AachenMünchner und DVAG

Während gestern das Urteil des OLG Karlsruhe die Runde machte, blieb die Frage offen, welchen Zweck es hat, die AachenMünchener zu verklagen, wenn man hätte auch Ansprüche gegen den Vertrieb (hier die DVAG) und gegen den Vermögensberater hätte geltend machen können. Dass isoliert nur gegen den Berater vorgegangen wird, ist selten. Schließlich dürfte er das wirtschaftlich schwächste Glied in der Kette sein.

Ob die Nähe zwischen der AachenMünchener und der DVAG für das nicht veröffentlichte Urteil maßgeblich war, kann nur vermutet werden. Dann wäre es für andere Vertriebe kaum anwendbar.

Ein anderes OLG beschäftigt sich aktuell intensiv mit der Nähe zwischen der AachenMünchener und der DVAG. Hier geht um spannende Fragen des Versorgungswerkes und darum, ob sich der eine Entscheidungen des anderen zurechnen lassen muss. Hier geht es tatsächlich um die Frage der Nähe zwischen beiden und die damit verbundenen rechtlichen Auswirkungen. Ein Urteil gibt es noch nicht. Wir informieren, sobald es da ist.