Ferienzeit nutzen, um im neuen IDD-Umsetzungsgesetz zu stöbern

Branchenvertiefte Spezialisten, Versicherungsvermittler und Juristen, erleiden ja oft Langeweile, während sich andere in der Ferienzeit vergnügen. Deshalb hier mal ein Tipp: Während der Ehepartner in fragwürdigen Romanen schmökt, könnte sinnvolle Freizeitgestaltung in der Lektüre des IDD-Umsetzungsgesetzes gefunden werden.

Dieses ist ab 23.2.2018 geplant. Neu ist u.a. das Verbot von Sondervergütungen. Damit soll auch das Provisionsabgabeverbot gemeint sein. Das steht unter § 34 d Abs.1 letzter Absatz GewO.

Hier findet man den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes auf der seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.