Mein Verfahren geht vor

Man wundert sich manchmal über den gerichtlichen Alltag. Ob nun zwei erstaunliche Dinge auf den Vorurlaubsstress zurückzuführen sind, ist allerdings nicht gerichtsbekannt.

Eine Richterin aus dem beschaulichen Limburg führt eine große Zeugenvernehmung durch. Bei einer Neuterminierung hatte sie einen Gerichtstermin für einen Tag anberaumt, als bereits ein anderer Gerichtstermin seit lamger Zeit feststand. Der Anwalt wie darauf hin, dass er nicht auf zwei Hochzeiten tanzen könne. Dann müsse der andere termin eben ausfallen, schließlich gehe ihr Verfahren vor, so die Antwort des Gerichts.

In einem anderen Verfahren vor einem schwarzwälder Amtsgerichtle wurde innerhalb von drei Tagen terminiert, einschließlich der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen des Klägers, eines Zeugen und des Anwaltes. Alle drei kommen allerdings aus Münster, etwa 500 km entfernt. Dass das nicht innerhalb von drei Tagen klappen kann, liegt auf der Hand.

Als Anwalt hat man viel mit unnötigen organisiatorischen Dingen zu tun, die bei etwas gerichtlicher Weitsicht vermeidbar wären.