Juni 2016

Natur pur statt Finanzdienstleistung: Jens Klingebiel

Seine Laufbahn begann mit einem Wirtschaftsstudium, führte über die DVAG zu anderen Tätigkeiten in der Finanzwelt. Nach vielen Jahren Finanzdienstleistung stieg er komplett aus. Jens Klingebiel weist sicher eine ungewöhnliche Laufbahn auf. Während früher Finanzen und Versicherungen im Mittelpunkt standen, sind es jetzt Tiere.

Sein aktuell bekanntestes Werk: Filmaufnahmen für das Krombacher Artenschutzprojekt. Während wir zur Fußball-EM in den Werbepausen allerlei Versicherungswerbung ertragen müssen, freuen wir uns, wenn wir anschließend bei jedem Glas Bier etwas für den Artenschutz getan haben.

Merkwürdiges BGH-Urteil

Das Versicherungsjournal berichtet heute on einer BGH-Entscheidung, in der einem Makler die Schadenregulierung mit einer Versicherung verboten wird.

Geklagt hatte die Anwaltskammer.

Eine Entscheidung, die in Kürze erörtert werden muss.

Hier die Entscheidung.

LG Frankfurt: Softwarepauschale zurück und Anspruch auf Buchauszug

Am 19.04.2016 urteilte das Landgericht Frankfurt in einem Teilurteil aus, dass die DVAG eine Softwarepauschale in Höhe von fast 4.000 € zu erstatten hat und außerdem einen Buchauszug zu erteilen habe.

Kläger und Beklagte waren mit einem Vertrag aus dem Jahre 2007 miteinander verbunden. Seitdem wurde das Konto des Klägers mit über 9.000 € belastet. Ein Großteil dieses Betrages war bereits verjährt.

Das Gericht im Einzelnen:

„Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch gem. §280 Abs. 1 BGB, weil diese vertragswidrig das von ihr für ihn geführte Kontokorrentkonto mit den Softwarepauschalen belastet hat, obwohl die EDV nach den vertraglichen Vereinbarungen kostenlos zur Verfügung zu stellen war. Das Bestreiten des Zahlungsanspruchs durch die Beklagte ist unsubstantiiert. Ohne diese Pflichtverletzung hätte der Kläger bereits entsprechende Auszahlungen vom Kontokorrentkonto erhalten, sodass er nicht nur einen Anspruch auf Gutschrift auf das Kontokorrentkonto, sondern einen Zahlungsanspruch hat.“

Des weiteren führt das Gericht aus:

„Der Kläger kann von der Beklagten gem. 87c Abs. 2 HGB auch den geltend gemachten Buchauszug verlangen. Der Buchauszug muss sämtliche provisionsrelevanten Geschäftsvorfälle erfassen und zwar alle von Vertragsbeginn bis Vertragsende, sowie darüber hinaus sämtliche weiteren provisionsrelevanten nachvertraglichen Geschäfte wiedergeben (Emde EM DE, Vertriebsrecht, 2. Auflage, §87c Randnummer 130). Dabei ist klar, dass der Klageantrag nur auf die vom Kläger vermittelten oder im Namen der Vertragspartner der Beklagten für diese abgeschlossenen Geschäfte betrifft. Er ist damit sachlicher und persönlicher Hinsicht hinreichend bestimmt.“

„Die Beklagte kann dem Kläger auch nicht entgegenhalten, er könne die benötigten Angaben in der EDV der Beklagten selbst abrufen.

Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein EDV-System, das nur Zugriff auf den aktuellen Datenstand und keinen Gesamtüberblick über den fraglichen Zeitraum gibt, den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt und der Handelsvertreter nicht darauf verwiesen werden kann, er habe die Daten ja selbst „fixieren“, also laufend ausdrucken oder speichern können oder ihm bereits zugesandte Unterlagen aufbewahren können (BGH-Urteil vom 20.09.2006 Aktenzeichen VIII ZR 100/05).

Darüber hinausgehend obliegt die Erstellung des Buchauszuges als vollständige, geordnete und übersichtliche aller Angaben, die für die Provision von Bedeutung sind, nicht dem Handelsvertreter, sondern dem Prinzipal. Selbst wenn daher alle notwendigen Daten im EDV-System für den Kläger zugänglich hinterlegt wären, so wäre es doch Sache der Beklagten, diese in der gewohnten Form zusammenzustellen… Dass über die EDV quasi durch einen Mausklick ein vollständiger Buchauszug zu erlangen wäre, macht auch die Beklagte nicht geltend. Aber auch wenn dies so wäre, könnte die Beklagte den Kläger nicht darauf verweisen, die Daten aus dem EDV-System zu entnehmen. Denn die Beklagte schuldet dem Kläger die dauerhafte Überlassung des Buchauszuges und nicht nur die jederzeit einschränkbare elektronische Abrufbarkeit. Es wäre Sache der Beklagten und nicht des Klägers, die Daten auszudrucken oder auf einem dauerhaften Speichermedium zur Verfügung zu stellen und die damit einhergehenden Arbeiten zu leisten.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anwaltliches Kauderwelsch

Einige Schriftsätze, und auch die, die diese lesen müssen, leiden häufig unter typisch anwaltlichem Kauderwelsch.

Was war geschehen?

Die Santanderbank hatte wegen eines Programmierungsfehlers einen gekündigten Kredit in der Schufa eintragen lassen. Daraufhin kam es zu einer Kündigung des Onlinekontos bei der Frankfurter Sparkasse. Die Kosten dafür und die Kosten für eine neue Schufaauskunft wurden dann als Schadenersatzklage gegen Santander eingeklagt. Die Schufaauskunft kostet online 9,95 €. Dies war u.a. Gegenstand der Klage.

Die Santander wehrt sich gegen diese Zahlung und meint, dass die Schufaauskunft auch hätte kostenlos eingeholt werden können.

Dies begründet sie mit einem Winkelsatz, dessen anwaltliche Übersetzung an die Mandantschaft ins Hochdeutsch die Kosten der Schufaauskunft bei Weitem übersteigt. Santander lässt dazu schreiben: „Das Handeln der Beklagten war für die Einholung kostenpflichtiger Auskünfte durch die Klägerin nicht ursächlich.“

Anwaltliches Kauderwelsch sagt der Mandant. Juristisch korrekt sagt sein Anwalt. Juristisch aber völlig unnötig sagt der erfahrene Anwalt.

„Das Leben ist schließlich kein Probelauf“ – drei Fragen an Klaus Hermann

1.

Herr Hermann, wir kennen Sie als Sieger in der Stefan Raab-Show, als Versicherungskaufmann, zweifacher Deutscher Meister im Taekwondo sowie als Kabarettist. Wie lassen sich diese vielen Dinge unter einen Hut bringen? Wie schafft man ein solches Programm, wenn man dann noch Familie hat?

„Man muss ein Stück weit verrückt sein und über einen gut gefüllten Akku verfügen. Ich verbringe sehr wenig Zeit auf dem Sofa und das Wort „Langeweile“ ist seit Jahren nicht mehr in meinem Wortschatz. Das Wichtigste ist jedoch: Alle Dinge, die ich in meinem Leben tue mache ich mit Leidenschaft. Das Leben ist schließlich kein Probelauf und sollte genutzt werden. “

 

2.

Wenn ein Versicherungsvertreter Kabarett macht, erwartet man auch die eine oder andere lustige Anekdote über das Thema Finanzdienstleistung. Können wir uns in Ihrem Programm über den ein oder anderen Insiderwitz freuen? Oder gibt es sogar ein komplettes Programm ausschließlich für den Branchenkenner?

„Bei der Allianz Versicherung bin ich seit 12 Jahren eine Art Haus- und Hofkabarettist und trete jährlich bei ungefähr 20-30 Veranstaltungen des Konzerns in ganz Deutschland auf. Mein öffentliches Programm „Sieben Pfund Glück“ befasst sich mehr mit den Problemen des Alltags (Tanzstunden, Tierhaltung, Fernsehen uvm.)  und vor allem dem Nachwuchs. Als vierfacher Vater habe ich da reichlich zu berichten. Bei Auftritten in Münster (der nächste und auch letzte öffentliche Termin ist am 5.11.2016 in der Stadthalle Hiltrup) kommt dann natürlich noch etwas lokales Geschehen hinzu.“

 

3.

Sie sind kürzlich mit dem Klavierspielen angefangen. Wie lange haben Sie gebraucht, um das erste Klavierstück spielen zu können?

„Komplett fehlerfrei ist es mir bis heute noch nicht gelungen. Ich kämpfe gerade mit meinem ersten Mozart. Vermutlich hat dieser Wunderknabe das als Sechsjähriger beim Frühstück zwischen barocker Milchschnitte und Schulbeginn mit Links komponiert und ich verbringe gerade ganze Abende, um es nach etwas wie Musik klingen zu lassen. Frustrierend, aber aufgegeben wird nicht ;-). “

 

Berater Klaus Hermann

 

Klaus Herrmann ist einer der Berater, die ich liebend gerne vorstelle. Eigentlich arbeitet er seit vielen Jahren für die Allianz.

Dort wäre er vielleicht gar nicht besonders aufgefallen, wenn Klaus Herrmann nicht noch viele Dinge nebenher machen würde, die ihn zu einem der interessantesten Berater Deutschlands machen würde.

Klaus Herrmann ist nicht nur 2facher Deutscher Meister im Taekwondo, er ist auch Schlagzeuger, Comedian, Kabarettist, ein guter Fußballspieler und nunmehr nach kurzen Jahren bereits ein guter Tennisspieler. Seit ein paar Wochen ist er auf dem Weg, ein guter Klavierspieler zu werden.

Bekannt wurde er, weil er am 15.10.2011 Stefan Raab in der Spielshow „Schlag den Raab“ geschlagen hat,  mit viel Geschick, Intelligenz, Ausdauer und vieles mehr.

Wie er sagte, war der Gewinn bei der Raab-Show für ihn kein Zufall… Wenn man ihn kennt, weiß man, warum.

Interessante Berater

10 Jahre mindestens bin ich auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts spezialisiert. Wenn man etwas eine solch lange Zeit intensiv betreibt, könnte in dem einen oder anderen Fall Langeweile aufkommen.

Mir nicht. Denn Gott sei Dank gibt es neben vielen spannenden Fällen viele illustre Berater, die das anwaltliche Dasein erheblich bereichern. Einige von Ihnen habe ich bereits als schillernde Figuren kennen gelernt, andere fielen erst später auf, weil sie etwas besonderes geleistet haben.

Viele Berater, die ich schon lange nicht mehr vertrete, bleiben mir deshalb in Erinnerung, weil sie ein ganz besonderen Lebensweg eingeschlagen haben. Besonders interessant finde ich, wenn jemand aus seinen Erfahrungen als Vermittler plötzlich wie aus dem Nichts sein eigenes Unternehmen großgezogen hat. Spannend finde ich jedoch auch Laufbahnen, in denen plötzlich komplett andere Wege eingeschlagen wurden, die mit der Finanzdienstleistung überhaupt nichts mehr zu tun haben.

Ich werde in der nächsten Zeit ein paar dieser Personen vorstellen.

Vila Vita verkauft Schloss

VILA VITA Hotel & Touristik GmbH entstand vor einigen Jahren auf der Idee des vor zwei Jahren verstorbenen Dr. Reinfried Pohl. Seine Söhne haben bekanntlich das Erbe übernommen. Der eine, Andreas Pohl, wurde Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung Holding mit Sitz in Marburg und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung AG mit Sitz in Frankfurt.  Der andere, Andreas Pohl, ist auch Mitgesellschafter der Holding, aber auch Geschäftsführer der Vila Vita Hotel und Touristik GmbH.

Zu Vila Vita gehören 6 laufende Hotel und ein bereits im Jahr 1990 erworbenes Schlosshotel Oberstotzingen am Rande des Donaurieds. Der Hotelbetrieb wurde dort bereits 2003 eingestellt. Da der Eigentümer sich nicht davon trennen wollte, wurde es zunächst nicht verkauft. Jetzt steht es auf Immoscout und kann für knappe 2 Millionen erworben werden.

LG Köln: Provisionsabrechnung nicht nachvollziehbar

Etwas unwirsch reagierte die Prozessbevollmächtigte der OVB auf eine richterlichen Hinweis des Landgerichts Köln in der letzten Woche. Die OVB machte die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen geltend. Die Akte bestand mittlerweile aus einem gefüllten Din A4-Ordner mit Schriftsätzen, Unter- und Anlagen.

Dennoch meinte die Richterin, dass dieses nicht ausreichen würde. Nun müsse die OVB zu jedem einzelnen Vertrag einen Bericht und eine Berechnung machen. Dieses stieß nicht auf große Freude bei der Gegenseite, die dann verbal zum großen Schlag ausholte und allgemein meine angeblich so schlechten Schriftsätze kritisierte. Dass diese aber wohl bisher genügten, um das Gericht ins unsere Richtung zu lenken, wurde nicht erwähnt. Und dass es offensichtlich noch schlechtere Schriftsätze gegeben haben muss, denn sonst wäre man ja schon weitergekommen, wollte man auch nicht wahrhaben.