Juli 2016

Unister schreibt von Irritationen

Unister schreibt von Irritationen. Es könnte auch mehr gewesen sein.

Ein Mandant wollte Urlaub machen und wurde – ohne Buchung einer Reise – erstmal gut versichert. Auf der Suche nach einer günstigen Hotelübernachtung in Berlin für sechs Personen  stieß er auf das Online-Portal Hotelreservierung.de.

Nachdem er sich dort für ein Hotel interessierte, wollte er dort Näheres erfahren. Er wunderte sich schon darüber, dass er nunmehr im Rahmen einer Vorabprüfung sämtliche Daten der Reiseteilnehmer eingeben musste. Dies alles geschah am 10.02.2014 in den Abendstunden. Weil das Hotel dann doch nicht zusagte, wurde die dreitägige Berlinreise anderweitig gebucht.

Leider bemerkte der Mandant nicht, dass einige Tage später von seinem Konto, dessen Daten im Rahmen der Hotelbuchung ebenfalls abverlangt wurde, ein Betrag in Höhe von 359,28 € abgebucht wurde. Dabei handelte es sich um Versicherungsprämien für eine Reiserücktrittsversicherung bei der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG, Potsdammer Platz 10 in 10785 Berlin. Laut Impressum auf der Seite Hotelreservierung.de taucht übrigens dort der Name Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH, Dittrichring 18 – 20 in 04109 Leipzig auf, Geschäftsführer Thomas Wagner. Laut Impressum, und nirgendwo zunächst anders ersichtlich, weist sich die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH als Versicherungsmakler mit Erlaubnisbefreiung auf.

Weil der erste Kontoeinzug unbemerkt verlief und deshalb erfolgreich war, wurde dann Anfang 2015 noch einmal ein Betrag eingezogen. Dieses Mal waren es dann gleich 647,28 €. Dieser Betrag fiel jedoch auf. Es wurde recherchiert und der angeblich bestehende Vertrag widerrufen, hilfsweise angefochten.

Berlin Direkt meinte am 10.02.2014 sei eine Jahresreiseschutzversicherung abgeschlossen worden, versichert seien für den Geltungsbereich: Welt sämtliche Reiseteilnehmer, die übers Wochenende nach Berlin fahren wollten.

Anwaltlich wurde sodann noch einmal im Februar 2015 die Anfechtung und der Widerruf erklärt.

Per E-Mail teilte die Berlin Direkt Versicherung mit, man werde zwar den Vertrag aufheben, jedoch nicht von Anfang an und man werde den bereits eingezogenen Betrag behalten. Sodann wurde beim Amtsgericht Klage erhoben. Dort konnte die Klage jedoch nicht zugestellt werden. Es liegt eine Rückbriefbnachricht vor: BD24 Berlin Direkt Versicherung AG, vetreten durch den Vorstand, Potsdammer Platz 10 in 10117 Berlin:( Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln, keine Geschäftsräume vorhanden).

Laut Handelsregisterausdruck über Berlin Direkt ergibt sich: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als gesamt der Hanse Merkur Allgemeine Versicherung AG mit Sitz in Hamburg. Aufgrund des Spaltungsplanes vom 14.06.2013.

Nunmehr werde ich mich an die Hanse Merkur Allgemeine Versicherung AG wenden. Die werden sich wohl „freuen“, haben sie doch wegen Unister in Augenblick genug Schwierigkeiten.

So funktioniert ein klassischer Rip-Deal

Calmund schwärmt von Kurven. Bei der reizenden Stewardess soll es laut Mopo24 sich um die Lebensgefährtin von Thomas Wagner, Janka L., handeln.

Jetzt weiß man auch, woher Thomas Wagner das „Milliönchen“ genommen hat, welches er im Rahmen des Rip-Deals in Venedig abgegeben hatte. Er nahm es von dem Gehaltskonto seiner Angestellten.

Der MDR hatte gestern sehr anschaulich gezeigt, wie ein Rip-Deal funktioniert bzw. funktionieren sollte. In diesem Fall hatte er nicht funktioniert, oder besser gesagt, so funktioniert, wie es hätte aus Betrügersicht nicht besser funktionieren können.

Hier geht’s zum Bericht. 

Das Geheimnis

OVB-Rechtsstreit zum Arbeitsgericht verwiesen?

Das Landgericht Mainz verwies am 15.07.2016 einen Rechtstreit der OVB gegen einen ehemaligen Handelsvertreter zum Arbeitsgericht. Das Landgericht meint, der Beklagte sei als Ein-Firmen-Vertreter im Sinne des § 92 a Abs. 1 HGB anzusehen. Im Zusatzvertrag für leitende Finanzdienstleistungsvermittler war zwischen den Parteien bestimmt, dass der Beklagte seine Tätigkeit als Handelsvertreter im Hauptberuf ausübt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 21.10.2015 – VII ZB 8/15) ist ein Handelsvertreter nach Sinn und Zweck dann als Ein-Firmen-Vertreter kraft Vertrages einzustufen. Er ist zwar nicht völlig von dem Unternehmer abhängig, sofern ihm eine nebenberufliche Tätigkeit gestattet ist. Bei der gebotenen typisierenden Betrachtung ist er jedoch einem Angestellten ähnlich angenähert wie ein Handelsvertreter, den vertraglich vollständig untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden. Denn er ist – ähnlich wie ein hauptberuflich Angestellter – verpflichtet, hauptberuflich für den Unternehmer tätig zu werden, mit dem er den Handelsvertretervertrag abgeschlossen hat, und kann die sich aus seiner anderweitigen Tätigkeit ergebenen Chancen nicht in gleicher Weise nutzen wie ein nicht in den Anwendungsbereich des § 92 a Abs. 1 Satz 1 HGB fallender Mehr-Firmen-Vertreter. Es komme im Übrigen nicht darauf an, ob im Vertrag geregelt sei, dass der Handelsvertreter ausschließlich für den jeweiligen Unternehmer tätig sein darf.

Nicht rechtskräftiger Beschluss des Landgerichtes Mainz vom 15.07.2016

Neu ist nicht immer ganz neu: EuGH stärkt Rechte des Handelsvertreters beim Ausgleichsanspruch

Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des EuGH vom  07.04.2016 unter dem Aktenzeichen C-315/14 war die Frage, wann ein Kunde als „neu“ im Sinne des Ausgleichsanspruchs gilt.

Kläger ist ein Handelsvertreter, Beklagte ist Großhändlerin und handelt unter anderem mit Brillengestellen verschiedener Marken, die sie durch Handelsvertreter an Optiker vertreiben lässt. Zu Beginn eines Vertragsverhältnisses wurden dem Handelsvertreter bereits viele Kunden überlassen, die jedoch ursprünglich nicht die Marken kauften, die der klagende Handelsvertreter anbot, sondern andere Marken aus dem hause der Beklagten. Der Handelsvertreter war ein Optiker, der nur eine bestimmte Marke von Gestellen vertreiben durfte. Dazu wurde ihm zu Beginn eine Liste mit Kunden überreicht, die zwar schon Kunden seien, aber ausschließlich andere Marken bezogen hatten.

Der EuGH sagte, dass dies Neukunden seien und legte die Richtlinie handelsvertreterfreundlich aus.

Artikel 17 Abs. 2 der EU-Richtlinie 86/653/EWG regelt, dass der Handelsvertreter Anspruch auf einen Ausgleich hat, wenn und soweit er für den Unternehmer neue Kunden geworben oder die Geschäftsverbindungen mit vorhandenen Kunden wesentlich erweitert hat ….

„Art. 17 II der Handelsvertreterrichtlinie (RL 86/653/EWG) ist dahin auszulegen, dass die von einem Handelsvertreter für Waren geworbene Kunden, mit deren Vertrieb ihn der Unternehmer beauftragt hat, auch dann als neue Kunden anzusehen sind, wenn sie bereits wegen anderer Waren Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmer unterhielten, sofern der Verkauf der erstgenannten Waren durch diesen Handelsvertreter die Begründung einer speziellen Geschäftsverbindung erfordert hat“ .

Übrigens: Wenn der EuGH vom Schadenersatz schreibt, meint er eigentlich den Ausgleichsanspruch. Er bezeichnet diesen nur anders als die deutsche Gesetzgebung. Die europ. Richtlinie stellt den Gesetzgebern die Wahl frei.

Nicht alles glauben, was hier steht

MDR berichtet erst Mittwoch um 20:15 Uhr über Unister, und nicht , wie berichtet, heute. Das kleine Fauxpas bitte ich zu entschuldigen.

TV Tipp für heute Abend: Der Absturz von Unister

Man müsse sich keine Sorgen machen, verlautet Unister, vielmehr der Insolvenzverwalter, ob denn die über „ab in den Urlaub“ gebuchten Reisen sicher seien. Der Insolvenzverwalter zumindest ist optimistisch.

Die Staatsanwaltschaft prüft mittlerweile einen Verdacht auf Insolvenzverschleppung.

Unterdessen hat sich herausgestellt, dass die Unister Holding etwa 39 Mio € Schulden hat, 34 Mio bei der HanseMerkur, bei Yahoo 1,2 Mio und beim Finanzamt 800.000€.

Es kommt eins zum anderen. Mittlerweile sind neben Unister auch schon vier Tochterfirmen pleite, u.a. Urlaubstours GmbH und Unister GmbH.

Bei so viel Schulden fragt sich, warum Thomas Wagner kurz vor seinem Venedigtrip noch von der Commerzbank in Leipzig von 1,5 Mio € in bar erhalten konnte. Dies bestätigte die Lebensgefährtin von Thomas Wagner in der Welt am 22.07.16.

TV-Tipp:

Heute Abend in Exakt im MDR um 20:15 Uhr ist mehr über den mysteriösen Absturz von Thomas Wagner und seiner Unister zu erfahren.

Peinlich: Wir schreiben das Jahr 2012. Für ein Service-Ranking wurden über 1.200 Unternehmen in Deutschland bewertet. Die Untersuchung wurde in Zusammenarbeit des Analyse- und Beratungsunternehmens ServiceValue, der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Zeitung DIE WELT durchgeführt. Ab in den Urlaub wurde für den „erlebten Kundenservice“ ausgezeichnet.

Vielleicht kann man den erlebten Kundenservice auch anders verstehen. Oder die Auszeichnung hätte lieber überlebten Kundenservice heißen müssen. Über die Tricks von hotelreservierung.de, einer weiteren Tochter von Unister, und wie man aus einer Hotelbuchung eine Reiserücktrittsversicherung macht, berichte ich in Kürze.

Postbank weg, Aufstieg von Finanzplan+ – Die Hitliste der Finanzvertriebe bewegt sich allerdings kaum

Cash.Online hat die neue Hitliste der Finanzvertriebe 2016 aufgestellt.

Vornweg ist – wie immer – die DVAG. Die Postbank Finanzberatung verschwand auf der Liste. Finanzplan+ stieg von Platz 13 im Vorjahr auf Platz 10.

A.S.I. hat Einbußen erlitten und rutschte auf Platz 12.

Und es gibt Finanzvertriebe, die wegen ihrer Größe in die Hitliste gehörten, die dort aber nicht auftauchen.

Hier geht’s zur Hitliste.

Exbanker wählte den sicheren Weg zum „Paten von Venedig“

Der Absturz von Thomas Wagner und der Absturz von Unister nimmt immer spannendere Formen an.

Das Manager Magazin berichtet von einem Finanzvermittler W. aus dem Sauerland. 65 Jahre soll er alt gewesen sein. Er ist zusammen mit Thomas Wagner, Chef von Unister, sowie dem Mitgesellschafter Oliver Schilling abgestürzt und tödlich verunglückt.

Nicht abgestürzt ist ein dubioser Kaufmann, wohl die venezianische Antwort auf „Don Vito Corleone“,  der inzwischen aus gutem Grunde untergetaucht ist. Nicht abgestürzt ist auch ein Ex-Banker aus Deutschland, Herr K., der ebenfalls in Venedig dabei war. Der Exbanker trat die Reise nach Venedig – zumindest im Nachhinein aus gutem Grunde – mit dem Auto an. Autofahren war in diesem Fall die sicherste Reisemöglichkeit. Wer hätte das gedacht.

Die beiden Gesellschafter von Unister, der 65-jährige sauerländische Finanzberater und der Ex-Banker trafen sich im Übrigen Ende Juni im Hotel Luisenhof in Hannover. In dem „einzigen 5-Sterne Superior Hotel im Herzen Hannovers“ trafen sich laut MM am letzten Mittwoch im Juni „vier ältere Herren“, der sauerländische Finanzvermittler, der Ex-Banker, ein Vermittler aus Unna (der nunmehr spurlos verschwunden ist). Wer war der vierte beim Seniorentreff im 5-Sterne-Hotel?

Vergangene Woche soll sich Folgendes ereignet haben:

Der Finanzberater aus dem Sauerland und der Pilot flogen von Dortmund nach Leipzig, um dort Wagner und dessen Mitgesellschafter Schilling einzusammeln. Anschließend ging es weiter nach Venedig. Man hatte wohl einen Koffer mit (mehr als?) einer Millionen Euro bei sich (als Sicherheit für einen 10-Millionen-Euro-Kredit). Der Ex-Banker reiste mit dem Auto an. Man traf sich in einem Hotel mit unserem mysteriösen Geschäftsmann „Don Vito“. Diesem wurde der Koffer mit der Sicherheitseinlage von einer Millionen Euro Bargeld übergeben. Im Gegenzug gab der „Pate von Venedig“ einen Koffer zurück, angeblich mit dem in Franken denominierten Barkredit. Dieser Barkredit sollte später auf einem Konto in einer Bank in Venedig eingezahlt werden. Diese hatte jedoch geschlossen. Als man den Kredit mit den Franken überprüfte, stellte man fest, dass man jede Menge Blüten bekommen hatte. Danach wurde gegen den venezianischen Paten Strafanzeige erstattet.

Auf dem Rückflug stürzte die Maschine in Slowenien ab.

Die slowenischen Behörden teilten mit, dass an der Unglücksstelle etwa 10.000 Franken entdeckt worden seien. War dies das Echtgeld, das im Darlehenskonto ganz oben lag? Wer war unsere Pate von Venedig wirklich? Und warum fuhr der Ex-Banker mit dem Auto? Viele Fragen bleiben.

Den Negerkuss gibt es nicht mehr

Ein bloggender Anwaltskollege hatte gestern auf Jurablog über einen nicht alltäglichen Fall berichtet.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte am 13.07.2016 unter dem Aktenzeichen 15 CA 1744/16 ein Urteil zu fällen.

Ein Mitarbeiter des Reisekonzerns Thomas Cook besuchte die Kantine und bestellte … einen Negerkuss – bei einer aus Kamerun stammenden Frau. Sie fand es nicht witzig und fühlte sich diskriminiert, worauf der Mitarbeiter außerordentlich und fristlos entlassen wurde.

Da der Mitarbeiter seit mehr als 10 Jahren ohne Beanstandungen für die Reisefirma tätig war, wurde die Kündigung für unwirksam erklärt.

Es heißt übrigens heutzutage nicht mehr Negerkuss, sondern Schokoladenschaumkuss oder einfach Schaumkuss, auch nicht mit oder ohne Migrationshintergrund, wie ich kürzlich erfuhr. Negerkuss und Mohrenkopf gibt es nicht mehr.

Vorgreiflichkeit

Vor dem Landgericht Frankfurt klagte ein Vermögensberater auf einen Buchauszug und auf Auszahlung von Provisionen. Er ist der Auffassung, dass ihm nicht genügend Provisionen ausgezahlt wurden. Er meint, dass die Provisionen seit 2008 entgegen der vertraglichen Regelung gekürzt wurden. Um diese auszurechnen, benötige er einen Buchauszug. es gab auch ein erstinstanzliches Urteil auf Erteilung des Buchauszuges, wogegen die DVAG Berufung einlegte.

Im Gegenzug errechnete die DVAG, dass sich sein Provisionskonto im Minus befindet. Dieses klagte sie vor dem Landgericht Nürnberg ein.

Die Richterin meinte, dass der eine Prozess etwas mit dem anderen zu tun habe. Sollten sich in Frankfurt Ansprüche ergeben, so wirke sich dies unmittelbar auf das Saldo aus. Die Richterin sprach von Vorgreiflichkeit und kündigte an, den Prozess in Nürnberg aussetzen zu wollen, bis der Frankfurter Prozess entschieden sei.

Warum starb Thomas Wagner

Er vermittelte Flüge, Reisen und auch mal eine Versicherung. Bei einem Absturz kam er jetzt ums Leben.

„Ex-Unister-Sprecher Korosides zweifelt Unfall bei Thomas Wagner-Flugzeugabsturz an“ lautet die Überschrift eines spannenden Artikels des Versicherungsboten.

Warum glauben einige, dass das Flugzeug wegen Eises abgestürzt sei? Warum können deutsche Behörden nicht umfassend ermitteln? Warum lässt sich Thomas Wagner von einem unseriösen Kreditangebot locken?

Der Fluege.de Werbeslogan „Finde den billigsten Flug“ dürfte dabei kaum eine Rolle gespielt haben.

Gestern meldete -Ab in den Urlaub- Insolvenz an.