LG Köln: Provisionsabrechnung nicht nachvollziehbar

Etwas unwirsch reagierte die Prozessbevollmächtigte der OVB auf eine richterlichen Hinweis des Landgerichts Köln in der letzten Woche. Die OVB machte die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen geltend. Die Akte bestand mittlerweile aus einem gefüllten Din A4-Ordner mit Schriftsätzen, Unter- und Anlagen.

Dennoch meinte die Richterin, dass dieses nicht ausreichen würde. Nun müsse die OVB zu jedem einzelnen Vertrag einen Bericht und eine Berechnung machen. Dieses stieß nicht auf große Freude bei der Gegenseite, die dann verbal zum großen Schlag ausholte und allgemein meine angeblich so schlechten Schriftsätze kritisierte. Dass diese aber wohl bisher genügten, um das Gericht ins unsere Richtung zu lenken, wurde nicht erwähnt. Und dass es offensichtlich noch schlechtere Schriftsätze gegeben haben muss, denn sonst wäre man ja schon weitergekommen, wollte man auch nicht wahrhaben.