Everybody dance now

Gestern kündigte das Landgericht München eine Tendenz an. Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BvK) klagte bekanntlich gegen Check 24, die auf Ihrer Internetseite Versicherungen im Vergleich anbieten. Es ist auch der Kampf des konservativen Geschäftsmodells gegen neue Medien. Die alte Schule des Versicherungsverkaufs wehrt sich gegen das Online-Angebot durch Check24. Beratung im Wohnzimmer statt ein flotter Internetabschluss via IPad.

Das Gericht gab eine erste Einschätzung ab, die von allen Seiten völlig unterschiedlich bewertet wird. „Online-Vergleichsportale dürfen wohl auch in Zukunft Versicherungen vermitteln. Bei einem Vertragsabschluss im Internet müsse der Verbraucher grundsätzlich nicht so intensiv beraten werden wie bei einem Versicherungsmakler von Angesicht zu Angesicht“, hörte die FR im Gerichtssaal und stellte die grundsätzliche Berechtigung von Check24 an.

Aber das Gericht sagte auch, Check24 muss die Kunden künftig besser darüber informieren, dass es als Makler tätig ist und Provisionen für Versicherungsabschlüsse kassiert. Bislang las man dies auf der Webseite des Unternehmens nur in einer Fußzeile, die aus Sicht des BvK wohl von den wenigsten Nutzern zur Kenntnis genommen wird.

Insgesamt sieht dies wie der klassische Pyrrhus-Sieg aus, dessen Verfahren für Check24 kostenlose Werbung bereitet, im Ergebnis jedoch die Rechtmäßigkeit von Online-Portalen verankert, wenn gewisse Regeln eingehalten werden. Das Urteil wird am 13.7.16 erwartet.