„Fußabtreter“ in der Höhle des Löwen

In der neuen TV-Show, die heute startet, sieht er sich als ideale Besetzung. Ab heute ist der mehr als umstrittene Carsten Maschmeyer als Jury-Mitglied in der TV-Show „In der Höhle der Löwen“ zu sehen.

Carsten Maschmeyer kam von der OVB und baute die AWD Holding AG auf. Seine Anteile verkaufte er Swiss Life. AWD heißt seit 2013 Swiss Life Select.

In einem Interview gegenüber der Welt gibt sich Maschmeyer fast reumütig. Er habe kein gutes Exit-Management betrieben, hätte sich Profis von außen holen sollen, er habe auch provoziert, für sein schlechtes Image sei auch die Finanzkrise verantwortlich und er werde als „Fußabtreter für die gesamte Branche“ benutzt. So liest man es in der Welt.

Vorzuwerfen habe er sich jedoch nichts. „Von 1300 Klagen, die Kunden gegen AWD anstrengten, habe sein Unternehmen 1300 Klagen gewonnen“, heißt es weiter.

Maschmeyer ist um Politur seines Ansehens bemüht. Dabei wärmt er alte Vorhaltungen auf. Warum berichtet er über „1300 von 1300 Klagen“, die gewonnen wurden? n-tv sprach damals von 34.000 Beteiligungen an „Dreiländer-Fonds“, die AWD  verkauft hat – Gesamtwert über eine Milliarde Euro und von dem Vorwurf systematischer Falschberatung. Zehntausende sollen cash-online zufolge falsch beraten worden sein.

„Mit den Urteilen des Landgerichts Braunschweig und  des Oberlandesgerichts Naumburg steigen die Chancen der geschädigten  Kapitalanleger, vom AWD ihr Geld zurückzuerhalten“, kommentiert  Rechtsanwalt Holm Hartwig von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte vor Jahren zwei Entscheidungen in Verfahren gegen AWD um Falschberatung. Tatsächlich jedoch hatte der BGH im Juni 2015 Klagen von Anlegern wegen Verfristung abgewiesen. Die Kunden hatten vorprozessual ein zu pauschales Aufforderungsschreiben benutzt, so der BGH. Von dem Vorwurf der Falschberatung befreite der BGH nicht. Waren dies die 1300 Klagen, die Maschmeyer als Erfolg verbuchte?

Maschmeyer erwähnte nicht, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Österreich gegen AWD  fünf Sammelklagen für 2500 Anleger mit einem Streitwert von rund 40 Millionen Euro einreichte. Mit dem inzwischen rechtskräftigem Urteil 5 R 229/11z vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien wurde AWD zum Schadenersatz verurteilt.