Vorsicht mit der Verwendung der Marke Vila Vita

Jürgen Klopp hält sie in seiner Hand: Die Münze mit dem DVAG- Markenzeichen, dem V mit dem Kreis, der nach oben hin offen ist. Dabei handelt es sich um ein geschütztes Zeichen, dessen Verwendung zu Problemen führen kann. Ein Vermögensberater, der nach Vertragsende mit der DVAG sein selbst gemaltes und ähnlich aussehendes Firmenschild einfach hängen ließ, wurde zum Unterlassen aufgefordert. Und dies geschah zu Recht. So sieht es auch das Landgericht Frankfurt, das über die Anwaltskosten zu entscheiden hat.

Es ist also Vorsicht geboten mit Marken und Markenzeichen, die anderen gehören. Es ist immer zu empfehlen, sich zuvor mit dem Inhaber in Verbindung zu setzen und sich ggf. eine schriftliche Erlaubnis einzuholen. Anderenfalls sind die Finger davon zu lassen.

Nicht die Finger von der DVAG lassen wollte ein ausgeschiedener Vermögensberater, der auf die unrühmliche Idee kam, seine spätere Maklerfirma ähnlich wie Vila Vita zu nennen. Vila Vita Hotels gehören der Vila Vita Hotel & Touristik GmbH, dessen Geschäftsführer Andreas Pohl ist. Vermögensberater können dann und wann, wenn sie bestimmte Vertriebsvorgaben erfüllen, Urlaub in einem der Hotels gewinnen.

Offensichtlich war der ausgeschiedene Vermögensberater so angetan von den Urlaubsstätten, so dass er seine Fima dann auch gleich so nannte. Vielleicht sollte so im tristen Alltag der Finanzdienstleistung die Arbeit mit etwas Urlaubsfeeling angereichert werden. Die Meeresbrandung bei Vertragsvermittlung sozusagen.

Vila Vita ist markenrechtlich geschützt und im Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Da der ehemalige Vermögensberater mit der Vila Vita-Idee auch Finanzdienstleistungen vermittelte, und die Vila Vita Hotels der DVAG zugeordnet werden können, bestand dann auch eine gewisse Verwechslungsgefahr, so dass der Firmenname geändert werden musste.