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Asscompact schreibt, dass sich heute Michael H. Heinz als Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) im Bundestag gegen das drohende Provisionsverbot für Vermittler einsetzt.
Die Sitzung wird um 15 Uhr live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Dann sind wir mal gespannt.
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Am Eingang gab es kein Gedrängel. Das war schon auffällig. In der Zeit vor Corona gab es gewöhnlich lange Schlangen und volle Gänge. Die Zeiten sind wohl erst mal vorbei.
Die Messe für Versicherungsvermittler, die DKM, war am 2. Tag wesentlich schlechter besucht als früher. Es fehlten einige große Versicherer und natürlich auch eine ganze Reihe kleinerer Anbieter. So wurde die Messe im Prinzip auf zwei Hallen reduziert.
Die ersten guten Gespräche gab es dann auf und neben einer Bühne, die der Facebook- Gruppe für Versicherungsvermittler zur Verfügung stand. Moderiert wurde die Veranstaltung von Andreas Lohrenz von Rockit und dem Vertriebscoach Frank Golz.
Sehr spannend war dann das Interview mit Herrn Michel Heinz, dem Präsidenten des Bundesverbandes für Versicherungskaufleute. Kritiker des BVK werfen dem BVK eine gewisse „Verstaubtheit“ vor. Angesprochen auf den Dresscode entgegnete Herr Heinz geschickt, dass dieser für ihn gerade Authentizität bedeute.
Bei aller Kritik wird schnell die Bedeutung des BVK vergessen. Herr Heinz sagte nämlich auch, dass er am Abend einen Termin mit führenden Politikern in Berlin habe. Dort wolle er sich dafür einsetzen, dass die Provisionsregelungen auch in Zukunft gelten sollen. Schließlich gibt es einige Parteien, die sämtliche Provisionen in der Finanzdienstleistungsbranche verbieten wollen. Holland und England haben das Provisionsverbot bereits umgesetzt. Dies wäre auch in Deutschland ein erheblicher Einschlag in die gesamte Branche der Versicherungsvermittlung. Die DKM würde es dann sicher auch nicht mehr geben.
Ich durfte dann auch die Bühne betreten und mir einige Komplimente von dem lieben Andreas Lohrenz abholen. Dabei hätte er selbst die Komplimente verdient. Er gibt mit den lebhaften und viel frequentierten Facebook- Gruppen den Vermittlern eine Stimme. Hier werden fachspezifische Fragen beantwortet und eben auch aktuelle politische Themen erörtert. In dieser Form und mit der großen Anzahl der Teilnehmer hat es dies zuvor noch nicht gegeben.
Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch bei Klaus Hermann. Er hatte mit einem eigenen Stand auf sein Entertainment aufmerksam gemacht. Vielen Dank für das Buch, das ich als Präsent mitnehmen durfte. Es wird hoffentlich nicht mehr lange dauern, bis ich angefangen habe, es zu lesen.
Zu guter Letzt – kurz vor dem Ausgang – gab es noch eine Podiumsdiskussion über das Thema „Altersvorsorge für Frauen“. Beatrice Egli hatte auch mitdiskutiert. Viele Zuhörer hätten sie sicher lieber singen gehört.
Auf den Heimweg mitnehmen durfte ich die rechtliche Information, dass das Landgericht Bochum ganz aktuell in einer einstweiligen Verfügungssache bestätigt hat, dass ein ausscheidender Vermittler sich unlauter verhalte, wenn er die alten Kunden unterschreiben lässt, dass diese keinen Kontakt mehr zu dem alten Vertrieb haben wollen.
Das Oberlandesgericht Jena hatte in einem Urteil vom 27.03.2019 (2 U 397/18) ebenso entschieden. Wechselwillige Vermittler sollten dies unbedingt beachten.
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Das Ende des Versicherungsvertreters steht nach einem aktuellen Artikel in der Welt bevor.
Unbeliebt sei der Beruf des Versicherungsvertreters. Auch leide er unter einem schlechten Ruf. Auch deshalb gebe es keinen Nachwuchs. Seit 2010 sei die Zahl der registrierten Versicherungsvermittler und -berater um ein Viertel gesunken.
„Im Durchschnitt sind Versicherungsvermittler in Deutschland über 50 Jahre alt und verkaufen ihre Verträge überwiegend in persönlichen Gesprächen, der Kontakt zu jungen Kunden fällt ihnen zunehmend schwer“, schreibt die Welt.
Insurancer, so heißt der Nachwuchs, würden gesucht werden. „Gesucht werden Menschen mit Skills, die für den Beruf gerade aus Kundensicht wichtig sind: Empathie, Verlässlichkeit und die Bereitschaft, Fachkompetenz aufzubauen“, sagt Elisabeth Stiller, Leiterin Vertrieb im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, gegenüber der Welt.
Die jungen Kunden seien digital, die über 50-jährigen Berater würden sie nicht erreichen.
Die aktuelle Krise fördert diese Entwicklung. Makler und Versicherungsvertreter seien nicht geübt, Versicherungen digital zu verkaufen. Die Mehrheit der 200.000 Vertriebler würde seit März kaum Verträge verkaufen. 2/3 von 1600 befragten Vermittlern würden unter erheblichen Einbußen zu leiden haben.
BVK-Präsident Michael Heinz sagt, dass „sie sich mit Provisionen aus alten Verträgen einigermaßen über die Krise retten“. „Eine große Anzahl von Vermittlern, vor allem in den Strukturvertrieben, ist aber auf die Abschlussprovisionen angewiesen, die sofort ausbezahlt werden“, wird er zitiert.
Mit noch 197.000 Beratern sei Deutschland gut versorgt, so die Welt. Es kämen laut Welt auf 421 Deutsche ein Versicherungsvertreter. In Großbritannien würde ein Berater auf mehr als 2450 Einwohner kommen. Dort würden die Kunden dem Berater ein Honorar für seine Dienstleistung zahlen, Provisionen seien verboten. Die Londoner Finanzmarktaufsicht hat laut Welt festgestellt, dass die Qualität der Beratung durch dieses System gestiegen sei.
Die Welt kritisierte die Strukturvertriebe. „Verkaufsmaschinen“ wie AWD oder die Deutsche Vermögensberatung hätten den Versicherern Milliardeneinnahmen beschert, schreibt Welt, während Strukturvertriebe auch „mitverantwortlich für das miese Image von Vertretern“ seien.
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Während blaudirekt seinen Pool tanzt, hat es sich zwischendurch mit dem BVK angelegt. Es geht um die bayrischen Urteile gegen Check24.
Wir erinnern uns: Check24 wurde vom Landgericht und Oberlandesgericht München verurteilt, seinen Webauftritt anders zu gestalten und die Hinweispflichten, die jeder Makler hat, zu berücksichtigen. Das Landgericht München urteilte gar ein Zwangsgeld gegen Check24 aus, weil es dem nach Verurteilung nicht genügend nachkam.
Blaudirekt hält die bayrischen Entscheidungen für Werbeverbote für Makler.
Michael Heinz vom BVK hat darauf reagiert und dem Vorwurf entgegnet, der BVK würde sich nicht genügend für die Mitglieder einsetzen.
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Der Dinosaurier „Provisionsabgabeverbot“ ist ausgestorben und wurde vom OLG Köln wohl endgültig zu Grabe getragen. Wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten hatte es die Branche doch immer wieder beschäftigt.
Wie bereits am 30.09.2016 hier berichtet, war das Provisionsabgabeverbot vor dem Oberlandesgericht Köln auf dem Prüfstand. Dieses hat nun das Provisionsabgabeverbot gemäß §81 Abs. 3 VAG in einem Berufungsurteil für unwirksam erklärt. Die Gründe sind noch nicht bekannt.
Das beklagte FinTech-Unternehmen namens Moneymeets Community GmbH bietet den Abschluss von Finanzdienstleistungen online an, legt nach eigenen Angaben die Provisionen detailliert offen und bietet an, diese mit den Nutzern zu teilen. Dagegen ging ein Maklerunternehmen vor.
50% der sogenannten Bestandsprovision, die allen Maklern und Versicherungsvermittlern für die Kundenbetreuung bezahlt wird, soll so an die Kunden weitergereicht werden.
Man gibt also Provisionen ab, was nach Ansicht vieler verboten sein soll. Beratung ohne Provisionsabgabe an die Kunden soll besser sein. Warum auch immer?
Das Landgericht Köln hatte schon in der ersten Instanz die Klage abgewiesen, weil man den gesetzlichen Begriff der Sondervergütung für einen zu unbestimmten Rechtsbegriff hielt. Und das Oberlandesgericht bestätigte dies nun.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fürchtet um das Provisionsabgabeverbot. In einer Stellungnahme gegenüber Value – Das Beratermagazin sagte BVK-Präsident Michael Heinz, dass das Oberlandesgericht Köln damit die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums konterkariere, dass das Provisionsabgabeverbot mindestens noch bis Mitte 2017 gelten solle.
Das Provisionsabgabeverbot ist übrigens eine rein deutsche Erfindung und in Europa einmalig. Ob sie europarechtskonform ist, darf deshalb angezweifelt werden. Sie wurde aufgrund einer aus dem Jahre 1934 stammenden Anordnung des Reichsaufsichtsamtes erlassen. Bereits 2011 hatte das Verwaltungsgericht in Frankfurt gemeint, die Rechtsnorm sei zu unbestimmt und erfülle nicht die Anforderungen an ein Gesetz.
Das Provisionsabgabeverbot ist längst überholt.
Der BVK meinte noch in einer Pressemitteilung vom 14.10.2015, dass das Provisionsabgabeverbot dazu beigetragen habe, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet wurde. Dass es einen Zusammenhang gibt zwischen Provisionen und dem „falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen“ gibt, wie es der BVK herleitet, steht immer wieder im Mittelpunkt der kritik von Verbraucherverbänden, die sich für schlecht beratende Verbraucher einsetzen.
Ob es Provisionengeben überhaupt darf, ist europarechtlich umstritten. Ausgerechnet England, das sich zum Brexit entschieden hat, hat ein vollständiges Provionsverbot eingeführt.
Dagegen steht Deutschland noch in der Kinderschuhen, wenn man tatsächlich noch an fragwürdigen Relikten wie dem Provisionsabgabeverbot festhalten will. Die Beratung wird nicht dadurch besser, weil der Berater die Provisionen nicht weitergibt.
Außerdem müssen sich die Verfechter alter Relikte vorhalten lassen, dass sie mit den Prozessen ungwollt Werbunfg für den Gegner machen. Jeder kennt sie sie jetzt, Moneymeets und check24, und all die, die bei Einführung neuer Ideen verklagt wurden. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln zeigt: FinTech-Unternehmen stellen zu den herkömmlichen Finanzdienstleistungen in Zukunft eine ernsthafte Konkurrenz dar.

