dürfen, meinte der Kläger. Eine ausdrückliche Erlaubnis, die Daten zu kopieren, wollte der Vertrieb nicht geben, verwies aber darauf, dass es einen „Druck-Button“ gebe und man ja alles ausdrucken könne.

Ganz nebenbei ging es um die Rückzahlung von Softwarepauschalen, die die DVAG nach Ansicht des Gerichts zu erstatten habe.

Haftungszeiten auf dem Prüfstand

Kürzlich hatte sich das Oberlandesgericht Stuttgart Gedanken zu Haftungszeiten gemacht.

Haftungszeit bedeutet, dass Provisionen erst dann verdient sind, wenn Kunden einen bestimmten Zeitraum hinweg Prämien bezahlen. Zahlt er nicht, kommt es z.B. zu einem Storno, müssen Vorschüsse evtl. zurückgezahlt werden.

Im Vermögensberatervertrag der DVAG von 2007 sind Haftungszeiten von teilweise 36 Monaten vereinbart. Abgerechnet wurde jedoch mit 60 Monaten. An diese vertragliche Vereinbarung sei die DVAG gebunden, so die Ansicht des Gerichts. Das OLG vertrat weiterhin die Auffassung, dass sich das auf die Provisionsabrechnung auswirkt.

Nach Beratung und kontroverser Diskussion meinte das Gericht, das Saldo auf dem Provisionskonto sei deshalb falsch. Es müsse neu abgerechnet werden. Da noch weitere Forderungen im Raum standen, wurde ein Vergleich erörtert. Dann würde ein Urteil ausbleiben.

Zu Versicherungsvertretern und Politikern kein Vertrauen

Der Verein GfK hat wieder einmal verschiedene Berufe auf ihre Beliebtheit getestet.

Die Deutschen vertrauen Feuerwehrleuten und Sanitätern am meisten, Politikern und Versicherungsvertretern am wenigsten.

Trotz Abgas-Skandal verzeichnen die  Ingenieure und Techniker den größten Vertrauenszuwachs. Mit sechs dazugewonnenen Prozentpunkten vertrauen  ihnen aktuell 86 Prozent. Damit konnten sie sich von Rang 10 auf Rang 8 verbessern.

Banker  scheinen sich langsam von ihrem Vertrauenstief zu erholen: Der Anteil derer, die zu Bankangestellten Vertrauen haben wollen, stieg von 39 auf 43 Prozent.

Die hinteren Plätze belegen Werbefachleute (27 Prozent) und Versicherungsvertreter mit 22 Prozent (2014  19 Proz.). Politiker verharren – wie  vor zwei Jahren – auf dem letzten Platz. Nahezu unverändert vertrauen ihnen gerade einmal 14 Prozent der Bürger.

Dass Versicherungsvertreter abermals, wie die Jahre zuvor, so unbeliebt sind, ist zu kritisieren. Um das Vertrauen der Bürger zu dieser Branche zu fördern, hatte man viele gesetzliche Veränderungen angeregt und teilweise durchgesetzt. Natürlich kann man verschwundenes Vertrauen „gesetzlich“ nicht einfach wiederherstellen. Aber das Ergebnis zeigt, dass die wenigen gesetzlichen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um das zu retten, was Versicherer und Vertriebe seit vielen Jahren angerichtet haben.

Hier die Rangliste:

Die Top-Ten in der Übersicht:

Feuerwehrleute (96 Prozent)
Sanitäter (96 Prozent)
Krankenschwestern/- pfleger (95 Prozent)
Apotheker (90 Prozent)
Ärzte (89 Prozent)
Lok-, Bus-, U-Bahn, Straßenbahnführer (89 Prozent)
Piloten (87 Prozent)
Ingenieure, Techniker (86 Prozent)
Lehrer (82 Prozent)
Polizisten (82 Prozent)

Die letzten zehn Plätze in der Übersicht:

Unternehmer (54 Prozent)
Händler, Verkäufer (52 Prozent)
Schauspieler (48 Prozent)
TV-Moderatoren (48 Prozent)
Banker, Bankangestellte (43 Prozent)
Profisportler, -fußballer (42 Prozent)
Journalisten (36 Prozent)
Werbefachleute (27 Prozent)
Versicherungsvertreter (22 Prozent)
Politiker (14 Prozent)

Quelle: Auszug aus dem Trust in Professions Report 2016

Ungewöhnliche Mandatsanfrage

Eine Mandantin, eine Ex-Vermögensberaterin, hatte mich heute neu beauftragt. Sie gab mir das vielleicht beste Kompliment, das sich jeder Anwalt wünscht. Sie sagte, sie käme auf Empfehlung eines Gegners aus einem früheren Verfahren. Dieser meinte wohl, dass ich meinen Mandanten (also seinen damaligen Gegner) gut vertreten hatte. Beide waren Makler, die ruppig und juristisch um Kunden kämpften.

Eine andere Anfrage heute könnte man mit sehr viel Fantasie auch als Kompliment auffassen. Insbesondere der neue  Versuch, mich um Rat zu fragen, imponiert wegen seiner Unverfrorenheit. Es spricht einiges dafür, das Mandat nicht anzunehmen. So fing es an: Einem potentiellen Mandanten war vor Wochen ein Beratungshonorar von 150 € zu teuer. Er hätte ja keinen Goldesel, sagte er mal.

Jetzt stellte er erneut eine Anfrage wie folgt: „ich hatte Ihnen schonmal geschrieben, da hatten Sie mir ein Angebot von 150€ Erstberatung….Da hatte ich einen dummen Spruch gemacht, weil ich da eine schlechte Laune hatte und es war/ist mir zu teuer. Ich wollte Ihnen einen Gegenvorschlag machen. Ich weis Sie sind der Schrecken der …..Leute, was mich wirklich sehr freut! Wenn Sie mir garantieren könnten, dass ich der ….. keinen Cent mehr geben muss und sogar das gezahlte wieder zurückbekomme, gebe ich Ihnen Cash 2-3000€ Cash auf die Hand. Lieber gebe ich irgendeinem das Geld, als der ….Ich fahre extra die Kilometer und gebe Ihnen das Geld. Wie hört sich das an?“

Das hört sich gar nicht gut an….