Auf Flaute folgt Urkundenfälschung

Die Goldgräberzeit in der Versicherungsbranche ist schon lange zu Ende. Lebensversicherungen, die früher für ein einträgliches Einkommen gesorgt haben, lassen sich kaum noch vermitteln.

Vielleicht ist das der Grund, warum der eine oder andere Vermittler zu Mogeleien neigt. Betroffen sind Mitarbeiter vieler Vertriebe gleichermaßen. Aktuell laufen verschiedene Verfahren gegen einige wenige Mitarbeiter von OVB und DVAG. Die Verfahren sind regional nicht beschränkt, und sicher auch nicht auf bestimmte Vertriebe beschränkt.

Die Masche ist ähnlich. Die Versicherungsvertreter unterhalten oft lange und gute Beziehungen zu Kunden. Man möchte diesen Kunden neue Produkte vermitteln und berät dahingehend. Während früher auf die Beratung zumeist die Unterschrift erfolgte,  zaudern jetzt viele Kunden. Sie haben sich oft informiert, sind misstrauisch gegenüber den Produkten, den Versicherern oder Vertrieben.

Gerade in der letzten Zeit halfen einige dem Glück auf die Sprünge, in dem Unterschriften der Kunden gefälscht wurden.

Da regelmäßig unterstellt wird, dass so etwas passiert, um Provisionen zu kassieren, erfüllt dies nicht nur den Tatbestand der Urkundenfälschung, sondern auch den des vollendeten Betruges. Und weil der Berater dann noch gewerbsmäßig handelt, liegt zuweilen ein gewerbsmäßiger Betrug vor.

Es droht eine Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren, und ein langes Berufsverbot.

Die Staatsanwaltschaften gehen damit unterschiedlich um. Wenn der Kunde tatsächlich den Vertrag akzeptiert und Beiträge zahlt, kann man Glück haben und das Verfahren wird eingestellt. So geschah es kürzlich in einem bayerischen Verfahren.

In einem Verfahren im beschaulichen Rheinland-Pfalz gab es eine Haftstrafe, und die Auflage einer Geldzahlung, gleichzeitig mit einem dreijährigen Berufsverbot. Die Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Richterin konnte sich in der Urteilsbegründung einige scharfe Worte nicht verkneifen. Sie kritisierte das System der Vermittlung, die Abhängigkeit der Vermittler von den Vertrieben. Sie fand es jedoch auch äußerst unmoralisch, wie der Vermittler vorging. Sie warf ihm vor, er habe immer die gleichen Vorgehensweisen gehabt. Er habe zu den Kunden eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut und diesen dann anschließend Versicherungen angedreht.

Letzteres für sich genommen ist gottseidank nicht strafbar, sonst würde manch ein Berater, auch ohne eine Urkunde gefälscht zu haben, nicht mehr gut schlafen können.