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Seit Jahren bemühen sich die Verbraucherschützer um Transparenz und Ordnung in der Finanzdienstleistung. Und immer noch geht viel durcheinander. Es wird teils immer noch ohne Zulassung vermittelt, Kunden können nicht immer erkennen, ob sie es mit einem Versicherungsvertreter, Mehrfachagenten oder Makler zu tun haben.
Cash.Online berichtet jetzt über ein Urteil des OLG Dresden. Ein Versicherungsnehmer wusste nicht, ob er es mit einem Mehrfachagenten oder Makler zu tun hat.
„Für die Behauptung, ein Versicherungsvermittler, der die Antragsfragen aufgenommen hat, sei als Mehrfach-Agent tätig geworden, ist der Versicherungsnehmer beweisbelastet“, so das OLG. Die Versicherung hatte wegen falscher Angaben im Antrag einen Krankenversicherungsvertrag angefochten. Der Berater war Makler, aus Sicht des Kunden aber „Scheinmakler“. Als Mehrfachagent hätte sich die Versicherung das Wissen des Vermittlers evtl. zurechnen lassen müssen, als Makler nicht.
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Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, unabhängige Finanzanlagevermittler, Honorarberater, Versicherungsvertreter, Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagenten, Vermögensberater, Verbraucherzentralen, OVB, DVAG, MLP …..
Der Versicherungsbote versucht in dem Dickicht der Bezeichnungen, etwas Übersicht zu bekommen.
Der Versicherungsbote wendet sich dabei den wichtigen Fragen zu:
Woran erkennt der Kunde, welchen Vermittler er vor sich hat?
Ist der Berater bzw. Vermittler gesetzlich zugelassen und haftet er für seinen Rat?
Vertritt der Vermittler per Gesetz die Interessen des Verbrauchers?
Die Frage: Wer weiß, ob man nach dem Lesen mehr weiß? wurde mir nicht beantwortet.