„Nirgendwo günstiger“ so nirgendwo erlaubt

Check24 hatte sich den nächsten Ärger eingehandelt. Eine „NIRGENDWO GÜNSTIGER GARANTIE“- im Kfz-bereich hatte das Landgericht Köln am 18.9.2018 untersagt.

Die Versicherungsmaklerin Check24 Vergleichsportal für Versicherungsprodukte GmbH warb mit mit dieser Garantie in Werbespots. Man warb auch mit den besten Preisen: „Wir garantieren Ihnen, dass die ausgewiesenen Tarife der einzelnen Versicherer nirgendwo günstiger zu erhalten sind – auch nicht direkt beim Versicherer oder anderen Vergleichsportalen. (. . .) “

Die Huk-Coburg wehrte sich dagegen und bekam Recht. Die Werbung sei irreführend und damit unlauter.

Die Huk musste dagegen auch eine Niederlage einstecken. Sie wollte bei den tarifberechnungen auf Check24 nicht genannt werden. Sie hat keinen Anspruch gegen Check24, dass ihre Tarife nicht in deren Versicherungsvergleiche aufgenommen werden, sofern kein Preis angegeben wird, urteilte das Gericht. Sogar das Logo der Huk darf Check24 verwenden.

Mittlerweile soll sich die Garantie auf den gesamten Markt beziehen und deshalb den Anforderungen an das Transparanzgebot entsprechen. So war es im Versicherungsjournal zu lesen.