Central

Krankenkasse mit Nebenwirkungen

Der Termin steht fest : Ende 2012 wird die Central Krankenversicherung ihren Vertrieb an die Deutsche Vermögensberatung als Ausschließlichkeitsvertrieb abgeben. Das Maklergeschäft wird zu diesem Zeitpunkt geschlossen.

Dies wird nicht die einzige Veränderung bleiben. ProontraOnline berichtet, dass Central die Beiträge anheben wird. Dirk Brandt, Sprecher der Gemerali Deutschland Holding, soll nach diesem Bericht bestätigt haben,  „Beitragsanpassungen von 30 Prozent kommen allenfalls in einzelnen Tarifen in Frage“.

Sogenannte Billigtarife werde man nicht mehr anbieten.

Thomas Wiener schreibt in seinem Blog, dass sogar noch wesentlich höhere Anhebungen zu erwarten sind.

Krankenversicherung.net spekuliert bereits über einen möglichen Verkauf der Central Krankenversicherung.

Financial Times kritisiert politisch-taktisches Geschick des Central-Vorstandes

Am 16.09.2011 schrieb die Financial Times in einem Kommentar von Herbert Fromme, die Central Krankenversicherung habe beim Umbau des Vertriebes „Sinn für Timing“ bewiesen.

Due FT meint, die privaten Krankenversicherer seien unter großem Druck. Provisionsexzesse und Imageverlust hätten auch dazu beigetragen.

„Dass die Generali genau in dieser Lage den Central-Vertrieb an die DVAG abgibt, zeugt nicht gerade vom politisch-taktischem Geschick des Kölner Konzernvorstands“, kritisiert die FT.

Central-Vertrieb soll zur DVAG wechseln

Einem Bericht des Versicherungsjournals vom 15.09.2011 nach sollen „die hauptberuflichen Ausschließlichkeits-Vertreter der zum Generali-Konzern gehörenden Central Kranken nach Insiderinformationen gestern darüber informiert“ sein, „dass sie ähnlich wie der AachenMünchener-Vertrieb dem Strukturvertrieb DVAG zugeordnet werden“.

Glaubt die Central an das Ende der privaten Krankenversicherung?

Einem Bericht von Geld.de zufolge, glaubt die Central Krankenversicherung, dass sich die Bürgerversicherung durchsetzen wird. Die im Hause geplanten Umstrukturierungen, die Aufgabe des eigenen Außendienstes und der auschließliche Vertrieb über die deutsche Vermögensberatung, sollen dem Bericht nach dazu dienen, sich von der privaten Vollversicherung zu verabschieben.

Schließt Central seinen Außendienst ?

Wie die Financial Times am 28.8.2011 berichtete, gibt es bei der Central massive Veränderungen. Nach dem Bericht heißt es, die Central habe früher auf günstige Tarife gesetzt. Man hoffte, die damit geworbenen Kunden würden sich dann für teurere Produkte entscheiden, was wohl viele nicht taten. Stattdessen gerieten viele Kunden in Zahlungsschwierigkeiten.

Neben personellen Veränderungen im Vorstand trifft es etwa 600 Außendienstler, die sich neu orientieren müssen, weil der Außendienst dicht gemacht werden soll. Es soll wohl der Einstieg bei dem Außendienst Generali Versicherung oder bei der deutschen Vermögensberatung angeboten werden, so die FT.

Central ist keine Krankenkasse

Am 17.10.2009 bezeichneten wir die Central versehentlich als Krankenkasse. Aufmerksame Leser machten im „Strukki-Forum“ darauf aufmerksam.

Selbstverständlich ist die Central keine gesetzliche Krankenkasse, sondern eine private Krankenversicherung.

Vielen Dank für den Hinweis!

Bereits berufsunfähig bei Nachweis eines sechsmonatigen Berufsausfalls ?

Viele Krankenversicherungen, darunter auch die Central, werben damit, dass sie bereits dann Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geben, wenn der Antragsteller nachweist, dass er über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ununterbrochen in Folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.

Angeblich, so viele Werbebroschüren, würde es genügen, Leistungen zu erhalten, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest eingereicht wird.

Das Landgericht Kassel entschied nunmehr, dass sich durch diese vertraglichen Klauseln die Beweislast nicht umkehren lässt. Auch dann, wenn eine Versicherung von einer solchen Klausel Gebrauch macht, hat der Antragsteller die volle Darlegungs- und Beweislast, wenn er eine Berufsunfähigkeit behauptet.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger gemäß § 1 Abs. 4 BBUZ binnen eines Sechs-Monatszeitraumes ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass er nach Meinung des attestierenden Arztes seine berufliche Tätigkeit nicht mehr uneingeschränkt ausüben könne.

Das Gericht sah darin allenfalls dann eine Ausnahme von der Beweispflicht insoweit, als dem Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen der Nachweis der Prognose erspart bleibe.

Mithin war der Kläger nach wie vor in vollem Umfang beweisbelastet.

Landgericht Kassel 22.09.2009