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Statt in Haft zukommen, gab es für den ehemaligen Vermögensberater dwr DVAG nur eine Bewährungsstrafe.
Dem Ex-Vermögensberater wurde vorgeworfen, in etwa 50-60 Fällen gefälschte Dokumente bei der Generali Versicherung eingereicht zu haben, um diese dann zu Schadensleistungen zu bringen.
Tatsächlich wurden dann auch in diesem Umfang Schäden gezahlt. Insgesamt beziffert die Generali den Schaden auf etwa 80.000 €.
Erstinstanzlich wurde der ehemalige Vermögensberater, den die DVAG fristlos gekündigt hatte, zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Man hielt dort die Vorwürfe für erwiesen. Dem Beschuldigten wurde ein gewerblicher Betrug vorgeworfen. Außerdem sah das Amtsgericht es als erwiesen an, dass der Beschuldigte auch in eigener Sache betrogen hatte.
Die weiteren Zahlungen gingen auf die Konten der jeweiligen Versicherungsnehmer.
In der zweiten Instanz wurde das erstinstanzliche Urteil vom Landgericht München aufgehoben. Der Angeklagte erhielt jetzt nur noch eine geringere Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er bleibt damit auf freiem Fuß. Diesen glücklichen Umstand verdankt er vor allem der Erkenntnis des Gerichts, dass ihm ein gewerblicher Betrug nicht nachgewiesen werden konnte. Gemäß § 263 Abs.1 erhält der Betrüger eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, nach Abs. 3 in besonders schweren Fällen, zum Beispiel wenn er gewerbsmäßig handelt, beträgt die Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
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Die Goldgräberzeit in der Versicherungsbranche ist schon lange zu Ende. Lebensversicherungen, die früher für ein einträgliches Einkommen gesorgt haben, lassen sich kaum noch vermitteln.
Vielleicht ist das der Grund, warum der eine oder andere Vermittler zu Mogeleien neigt. Betroffen sind Mitarbeiter vieler Vertriebe gleichermaßen. Aktuell laufen verschiedene Verfahren gegen einige wenige Mitarbeiter von OVB und DVAG. Die Verfahren sind regional nicht beschränkt, und sicher auch nicht auf bestimmte Vertriebe beschränkt.
Die Masche ist ähnlich. Die Versicherungsvertreter unterhalten oft lange und gute Beziehungen zu Kunden. Man möchte diesen Kunden neue Produkte vermitteln und berät dahingehend. Während früher auf die Beratung zumeist die Unterschrift erfolgte, zaudern jetzt viele Kunden. Sie haben sich oft informiert, sind misstrauisch gegenüber den Produkten, den Versicherern oder Vertrieben.
Gerade in der letzten Zeit halfen einige dem Glück auf die Sprünge, in dem Unterschriften der Kunden gefälscht wurden.
Da regelmäßig unterstellt wird, dass so etwas passiert, um Provisionen zu kassieren, erfüllt dies nicht nur den Tatbestand der Urkundenfälschung, sondern auch den des vollendeten Betruges. Und weil der Berater dann noch gewerbsmäßig handelt, liegt zuweilen ein gewerbsmäßiger Betrug vor.
Es droht eine Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren, und ein langes Berufsverbot.
Die Staatsanwaltschaften gehen damit unterschiedlich um. Wenn der Kunde tatsächlich den Vertrag akzeptiert und Beiträge zahlt, kann man Glück haben und das Verfahren wird eingestellt. So geschah es kürzlich in einem bayerischen Verfahren.
In einem Verfahren im beschaulichen Rheinland-Pfalz gab es eine Haftstrafe, und die Auflage einer Geldzahlung, gleichzeitig mit einem dreijährigen Berufsverbot. Die Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Richterin konnte sich in der Urteilsbegründung einige scharfe Worte nicht verkneifen. Sie kritisierte das System der Vermittlung, die Abhängigkeit der Vermittler von den Vertrieben. Sie fand es jedoch auch äußerst unmoralisch, wie der Vermittler vorging. Sie warf ihm vor, er habe immer die gleichen Vorgehensweisen gehabt. Er habe zu den Kunden eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut und diesen dann anschließend Versicherungen angedreht.
Letzteres für sich genommen ist gottseidank nicht strafbar, sonst würde manch ein Berater, auch ohne eine Urkunde gefälscht zu haben, nicht mehr gut schlafen können.
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Streben nach Anerkennung, Profit oder ganz profane finanzielle Probleme sind Anlass für viele Betrügereien. Wir hatten schon von dem Ingolstätter Vermögensberater erzählt, der stattliche 2 Millionen Euro seiner Kunden veruntreut hat. Was seine Motive waren, wird das OLG München wohl kaum beschäftigen.
Der Vermögensberater ist verstorben und der Vertrieb, für den er tätig war, will sich den geschädigten Kunden nicht annehmen. 9,25 % Zinsen soll der Vermögensberater versprochen haben. Der Vertrieb will von all dem nichts wissen und weist die Ansprüche zurück.
Der Direktionsleiter des betrügerisch handelnden Vermögensberaters war vom Gericht geladen und zog es vor, ohne Entschuldigung nicht zu erscheinen. Er war in Portugal auf Geschäftsreise.
Unser Ingolstädter Vermögensberater ist nicht der einzige, gegen den der Vorwurf betrügerischen Verhaltens besteht. In Zwickau sollen Vermögensberater sogar ihre eigene Firma mit gefälschten Unterschriften betrogen haben und 10.000 € Schaden hinterlassen haben.
Wir glauben natürlich, dass es sich um Einzelfälle handelt.
Nachdenklich macht allenfalls eine Rede des Firmenchefs jenes Vertriebes, bei dem der Vermögensberater beschäftigt war, im Juli 2010. Er forderte, dass „Manipulationen“ aufhören müssen.

