Mifid II, die IDD und die guten Vorsätze für 2018

Mifid II kommt am 3.1.2018. Am 22.2.2018 sollen dann die Vorgaben der IDD greifen. Das Jahr beginnt also mit den besten Vorsätzen.

Die IDD will für mehr Verbraucherschutz und Transparenz sorgen. Vermittler sollen z.B. verpflichtet werden, sich alle erforderlichen Informationen zu beschaffen, damit sie den Zielmarkt jedes Produkts verstehen, das sie vermitteln wollen. Kunden sollen Produktinformations-Blätter für Versicherungsanlage-Produkte beziehungsweise für Nicht-Lebensversicherungs-Produkte ausgehändigt bekommen. Näheres schreibt dazu das Versicherungsjournal.

Vermittler sollen sich nach deuen IDD 15 Std. jährlich weiterbilden.

Strengere Vorsätze für 2018 könnte dagegen Mifid II mit sich bringen. Mifid II schafft neue Anforderungen an die Transparenz bei Wertpapiergeschäften. Davon sind auch Vermittler gem § 34 f GewO und indirekt Vermittler von Fondspolicen betroffen.

Nach dem neuen Mifid II müssen Banken und Vermögensverwalter Telefongespräche, die auf eine Anlageberatung abzielen, aufzeichnen und dann fünf Jahre aufbewahren. Vermittler gem § 34 f GewO müssen dies nicht, ebensowenig bei Abschluss von Versicherungsanlage-Produkten. §34f“-er müssen Interessenkonflikte offenlegen und die Risikoneigung des Kunden erfragen.

Rechtzeitig zum Ende 2017 wurde dann auch das Gerücht gestreut, dass für Wertpapiere ab dem 3.1.2018 keine Provsionen mehr erzielt werden dürfen und ein Provisionsverbot ab 2018 käme. Ursache war ein Bafin-Rundschreiben, in dem Wertpapierdienstleister hingewiesen werden, dass „die angenommenen Zuwendungen nicht als Gewinn vereinnahmt“ werden dürfen , und  „vielmehr sind angenommene Zuwendungen, sofern sie nicht an den Kunden ausgekehrt werden, vollständig für Qualitätsverbesserungen zu verwenden.“ Das sei aber ein alter Hut, denn es gelte schon lange, dass „Wertpapierdienstleister Provisionen nur dann vereinnahmen dürfen, wenn sie darauf ausgelegt sind, „die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern“, beschreibt Bernd Mikosch sehr zutreffend in fondsprofessionell.de .