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1979 stand das Thema Verbesserung der Kündigungsfristen in Vertreterverträgen als TOP im Ausschuss Versicherungsaußendienst des BVK/GDV. Im Protokoll vom 11. Januar 1979 zur 39. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses Versicherungsaußendienst vom 6.12.1978 wurde fixiert, dass beantragt wurde, in Ziffer 11 Abs. 1 der „ Hauptpunkte eines Vertrages für hauptberufliche Versicherungsvertreter „ eine Regelung aufzunehmen, nach der einem Verterter, der dass 55. Lebensjahr vollendet hat und dessen Agenturvertrag mehr als 25 Jahre besteht, nur noch unter engen Voraussetzungen gekündigt werden soll. Der GDV hatte den Antrag jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass eine derartige Regelung weit über diejenigen für Angestellte im Außendienst hinausgehen würde.
Im Protokoll heißt es weiter:
„ Sollten tatsächliche Härtefälle eintreten, also einem über 55 Jahre alten Vertreter, der länger als 25 Jahre bei einem VU tätig war, ohne triftigen Grund gekündigt werden, so könne der BVK diese Fälle dem GDV zur Kenntnis bringen. Diese sollten dann in einer vom Außendienstausschuss vom GDV zu bildenden Kommission behandelt und einer allseits befriedigenden Lösung zugeführt werden.
Die Vertreter des BVK erklären sich damit einverstanden, dass der Versuch unternommen werden soll, die Problematik in der von den Vertretern des GDV vorgeschlagenen Art zu lösen“.
Die Worte GDV und der Textteil „sollten dann in einer“ wurden handschriftlich im Protokoll gestrichen.
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Die Lebensversicherer müssen sparen. Sie kappen die Provisionen. So schrieb es unter anderem die Welt.
Der GDV will eine gesetzliche Grenze für Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen einführen.
Gerade die Strukturvertriebe leben nicht von Sachversicherungen, sondern überwiegend von den Abschlüssen von Kranken- und Lebensversicherungen.
Die Welt berichtet, dass Strukturvertriebe bis zu 7 % an Provisionen der Beitragssumme erhalten. Wenn zum Beispiel ein Kunde eine Lebensversicherung abschließt mit einem Monatsbeitrag von 100 € und einer Laufzeit von 30 Jahren, errechnet sich die Beitragssumme wie folgt: 100 x 12 Monate x 30 Jahre = 36000 €.
7 % davon sind 2520 €.
Die DVAG erhält für den Abschluss 5,3 %, während die Konkurrenz nach Angaben der Welt (SwissLife, OVB usw.) noch mehr erhalten sollen.
Bis 2008 waren die Provisionen für den Abschluss von Lebensversicherungen gedeckelt. Für Krankenversicherungen ist eine Obergrenze jetzt wieder eingeführt worden. Die Ausschweifungen eines Maklervertriebs namens MEG haben dies erforderlich werden lassen.
Bei den Krankenversicherungen war man sich einig: Das Provisionssystem hat nichts mit guter Beratung zu tun. Um wilden Ausschweifungen – wie zum Beispiel Umdeckungen von Verträgen, Abschluss von Scheinverträgen usw. – vorzubeugen, war eine Deckelung erforderlich.
Sehr interessant und ausführlich dazu auch ein Beitrag im Handelsblatt von Thomas Schmidt.
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Das Versicherungsjournal berichtete am 15.11.2011 darüber, dass der GDV an der Untersuchung des Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Andreas Oehler Kritik genommen hätte. Angeblich seien dessen Feststellungen „unseriös und unwissenschaftlich“.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vertritt die Interessen der Deutschen Versicherungswirtschaft. Mitglieder sind, wie dem Mitgliederverzeichnis auf der Homepage zu entnehmen ist, alle namhaften Versicherer. Prof. Dr. Andreas Oehler hatte ausgerechnet, dass gekündigte Lebensversicherungen zwischen 2001 und 2010 zu einem Verbraucherschaden in dreistelliger Milliardenhöhe geführt haben.
Wir erinnern uns: Im September 2008 (so lange ist das schon her) hatte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Firma Evers und Jung beauftragt, eine Studie zur Qualität in der Finanzdienstleistung zu erbringen.
Die Ergebnisse waren erschreckend.
Die Studie kritisierte die schlechte Beratung und die unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen. 50 – 80 % der Langzeitanlagen wurden zum Zeitpunkt der Studie frühzeitig gekündigt, die Vermittler richteten dort bis dahin jährliche Schäden von 20 – 30 Millionen Euro an.
Die Studie von Evers und Jung sagte aus, dass 50 – 80 % aller langfristigen Sparverträge storniert würden, 75 % der Lebensversicherungspolicen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, 50 % der mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Drittel der Policen mit einer Laufzeit von 12 Jahren.
In der Studie von Evers und Jung schrieb man dann auch von einem Verlust von 3.300,00 Euro pro Kunde. Ferner wurde auch hier eine Hochrechnung vorgenommen: Werden jährlich eine Millionen Verträge gekündigt, entspricht dies einem Schaden von fast 3,4 Milliarden Euro (auf Seite 76 der Studie).
Während also die Studie deutliche Parallelen zu den Veröffentlichungen des Prof. Dr. Andreas Oehler aufzeigt, stehen die Angaben des GDV allein dar. Der GDV meinte, dass nach der Jahrtausendwende nur eine sehr geringe Schwankungsbreite zwischen 3,60 % und 4,20 % vorhanden sei und dies seit 2008 rückläufig sei (offensichtlich hat bereits die Veröffentlichung der Studie von Evers und Jung zu einer deutlichen Verbesserung beigetragen….).