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In dem Verfahren mit der Generali, über das gestern berichtet wurde, war die Fragestellung des Gerichtes eindeutig. Es wurde danach gefragt, ob der Kläger berufsunfähig ist. Der Gutachter hatte dies schriftlich und unmissverständlich bestätigt mit der Antwort, der Kläger ist berufsunfähig.
In einem anderen aktuellen Verfahren hatte ein Gutachter die gerichtlichen Frage gar nicht zum Inhalt seines Gutachtens gemacht, und in der Zusammenfassung geschrieben, der Nachweis einer Berufsunfähigkeit könne nicht erbracht werden.
Bedeutet dies nun, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt oder bedeutet dies, dass er nicht in der Lage ist, entsprechende Feststellungen darüber zu treffen?
Gutachter neigen mitunter zu schwammigen Formulierungen.