Müssen die Großen jetzt zittern?

Die Musterfeststellungsklage kommt. Es ist das die gesetzliche Verankerung einer Sammelklage.

Müssen jetzt die großen Vertriebe zittern? Viele Vermittler, die statt des in Aussicht gestellten Ferraris das böse Erwachen erfahren haben, wünschen sich ein rigoroses Vorgehen gegen üble vertragliche Strukturen. Lange Kündigungsfristen, fragwürdige Vorschussregelungen mit Tendenzen zur Verschuldung, zweifelhaften Wettbewerbsverbote, sittenwidrige Strukturregeln könnten ja eine Sammelklage veranlassen.

Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz jedenfalls beschlossen.

Es gibt allerdings zwei Gründe, warum die vertriebliche Tätigkeit davon ausgeschlossen ist.

Zum einen soll es nur Verbrauchern möglich sein, gemeinsam vor Gericht zu ziehen. Handelsvertreter sind dies nicht.

Zum anderen müssen sich mindestens zehn Betroffene zusammenfinden, denen mutmaßlich durch ein Unternehmen der gleiche Schaden entstanden ist. Klageberechtigt sind auch nur bestimmte Verbraucherverbände. Diese Verbände müssen mindestens aus 350 Mitgliedern bestehen oder zehn Mitgliedsverbände unter sich vereinen. Außerdem müssen die Verbände seit mindestens vier Jahren in einer Liste des Bundesamtes für Justiz registriert sein.

Die großen Vertriebe müssen jedenfalls nichts befürchten.