Dez 31
Es ist immer wieder dasselbe Lied. Kaum ist man als Consultant bei MLP ausgeschieden, tauchen gleich massenhaft Provisionsstorni in den Abrechnungen auf. In vielen Fällen stellen sich bei genauerem Hinsehen die angeblichen Vorschussrückzahlungsansprüche von MLP mehr als Stornoforderungen dar.
So geht das nicht, meinen wir. Bei der klaren Rechtslage haben wir die Vernehmung von MLP-Kunden als Zeugen beantragt. Gegenbeweislich natürlich! Wir wollen wissen, ob die MLP-Kunden tatsächlich ihre Verträge gekündigt haben oder doch nicht etwa die Nachfolgeberater den Anstoß zu einer Vertragskündigung und einem anschließenden Neuabschluss gegeben haben. „Umdeckungsaktion“ ist hier das Stichwort.
Wir werden der Frage, wer im Falle der Umdeckungsempfehlung des Nachfolgeberaters die Verantwortung für den entstehenden Storno zu tragen hat, nachgehen. Das versprechen wir!
Bis dahin empfehlen wir jedem Consultant jedem Storno in seiner Abrechnung minutiös nachzugehen. In vielen Fällen hat sich heraus gestellt, dass der stornierte Betrag zuvor schon nicht gutgeschrieben wurde. Reklamieren Sie schriftlich und setzen Sie MLP zur Aufklärung eine Frist von 8 Tagen!
Yes, we do!
Dez 17
Nachtrag zum Urteil des OLG Celle (welches schließlich ja nur eine Entscheidung des OLG Köln vom 11.09.1999 unter dem Aktenzeichen 19 U 64/09 bestätigt hat).
Die Vertriebe wie Deutsche Vermögensberatung DVAG, AWD, MLP und so weiter dürfen von ihren Betriebsmitarbeitern gemäß § 86 a HGB keine Kosten verlangen, wenn es sich um:
1.
Werbegeschenke, Aufkleber, Kleidung, Süßigkeiten, Spielsachen, und andere „Giveaways“ mit Unternehmenslogo
2.
Briefpapier, Visitenkarten mit Unternehmenslogo
3.
Datenerhebungsbögen und Mandantenordner
4.
Unternehmenseigene Zeitschriften (im Fall des AWD der Finanzplaner)
5.
Überlassene Software
handelt.
Kosten für Seminare, Schulungen dürfen grundsätzlich von dem Unternehmen verlangt werden.
Dez 16
Swiss Life macht derzeit alles andere als eine gute Figur. Von der Übernahme des AWD hat vor allem Starverkäufer Maschmeyer profitiert, der seine Strukkibuden-Aktien gegen werthaltige Anteile an den Eidgenossen eintauschte. Auch das aufgenötigte Engagement bei MLP hat sich als Flop erwiesen. Nach einer Schamfrist von einem Jahr zieht Swiss Life nun die Konsequenz aus Schröder-Wildbergs Wagenburg-Taktik und verkaufte einen Teil der Beteiligung an die Barmenia.
Unterm Strich ändert sich an der Abhängigkeit von der Versicherungsbranche also nichts. Vermutlich werden die MLPler demnächst mehr Barmenia-Produkte “unabhängig” empfehlen sowie den “unabhängigen” Boykott gegen Swiss Life-Produkte beenden.
Nov 24
Die Süddeutsche Zeitung befasst sich mit der Qualifikation der Finanzberater.
Nov 15
Bei der Trauerfeier von Robert Enke in der AWD-Arena mussten wir in jeder zweiten Kameraeinstellung die Werbung des AWD ertragen. Während die Gäste weinten, strahlte der neue “persönliche Finanzoptimierer” vom Himmel.
Gleichzeitig brach Paul Biedermann in Freudenstürme aus, weil er einen oder mehrere neue Weltrekorde brach. Beim Sprung ins Wasser mussten wir uns alle überzeugen: Sogar die Bademütze wurde von der deutschen Vermögensberatung DVAG gesponsort.
Während man in beiden Häusern vehement gegen die Umsatzeinbrüche kämpft, scheint man für die Werbung noch mehr als genug übrig zu haben. Ach ja, ganz nebenbei, heute ist Volkstrauertag…
Nov 09
… muss kein Versicherungsmakler drin sein, vielmehr ist es häufig ein Handelsvertreter.
Die Eigenwerbung als “Versicherungsmakler” ist höchst fragwürdig, denn “BGB-Makler” sind gebundene Strukkivertriebler nun einmal nicht, sonern allenfalls Pseudomakler. Eine kurze Übersicht bieten Duebbert & Partner, DAS Netzwerk.
Nov 03
Wie die WELT meldet, haben die in-house-Vertriebswege im Lebensversicherungsgeschäft zugelegt. Vielleicht handelt es sich um eine Folge der den Vertrieben immer ähnlicher werdenden Verkaufsstrukturen.
Interessant ist, dass die WELT die Strukkis als “ungebundenen Vermittler” und “Makler” bezeichnet. Denn sooooooo ungebunden sind die Finanzvertriebler nun einmal nicht, und Makler sind sie definitiv auch nicht. Diesen weit verbreiteten Irrglauben haben wir im Blog mehrfach thematisiert. Im juristischen Schrifttum wird für die Berufsgruppe der Handelsvertreter gelegentlich der Begriff “Pseudomakler” verwendet, der die Sache eigentlich ganz gut trifft.
Nov 02
So zitiert die Wirtschaftswoche einen Verdi-Vorstand Uwe Foullong, und meint damit jedoch nicht etwa Finanzvertriebe, sonden die konventionellen Banken. Von den Absatzzahlen geblendet, die DVAG & Co. vermelden, werden die hauseigenen Privatkundenberater als ineffizient empfunden, die Strukturen der Strukkis werden durch die Hintertür an den Bankschalter kopiert und ersetzen kundengerechte Beratung.
Die Gewerkschaft fordert deshalb ein Verbot produktbezogener Verkaufsvorgaben - die wenigsten Beratungsopfer dürften von der Existenz von ebensolchen etwas ahnen. Die Wahrscheinlicheit, dass die engen DVAG-Freunde Merkel und Westerwelle Änderungsbedarf verstehen wollten, dürfte gegen Null tendieren.
Soviel zum Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz. Für die Handelsvertreter - also Vertriebspersonal, das sich nicht im Angestelltenverhältnis befindet - können die Gewerkschaften nicht allzu viel tun. Handelsvertreter haben nämlich keine Lobby.
Okt 23
Provisionshonorierter Vertrieb treibt bisweilen sehr seltsame Blüten …
Okt 21
In einigen der zahlreichen Gerichtsprozesse gegen ehemalige Consultants auf Rückzahlung der Vorschuss-Salden legte MLP die erzielten Provisionseinnahmen der in der betreffenden Geschäftsstelle tätigen Consultants inklusive die des Geschäftsstellenleiters offen. ´
Ob diese Zahlen stimmen oder nicht, können wir nicht beurteilen. Wir meinen aber, mit der Bekanntgabe des Einkommens der Consultants greift MLP ganz massiv in deren Persönlichkeitsrechte ein. Wer möchte schon gerne sein Einkommen veröffentlicht wissen und hat nicht jeder ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Wohl nicht bei MLP, wie diese Fälle zeigen!
Wir werden in Kürze den betroffenen Personen hiervon eine Mitteilung geben und empfehlen, MLP abzumahnen und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.