Check 24 verurteilt

Wie das Landgericht München I bereits angekündigt hat, wurde Check24 zur Nachbesserung verurteilt. Es hat danach gegen gesetzliche Mitteilungspflichten verstoßen.

Die Leitsätze der Entscheidung:
Ein als Versicherungsmakler im Internet tätiges Vergleichsportal genügt seiner nach § 11 VersVermV bestehenden Mitteilungspflicht nicht, wenn es dem potentiellen Versicherungsnehmer beim Besuch seiner Internetseite lediglich eine Abrufmöglichkeit zur Verfügung stellt. § 60 VVG enthält keine Verpflichtung, eine individuelle Empfehlung ausgerichtet nach den Bedürfnissen des potentiellen Versicherungsnehmers zu geben.
Die für sog. Direktversicherer geltende Ausnahmevorschrift des § 6 Abs. 6 VVG ist auf Fernabsatzverträge mit Versicherungsmaklern weder direkt noch analog anwendbar.

Hier das Urteil zum Nachlesen.