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Asscompact schreibt, dass sich heute Michael H. Heinz als Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) im Bundestag gegen das drohende Provisionsverbot für Vermittler einsetzt.
Die Sitzung wird um 15 Uhr live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Dann sind wir mal gespannt.
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Gestern wurde im Bundestag über die Einführung der Honorarberatung debattiert.
Das Thema hieß „Verbraucherschutz staerken – Honorarberatung etablieren“.
Einstimmig hatte dann der Bundestag Frau Aigner die Verantwortung für die neuen gesetzlichen Regelungen entzogen. Formell heißt dies, dass nunmehr der Finanzausschuss und nicht mehr der Verbraucherausschuss zuständig ist.
Bereits seit 2008 hat Ilse Aigner das Gutachten in ihren Händen, das die Notwendigkeit der neuen gesetzlichen Vorgaben unterstreicht.
Die SPD hält Aigner vor, dass sie außer ein paar Papieren für die Presse nichts unternahm.
Hier die Eckpfeiler der Forderungen der SPD.
Zum Schluss heißt es in dem Thesenpapier der SPD : Damit es nicht immer heißt : Beraten und verkauft.
Schlecht beraten fühlten sich offensichtlich nicht nur die Abgeodeneten des Bundestages. Da Ilse Aigner nichts unternahm und schon als Ankündigungsministerin betitelt wurde, beantragte die SPD die „Federführung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“. Die CDU/FDP setzte sich durch, entzog ebenso Frau Aigner die Federführung und übertrug diese dem Finanzausschuss.
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Das neue Gesetz ist zur Bankberatung ist „durch“
Ich wurde heute morgen duch eine Information aus dem Träumen gerissen. In den Nachrichten wollte man Glauben machen, dass der Bundesrat heute neue Regelungen zur Bankberatung aufstellte.
Es war aber der Bundestag, der schon am 3. Juli 2009 den besseren Anlegerschutz beschloss. Die Vorlagen zu den Gesetzen zu lesen, ist etwas mühsam. Insider ist die Verlinkung zu den Vorlagen jedoch zu empfehlen.
Vorgeschrieben ist jetzt ein Protokoll, das Banken ab dem 1. Januar 2010 nach einem Beratungsgespräch allen Privatkunden aushändigen müssen. Darin muss vermerkt sein, was der Anleger über seine finanzielle Situation erzählt hat, ob er im Umgang mit Wertpapieren ein Neuling oder ein Profi ist, und ob er eine riskante oder eine eher vorsichtige Anlagestrategie bevorzugt. Sollte ein Kunde später seine Bank verklagen, weil er sich falsch beraten fühlt, könnte der Nachweis durch das Protokoll erleichtert werden.
Wie so oft, gingen dem Beschluss lange Streitereien voraus. Streit gab es, ob ein einwöchiges Rücktrittsrecht bei telefonischer Anlageberatung greifen sollte,wenn das zugeschickte Protokoll fehlerhaft oder unvollständig ist. Die Beweislast läge im Streitfall bei der Bank. Dagegen lief die Banken-Lobby Sturm, aber auch in der Union gibt es Zweifler. Die Regel berge enorme Risiken, Banken müssten bis Ablauf der Rücktrittsfrist das volle Kursrisiko tragen.
So war zu lesen, dass Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) zunächst dafür eintrat, den Anlegern mehr Rechte zu geben. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) forderte dies angeblich schon lange und wunderte sich über den Richtungswchsel der Union. Erst hätten Unionspolitiker vor einer Belastung der Banken gewarnt, dann fordere Bayern plötzlich mehr Verbraucherschutz. Mechthild Dyckmans (FDP) begrüßt, dass der ursprüngliche Plan, telefonische Beratungsgespräche aufzuzeichnen, gestrichen worden sei. Für die Linke fordert Sevim Dagdelen den Ausbau der unabhängigen Finanzberatung. Auch Nicole Maisch (Grüne) kritisiert, dass Finanzberatung in Deutschland weiterhin durch Beraterprovisionen finanziert werde.
Bisher haben es Anleger schwer, Schadenersatzansprüche wegen falscher Beratung durchzusetzen. Die Beweislast liegt bei ihnen. Ohne ein Protokoll können Anleger vor Gericht kaum das frühere Gespräch mit Bankberatern wiedergeben. Das soll nun anders werden mit der «Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung». Soll heißen, dass Bankberater umfassend Protokoll zu Kundengesprächen führen müssen. Anleger sollen falsche oder schlechte Beratung besser nachweisen können und mehr Chancen erhalten, gegen ihre Banken vor Gericht zu siegen.
Dass der deutsche Finanzvermittlungsmarkt Mängel aufweist, stellte eine vom Bundesverbraucherministerium in Auftrag gegebene Studie schon Ende 2008 fest. Einer Vielzahl von Anlageberatern (in Deutschland kommen auf 1.000 Einwohner 6,1 Berater, in Großbritannien nur 2,7) stünden typischerweise Verbraucher „mit einem unzureichenden finanziellen Bildungsstand gegenüber“. Aus Unkenntnis neigen viele Privatanleger dazu, „dem Berater die Entscheidung zu überlassen“. Viele sind später mit der Beratung unzufrieden: Laut Studie werden 50 bis 80 Prozent aller langfristigen Anlagen vorzeitig und mit Verlust abgebrochen.