AWD-DVAG-Affaire mit vielen Fragezeichen

Stefan Schabirosky hält sich für die treibende Kraft einer Bewegung, die sich insbesondere gegen Carsten Maschmeyer und den AWD gerichtet hatte. Er behauptet, im Auftrag der DVAG tätig gewesen zu sein. Die DVAG bestreitet dies vehement.

In einem Interview versucht t-online.de, sich aufdrängende Fragen einer Klärung zu unterziehen. Interessant ist in diesem Interview, dass dort auch die Fragen stehen, die von Schabirowsky nicht beantwortet wurden. Viele hätten gern eine Antwort erhalten.

T-online hat z.B. fragen wollen, wer denn nun wen angeheuert hat, die DVAG Schabirosky oder umgekehrt. Auch gibt es für t-online.de keine Antwort auf die Frage, ob Schabirosky das Buch auch geschrieben hätte, wenn er eine Erfolgsprämie erhalten hätte und wortwörtlich :  Sie haben Ihr Geld in den letzten Jahren mit Lügen und Halbwahrheiten verdient. Warum soll Ihnen die Öffentlichkeit jetzt glauben?“

Fest steht, dass Antworten etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht hätten.

Schabirosky äußert sich auch zu dem Verfahren, in dem er versuchte, eine Erfolgsprämie gegen den DVAG einzuklagen. Sowohl DVAG als auch Schabirosky berichten, dass die Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt für Schabirowsky erfolglos endeten. Er hatte nach seinen eigenen Angaben in dem Interview zwei Anträge auf Prozesskostenhilfe gestellt. Die Oberhessische Presse schreibt dazu: „Das Landgericht Frankfurt am Main wies seine Ansprüche mit der Begründung zurück, dass seine Behauptungen ,so vage und so unkonkret gefasst seien, dass diesem Vortrag jegliche Substanz fehlt‘.“

Schabirosky sagt in Hinblick auf die Prozesskostenhilfe im Interview: „Denn aufgrund der Höhe der Schadenssumme konnte ich mir die geplante Klage finanziell überhaupt nicht leisten.“ Diese Angaben sind als solches übrigens ungenau. Prozesskostenhilfe (PKH) wird schließlich nicht abhängig von der Schadenssumme gezahlt. PKH ist auschließlich davon abhängig, ob jmd. im Sinne des Gesetzes arm ist und ob der Rechtsstreit für den Antragsteller Erfolgsaussichten bietet.

Wenn das Gericht nicht die nötigen Erfolgsaussichten gesehen hat (wofür hier einiges spricht), dann könnte dies darauf schließen, dass entweder zu dem Versprechen der Erfolgsprämie nicht genügend vorgetragen werden konnte oder dazu, zu welchem Erfolg überhaupt etwas versprochen worden sein soll. Schließlich steht auch fest, dass im Jahre 2009 der operative Rückzug von Maschmeyer aus dem AWD erfolgte, welches 2013 die Namensänderung in Swiss Life Select vornahm. Der Konkurrent erhielt also nur einen anderen Namen. Dies dürfte jedenfalls kaum Inhalt einer irgendwie angedachten Erfolgsprämie gewesen sein.

Auch hier gerät Schabirosky – nicht nur gegenüber dem Gericht – in Erklärungsnot.

Auch hatte Schabirosky gegenüber der DVAG eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, zu der er nur vage Angaben macht. T-online schreibt dazu: „An dieser Stelle hätte der Reporter folgende Nachfrage stellen wollen: „Eine eidesstattliche Erklärung ist ein vor Gericht zugelassenes Mittel der Beweisführung, das man persönlich unterschreiben muss. Wie hätte die DVAG Ihnen diesen Eid ‚unterjubeln’ können?““ Tja, dies Frage drängt sich auf.