Wie reagiert man auf Abmahnungen?

Die DSGVO (oder ausgesprochen die Datenschutzgrundverordnung) ist in Kraft getreten und somit anwendbar. Die Angst vor Abmahnungen und die Verhängung von Bußgeldern aufgrund von Verstößen sind da. Und die ersten Abmahnungen sind auch schon da. Doch sind Abmahnungen wirklich so beängstigend? Wie geht man mit einer Abmahnung um?

Das sollten Sie wissen:

Es fragt sich wann genau mit einer Abmahnung gerechnet werden kann und wer diese erklären darf. Eine Abmahnung kann erklärt werden, wenn ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt und die verletzte Norm eine sogenannte Marktverhaltensregel darstellt. Dann kann entweder von einem Konkurrenten oder von Wettbewerbsverbänden abgemahnt werden. Marktverhaltensregel ist eine Norm, wenn diese die Wettbewerbsfähigkeit der Konkurrenten sichert. Im Einzelfall müssen natürlich erst einmal die Gerichte entscheiden. Durch diese rechtliche Unsicherheit wird es zunächst dazu kommen, dass eher Wettbewerbsverbände abmahnen werden. Um Abmahnungen zu vermeiden sollten Einwilligungs- und Datenschutzerklärungen immer mit dem aktuellem Datenschutzrecht übereinstimmen.

„Finanziell“ ist es sehr empfehlungswert, auf eine Abmahnung zu reagieren und nicht erst nach einer Klage vor Gericht.  Eine richtige Reaktion könnte Ihnen die Gerichtskosten ersparen. Die Forderungen der Gegenseite steigen auch, wenn Sie Unterlassungserklärungen nicht fristgerecht abgeben. Dann kommt es oft zu Einstweiligen Verfügungen. Diese Eilverfahren lassen Ansprüche, z.B. auf Unterlassen, schnell durchsetzbar machen. Um die Forderungen bei Ihnen einzutreiben können auch Inkassounternehmen beauftragt werden. Dies ist zu vermeiden. Falls Sie ahnen, dass ein Dritter eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen möchte, kann Ihnen eine Schutzschrift helfen. Wenn Sie bereits eine erhalten haben, hilft Ihnen ein Widerspruch.

Unterlassungserklärungen sollten dennoch nicht bedingungslos unterschrieben werden. Um eine Frist einzuhalten reicht es auch eine von Ihnen umformulierte Erklärung zu unterschrieben. Ansonsten erklären Sie sich auch dazu die Kosten der Abmahnung zu tragen. Dazu ist die Vertragsstrafe in der Regel zu hoch.

Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, die Unterlassungserklärung zu modifizieren. Andernfalls würden Sie auch der Gefahr von Vertragsstrafen ausgesetzt sein, denn eine solche Erklärung wirkt nach dem BGH grundsätzlich lebenslang.

Wenn eine Klage gegen Sie erhoben wird, müssen Sie grundsätzlich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen (Anwaltszwang besteht bei Streitwerten über 5.000,00 € – dieser ist bei einer Unterlassensklage oft gegeben).

Eine Rechtsprechung zur DSGVO gibt es noch nicht. dennoch sollte im Falle einer Abmahnung schnell reagiert werde.