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Um ein fast kleines Anliegen durfte sich das Landgericht Dresden gestern kümmern. Die Finakom AG verlangte von einem ehemaligem Mitarbeiter Provisionsvorschüsse zurück. Das Wort Mitarbeiter bedeutet hier, dass der Beklagte zunächst als Tippggeber, dann als Makler tätig war.
Ursprünglich durfte er nicht als Makler arbeiten, da er noch „woanders“ unter Vertrag stand. Dazu wurde eigens eine GmbH gegründet, die gegenüber der Finakom als Vermittlerin aufgetreten ist, während der eine oder andere sonstwo gebundene Vermittler bei der GmbH als Tippgeber tätig wurde.
Um den Bogen jedoch zu spannen, sollte eine Haftungsübernahme erklärt werden, wonach der Tippgeber für alle Geschäfte der Finakom gegenüber haften soll, die die GmbH einreicht. Die Wirksamkeit dieser Haftungsübernahme wurde gestern vom Gericht hinterfragt.
Interessant war die Rechtsauffassung des Gerichts, wonach die Entgegennahme der Provisionsabrechnungen, auch als Makler, kein Anerkenntnis darstellen sollen. Während die Forderung im Laufe des Prozesses von etwa 13.000 € auf etwas mehr als 3.000 € zusammenschrumpfte und die o.g. Konstellation viele „unnötige“ Fragen aufwarf, kündigte sich eine Einigung an. Auch das Gericht deutete an, dass es sich hier wirtschaftlich um eine Kleinigkeit handelt.
Der Richter verwies darauf, dass fast nebenan im Gericht wieder mal der Infinus-Prozess tagte, mit 6 Angeklagten, 12 Rechtsanwälten, mehreren Richtern und vielen Verhandlungstagen. Die Ladung an der Gerichtstür füllte mehrere DINA4-Zettel.
Unsere Ladung bestand aus zwei Parteien, 2 Anwälten und einem Richter. Auf einen DINA4-Zettel passten alle Ladungen des Tages.
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Die Finanzdienstleistungsbranche sollte eigentlich sauber werden. Verbraucherschützer sind seit Jahren bemüht, Weichen in Richtung zuverlässige Beratung zu stellen.
Neben einigen Gesetzesreformen, über die hier im Blog berichtet wird, gibt es auch Ansätze um eine Selbstregulierung. So hat die Versicherungswirtschaft einen Verhaltenskodex aufgestellt. In diesem Kodex wurde unter anderem unter dem Punkt Complience der Umgang mit sog. Incentives geregelt. Incentives sind Anreize für Handelsvertreter, außerhalb der üblichen Provisionen weitere Leistungen zu erhalten. Weil die Zahlungen an die Vertriebe und Handelsvertreter dem Kunden gegenüber offengelegt werden sollen, um Vertrauen zu schaffen, sind Incentives sehr umstritten. Incentives wie der Besuch eines Budapester Bordells gerieten in die Negativschlagzeilen.
In der letzten Zeit beeinträchtigten jedoch weitere Negativschlagzeilen die Finanzdienstleistungsbranche.
In Sachen S&K wurden endlich nach jahrelangem Prozess Urteile gefällt. Onlinevermittler wie Check24 und Unister gerieten in die Schlagzeilen.
Ein dickes Verfahren läuft noch gegen die Dresdner Finanzgruppe Infinus.
Über die MEG uns seinen umtriebenen Ex-Chef Göker wird auch ab und zu berichtet. Das Verfahren läuft noch.
Kaum ist ein Verfahren wie das gegen S&K vorbei, erinnert man sich gern an ältere Schlagzeilen. Jetzt wurde über die Wandlung des Malte Hartwieg berichtet. Früher sah es so aus, als hätten Göker, Stephan S., Jonas K. und Hartwieg den gleichen Modeberater.
„Wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug in Millionenhöhe ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den Investor Malte Hartwieg und dessen Geschäftspartner“, schreibt das Managermagazin. Auch Hartwieg soll ein Schneeballsystem betrieben haben. Seinem aktuellem Outfit zufolge scheint er sich schon auf schlechtere Zeiten eingestellt zu haben. Mit der Dima24 soll er Anlagen in Höhe 300 Mio Euro auf dem grauen Kapitalmarkt „verloren“ haben.
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Finanzvertriebe werben gern mit Mitarbeiter- oder Umsatzzahlen. Der beste sind sie alle. Nur einer ist der größte.
Infinus hält dagegen einen traurigen eigenen Rekord, auf den niemand stolz sein kann: Die Dresdener Finanzgruppe soll das größte deutsche Schneeballsystem betrieben haben. So schreibt es in einem spannenden Artikel capital.de .
Man dachte, dass „ab in den Urlaub“- Unister allein für die Unterhaltung in der Finanzdienstleistungsbranche während des Sommerlochs verantwortlich ist. Mit Infinus aus Dresden gibt es in der Programmunterhaltung einen Konkurrenten.
Um einen spannenden Prozess zu führen, bedurfte es allerdings weder halbseidener Finanzvermittler (das Wort halb passt bei Infinus nicht ganz), eines veneziösen Kredits oder einem dramatischen Flugzeugabsturz. Infinus ist auch ohne Absturz gescheitert.
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Sicher ungewöhnlich: Die Infinus-Affaire hat zu einigen Haftbefehlen geführt.
Die Staatsanwaltschaft verrät, was man dort so alles sichergestellt hat.
Auch mal interessant. Auch einen Anwaltskollegen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Dresden, soll es erwischt haben. Der sitzt angeblich seit 4.11.2013 auch gleich mit in Haft.