Swiss Life Select

Auch Jauch ließ sich anlocken

Maximilian von Ah nahm zu dem Maschmeyerschen Auftritt bei Jauch wie folgt Stellung:

„Und irgendwann ließ sich selbst ein Günther Jauch vom jenem Geld & Macht suggerierenden Glitter & Glamour, aber viel mehr noch vom pekuniär schnöden Mammon anlocken und er folgte, wie vor und nach ihm so viele aus dem Karriere und Erfolg suchenden Bürgertum, aus Politik, Show und Medienlandschaft, dem Lockruf…….“

Und Herr von Ah wies darauf hin, dass das Bild.de-Filmchen, welches Jauch als Moderater beim AWD zeigt, von der Youtubeseite von Ahls gezogen wurde.

Landgericht Hannover weist Softwareklage eines Handelsvertreters ab

Entgegen anders lautender Mitteilungen in diesem Blog (Bericht Pohlmeyer vom 24.01.2013) hat weder das LG Hannover noch ein anderes Gericht AWD in diesem Jahr zur Rückzahlung von Softwarekosten verurteilt. Im Gegenteil: soeben ist erneut eine Softwareklage eines Handelsvertreters vom LG Hannover durch Urteil vom 08.02.2013 abgewiesen worden.

Das Landgericht hat ausgeführt, dass dem Handelsvertreter weder ein Anspruch auf Rückzahlung von Softwarekosten noch auf Einstellung in das Kontokorrentkonto zusteht. Denn der klagende Handelsvertreter habe nicht den Nachweis führen können, dass die vertragliche Vereinbarung zur Softwarelizenzgebühr unwirksam sei. Zudem seien die Ansprüche – ohne dass es hierauf nach Ansicht des Landgerichts überhaupt noch angekommen wäre – überwiegend verjährt. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle führte das Landgericht insoweit allerdings noch aus, dass bereits mit der Einstellung der Gebühren in das Kontokorrentkonto die Verjährungsfrist zu laufen beginne. Die Klage war folgerichtig abzuweisen.

Swiss Life löst sich von Hannover 96

Versicherungsjournal vom 18.02.2013:

Die Swiss Life Deutschland wird den Vertrag für die AWD-Arena in Hannover über die Namensrechte über den Sommer nicht verlängern.

Laut Manfred Behrens, CEO von Swiss Life in Deutschland, habe Swiss Life die gestiegenen Forderungen des Fußball-Bundeligisten Hannover 96 nicht erfüllen wollen.

Künftig will sich Swiss Life auf den Breitensport konzentrieren.

Der Umweg über das Kontokorrent

In einigen Handelsvertreterverträgen ist geregelt, dass monatliche Abrechnungen erfolgen und dass Gutschriften, Belastungen und Zahlungen auf einem Kontokorrentkonto geführt werden.

Eine ähnliche Regelung findet sich unter Ziffer 4 des Vermögensberatervertrages und auch im Handelsvertretervertrag des AWD. Die OVB hingegen rechnet nicht im Rahmen eines so genannten Kontokorrents ab.

Die Abrechnung im Kontokorrent  hat zur Folge, dass Einzelforderungen nicht selbständig einklagbar sind. Eine Gesellschaft kann nur das Minus aus dem Kontokorrent einklagen. Anders herum kann der Handelsvertreter auch nur beanspruchen, dass gewisse Beträge dem Kontokorrent  gutgeschrieben werden.

Eine direkte Auszahlung an den Handelsvertreter, ohne vorherige Gutschrift auf dem Konto, kann dann nicht erfolgen.

Wenn z.B. der Handelsvertreter meint, ihm seien zu Unrecht Provisionen oder andere Gebühren belastet worden, so kann er im Falle des Kontokorrents nur verlangen, dass er in dieser Höhe eine Gutschrift erhält.

Der Bundesgerichtshof hatte darüber entschieden, dass gewisse Softwaregebühren nicht erhoben werden dürfen und an AWD-Mitarbeiter zurückzuzahlen sind. In diesem Verfahren hatte AWD den Einwand der Unzulässigkeit der Klage nicht erhoben. Nunmehr ist darauf abzustellen, dass die Rückführung zu Unrecht erhobener Gebühren nur über das Kontokorrent erfolgen kann.

Maschmeyer im Blickpunkt

Im TV sieht man Maschmeyer in diesen Tagen dann und wann über manch einen roten Teppich stolzieren.

Unterdessen gab er ein Interview und meinte, er bedaure, dass viele Kunden ihr Geld bei den Herstellern verloren hätten (natürlich nicht dem AWD), und dass eine Luxussteuer eingeführt werden sollte.

Man fragt sich nur, für wen.

Maschmeyer auf Abwegen

AWD-Gründer Maschmeyer investiert jetzt in Blackline, einem Chauffeurdienst. Damit stellt er sich auf ganz neue Dinge ein.

Neues vom AWD-Verein und der Softwarepauschale

Kürzlich berichtete ich davon, dass die Website des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter nicht betrieben wird.

Und tatsächlich: Dem Verein wird zur Zeit der Zugriff auf die Seite verwehrt. Hier wird die Herausgabe wohl gerichtlich durchgesetzt werden müssen. Auch der traurige Umstand der „verschwundenen“ Einzahlungen in eine Gesellschaft, die sich zur Durchführung einer Sammelklage verpflichtet hatte, könnte ein juristisches Nachspiel haben.

Die Sammelklage sollte gegen den AWD geführt werden, um zu Unrecht einbehaltene Softwaregebühren einzuklagen. Klagen gegen den AWD hatten bereits Erfolg.

Angeblich soll es in einem einzelnen, weiteren Verfahren vor dem OLG Celle nur noch um die Frage gehen, wann hier eine dreijährige Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat.

Der AWD-Mitarbeiter stellt sich auf den Standpunkt, dass die Verjährung erst dann beginnen konnte, nachdem er von den BGH-Entscheidungen zur Softarepauschale Kenntnis erlangt hatte. Angeblich will das OLG Celle diesen Standpunkt nicht vertreten und die strenge Verjährungsfrist anwenden.

Maßgeblich ist, dass man von den Umständen Kenntnis hat. Nach Auffassung des AWD sind dies nicht die Umstände der BGH-Entscheidung, sondern die Umstände, dass die Softwaregebühr mit der Monatsrechnung das Provisionskonto belastet hat.

Für Dinge, die den Verein betreffen, gibt es aber noch eine funktionierende Emailadresse: aussteiger@benecke-neu.de

Gemeinsam ins Unglück

So heißt eine Überschrift im Schweizer Wirtschaftsmagazin Bilanz.

Man könnte denken, dass hier über eine Prominententrennung gelästert wird.

Weit gefehlt. Berichtet wird über den AWD, Swiss Life und darüber, wer an allem Schuld hat.

Dass es z.B. statt 8500 Beratern nur noch 4600 gibt, und dass man erhebliche Verluste schreibt. Und dass die geladenen Berater in Hannover die Mitteilung, die Marke AWD werde es bald nicht geben, mit Zustimmung aufgeommen haben sollen.

Maximilian von Ah Teil 3

Herr Maximilian von Ah,

wie wird die Sache insbesondere in der Schweiz beurteilt? Muss SwissLife befürchten, dass sich ein Negativimage jetzt auch auf den Namen SwissLife auswirkt?

„Die Namensänderung des AWD in Swiss-Life-Select, beenden ja weder die exorbitant erhobenen Schadensersatzansprüche der Kunden und Mitarbeiter, noch ändert es irgendetwas am alten AWD-System.

Der lediglich namensveränderte Vertrieb Swiss-Life-Select, arbeitet ganz klar weiter nach dem alten AWD-MLM-Karriere-System. Das heisst: das gleiche Provisions-Vorschuss-System, führt weiterhin zu den gleichen Provisionsschulden mit Rückzahlungsverpflichtungen und Abhängigkeiten der Vermittler. Es ändert sich also lediglich der Gläubiger-Name auf den Vermittler-Provisions-Abrechnungen und hochglänzenden Präsentationsfolien. Das wiederum bedeutet, dass für die Vermittler und Agenten der gleiche Verkaufsdruck bestehen bleibt wie zuvor.

Eine Frage von Zeit also, bis auch die Kunden der „neuen Firma“ sich übervorteilt sehen und klagen.

Das schlechte Image des AWD wird also zwangsläufig auf die einst honorige, konservative Swiss-Life übergehen.“

Welche Empfehlung hätten sie dem AWD bzw. SwissLife gegeben, um die Entwicklung und die Namensänderung aufzuhalten?

„Es ist eben nicht der Name sondern das MLM-Karriere-System, das für den Vertrieb von Finanz-Produkten ungeeignet ist.

Nahrungsergänzungs-, Kosmetik- und Tupperware-Produkte, können da i. d. R. wenig Schaden an Leib und Leben anrichten. Dies ist bekanntermaßen bei Finanz- und Kapital-Produkten, bei denen nicht selten die gesamte Familien-Existenz auf dem Spiel steht, vollkommen anders.

Die Swiss-Life müsste also konsequenterweise nicht nur den Firmennamen, sondern das ganze Karriere- und Provisions-System des Vertriebs verändern, und für Kunden und Vertriebsmitarbeiter eine transparente, glaubwürdig neue Kultur schaffen.

Allerdings würde damit die Swiss-Life-Konzernspitze auch zugeben, dass der AWD-Kauf ein glatter Fehlgriff war, was sie indirekt durch die horrende Abschreibung des Firmenwertes und Markennamens schon einräumt. Doch mit einer Systemänderung bliebe nichts mehr vom einst für 1,2 Milliarden Euro eingekauften AWD übrig, was sicher nicht nur allein das „Sterben des Maschmeyer-Babys“ zur Folge hätte.“

Herr von Ah, vielen Dank für das Interview

Interview von Maximilian von Ah Teil 2

Maximilian von Ah ist, wie er bekundet, nicht direkt in die zivile Sammelklage des VKi eingebunden. Dafür ist er Zeuge in der staatsanwaltlichen Ermittlung, die gegen Beteiligte des AWD und gegen Maschmeyer in Österreich laufen .
Als Insider dient sein Wissen zum Struktursystem des AWD.
Als Maschmeyer seinerzeit über einen investigativen Sternreporter von den Strafanzeigen des VKi erfuhr, soll er zu tiefst erschrocken gewesen sein und gleich am nächsten Tag aus dem Verwaltungsrat der Swiss-Life zurückgetreten sein. 2300 Anleger hatten sich der Strafanzeige angeschlossen.

Herr von Ah,

wie haben insbesondere die geschädigten Anleger aus Österreich darauf reagiert, die gegen den AWD im Wege der Klagen Schadensersatz verlangen?

„Die rund 2500 AWD-Kläger in Österreich, die sich vom halbstaatlichen Konsumentenschutz VKI in einer Sammelklage vertreten lassen, und von denen circa 250 Kläger die parallel zur Schadensklage eingereichte VKI-Strafanzeige gegen den AWD unterstützen, die unter anderem auf systematischen Betrug und Gründung einer kriminellen Vereinigung lautet, haben natürlich recht aufgeschreckt reagiert. Schlossen sie doch aufgrund dieser Meldungen nicht aus, dass der AWD-Austria sich durch Firmen-Liquidierung einer Schadens-Regresspflicht entziehen könnte; schließlich geht es um rund 40 Millionen Euro Schadenssumme, ungeachtet allfällig strafrechtsrelevanter Regressansprüche. Dass der AWD nun auch mit der „Konzernstimme der Mutter Swiss-Life“, die angesetzten Gerichtstermine mit formellen, teils rein verzögerungstaktischen, kostentreibenden Argumenten immer weiter herauszögert, ist den Österreicherinnen und Österreichern natürlich ein weiteres absolutes Ärgernis. Das Angebot des VKI an die Swiss-Life, bestimmte Schadensverfahren bereits im Wege von Vergleichsverhandlungen abzuhandeln weil teilweise sehr betagte Klägerinnen und Kläger auf eine schnelle Regulierung angewiesen wären, lehnte der Schweizer Versicherungskonzern bis heute ab.“

Inwieweit ist es Ihr Eindruck, dass der Name AWD in den letzten Jahren an Vertrauen und Glaubwürdigkeit verloren hat?

„Alle die sogenannten Struktur-Finanzvertriebe wie: AWD, DVAG, Bonnfinanz, Formaxx OVB, u.v.a.m., deren Ursprung in den sechziger Jahren in der Schweizer IOS liegen:

(siehe https://vonahmaximilian.wordpress.com/2011/10/09/finanzvertriebe-grundervater-druckerkonige-und-despoten/), die wie der AWD nach dem Karriere-System des Multi-Level-Marketing arbeiten, sind seit jeher sehr umstritten. Doch hat jeder dieser Strukturvertriebe seine persönlichen Gallions-Figuren sprich Gurus, die das ‚System des eigenen Vertriebs-Hauses‘ immer noch perfektionieren wollen. Der Knackpunkt all dieser Vertriebe liegt aber in den hausinternen Provisions-Regelungen respektive in der Art und Weise wie und wann deren Vertriebs-Agenten ihre Vermittler-Provisionen verdienen. Und hier hat der AWD sprich der einstige Erfolgs-Magier Carsten Maschmeyer, eine in „Magier-Kreisen“ übliche Namens-Nebeltaktik in Form einer Namensverschleierung angewandt. Just in jenem Moment nämlich als das Abrechnungs-System unter den Vertriebs-Agenten als Problem erkannt und lautstark thematisiert wurde, kündigte er eine problemlösende Veränderung an, Name: ›Linearisierung‹.

Den Vermittlern wurde glaubhaft gemacht, man habe etwas Grundlegendes geändert. In Tat und Wahrheit blieb jedoch alles Wesentliche gleich. Die Vermittler kumulieren weiterhin ihre rückzahlungsgeschuldete Provisions-Vorschusssumme, die sie auch weiterhin in einen vom AWD in Kauf genommenen Verkaufsdruck führte. Dadurch wurde jeder angebliche Kundenvorteil, selbst das BEST SELECT, ad absurdum geführt.

Diese fragwürdige Praxis und Unglaubwürdigkeit des AWD, haben Vertriebsmitarbeiter jahrzehntelang negiert und mitgetragen; die Kunden hatten davon keine Ahnung.

Als Maschmeyer dann noch das „AWD-Alleinstellungsmerkmal der Unabhängigkeit“ durch den Verkauf an die Swiss-Life aufgab, verloren selbst seine langjährigen „persönlichen Jünger“ jeden Glauben an den Guru uns die Firma AWD.

Es gehört im Übrigen zu einer altbewehrten AWD-Methode, jede Kunden- oder auch Mitarbeiter-Klage zu einem Einzelfall herunterzuspielen. Notfalls gab man einem Kunden oder Mitarbeiter eine bestimmte Widergutmachungssumme, allerdings nicht ohne eine absolute Verschwiegenheitsklausel mit hoher Konventionalstrafe zu vereinbaren. So konnte man jahrzehntelang das juristisch kochende Wasser immer wieder abkühlen.“

Aktuelles Interview mit Maximilian von Ah

Maximilian von Ah nennt sich Finanzvertrieb-Insider.

Er betreibt unter https://vonahmaximilian.wordpress.com/ nicht nur einen kritischen Blog, der sich mit den aktuellen Geschehnissen großer Finanzvertriebe, insbesondere dem AWD, auseinandersetzt. Außerdem ist er Buchautor.

Bekannt ist er aus Funk und Fernsehen. Seine Meinung ist gefragt.

Früher war er Führungsmanager beim AWD. Damit hat er fundiertes Hintergrundwissen. Im Gegensatz zu vielen anderen vom AWD ausgeschiedenen Verantwortlichen hat sich von Ah keiner Schweigeverpflichtung unterworfen.

Der in der Schweiz lebende von Ah unterstützt den österreichischen Verein für Konsumenteninformation, der gegen den AWD eine Sammelklage eingereicht hat.

Mittlerweile wurde entschieden, dass es die Marke AWD bald nicht mehr geben soll.

Herr von Ah stand dem Handelsvertreter-Blog wegen der aktuellen AWD-Ereignisse zur Verfügung.

„Herr von Ah,

Sie haben sicher davon gehört, dass der AWD seinen Namen wechseln will. Hier in Deutschland hat diese Meldung große Wellen verursacht.

Wie war die Resonanz dazu in der Schweiz und in Österreich?“

„Nun in der Schweiz hat man diese Nachricht ganz anders aufgenommen, als in Österreich. In der Schweiz ist der AWD bis heute von medienwirksamen Gerichtsklagen und größeren Image-Schäden verschont geblieben, weil der AWD-Schweiz einerseits weniger problemanfällige Finanz-Produkte angeboten hat, als die AWD-Gesellschaften in Deutschland und Österreich und andererseits die Mentalität der Schweizer allfällige Kundenklagen eher im Verborgen sprich in den Reihen des involvierten sozialen Netzwerkes hält und gegebenenfalls austrägt.

In Österreich hingegen hat jene Umfirmierungs-Nachricht große Wellen geschlagen, weil mit dieser Nachricht einher auch die Meldung kolportiert wurde, dass der AWD-Austria – so wie die AWD-Ländergesellschaften in der Slowakei und in Ungarn – eventuell sogar liquidiert werden könnte, weil die Umsätze derart stark eingebrochen seien und die Swiss-Life ihre eigene Überschätzung dieser Märkte bereits zugab.“

Das Interview wird morgen fortgesetzt.