Kündigungen per Brieftaube

Einem Handelsvertreter zu kündigen, ist manchmal nicht einfach. Obgleich man nicht einmal einen Kündigungsgrund braucht (im Gegensatz zur arbeitsrechtlichen Kündigung hat ein Handelsvertreter keinen Kündigungsschutz), tat sich ein Vertrieb aus Bonn mit der Kündigung schwer.

Während andere 7 hohe Brücken erklimmen, bekam der Handelsvertreter nacheinander 7 (in Worten sieben) Kündigungen. So viele für eine einzige Sache hatte ich bisher noch nicht erlebt.

Zunächst gab es eine Kündigung per Mail durch die Anwälte des Vertriebs. Darin wurde Bezug genommen auf eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben, die jedoch nie ankam (oder woanders). Darauf wurden die Anwälte aufmerksam gemacht. Schließlich ist doch Schriftform für die Kündigung vorgeschrieben. Dann kam die Kündigung per Fax, per Post und anschließend dann auch per Zustellung. Um den Kündigungswillen noch einmal vollends zum Ausdruck zu bringen, schickte man anschließend noch gleich einen Boten mit einer weiteren Kündigung rum. Und alles kam dann nochmal per Mail.

Der Handelsvertreter sah es mit Erleichterung, dass die Zeiten vorbei sind, in denen Briefe noch per Taube zugestellt wurden. Dann hätte er noch einige Brieftauben in seinem Vorgarten erwartet. Aus anwaltlicher Sicht wäre sicher interessant gewesen, ob denn eine Taubenzustellung als juristisch wirksam anzusehen wäre.