Blaudirekt gegen BVK

Während blaudirekt seinen Pool tanzt, hat es sich zwischendurch mit dem BVK angelegt. Es geht um die bayrischen Urteile gegen Check24.

Wir erinnern uns: Check24 wurde vom Landgericht und Oberlandesgericht München verurteilt, seinen Webauftritt anders zu gestalten und die Hinweispflichten, die jeder Makler hat, zu berücksichtigen. Das Landgericht München urteilte gar ein Zwangsgeld gegen Check24 aus, weil es dem nach Verurteilung nicht genügend nachkam.

Blaudirekt hält die bayrischen Entscheidungen für Werbeverbote für Makler.

Michael Heinz vom BVK hat darauf reagiert und dem Vorwurf entgegnet, der BVK würde sich nicht genügend für die Mitglieder einsetzen.