Benutzen Oberlandesgerichte Muster für Urteile?

Das Handelsvertreterrecht ist – wie alle anderen Rechtsgebiete auch – speziell und teilweise komplex. Häufig wird um Buchauszüge gestritten, als Vorbereitung, um Provisionsansprüche zu errechnen.

Der Handelsvertreter bedient sich oft einer Stufenklage. Auf der ersten Stufe wird die Auskunft in Form des Buchauszuges eingeklagt. Wenn man den denn bekommen hat, streitet man auf der zweiten Stufe um Höhe der nachzuzahlenden Provisionen.

Vor dem Landgericht Frankfurt gibt es nun mehrere Verfahren, in denen Buchauszüge gegen die DVAG (mit Sitz in Frankfurt) geltend gemacht wurde. Die Urteile fallen grundsätzlich so aus, dass der Buchauszug zu erteilen ist, mit unterschiedlichen Zeiträumen. Streitpunkt ist manchmal gar nicht der Buchauszug selbst, sondern dessen Umfang.

In zwei Verfahren wurde der Buchauszug für vermittelte Geschäfte des Klägers beantragt und erstinstanzlich in etwa so ausgeurteilt. Die DVAG legte in beiden Fällen dagegen Berufung ein. Im Berufungsurteil wurde die Auskunft etwas abgeändert und plötzlich in beiden Verfahren mit aufgenommen, dass sich die Auskunft auch auf die ihm unterstellten Vermögensberater beziehen soll.

Zwei Verfahren, zwei Richter, zwei Aktenzeichen, zwei denkwürdige Abweichungen, die den Schluss zulassen, dass sich hier jemand einer Vorlage bedient.