Versicherungen

Kommentar zu unserem Beitrag „Warum Versicherungen“

Ein Leser unseres Blogs gab in Hinblick auf unseren Beitrag vom 2.8.2010 folgende kritische Bemerkung ab, die wir hier gerne aufgreifen und wiedergeben :

„Ihr Kommentar zum Versicherungsschutz der Loveparade darf nicht unwidersprochen bleiben: Unabhängig von der Frage, ob die Deckung ausreichend ist oder nicht, sollte die Verfügbarkeit von zusätzlichem Schutz geklärt werden: Denn es ist nach Auskunft sachkundiger Makler nicht ohne weiteres möglich, eine höhere Deckung zu bekommen.“

Vielen Dank für den Hinweis ! Auch wir lernen gerne hinzu.

Finger weg vom Losverkauf

Warum nicht einmal Versicherungen per Los verkaufen?

Nach dem Motto „Jetzt gewinne ich, was ich will“ wurde im Internet eine Tombola mit 50-Cent-Losen angeboten.

Das Landgericht Köln hat am 07.04.2009 unter dem Aktenzeichen 33 O 45/09 einen Riegel davor geschoben und dies verboten.

Der Betreiber verhalte sich wettbewerbswidrig, da er gegen das Glücksspielverbot im Internet verstoße. Es greife hier auch nicht die Ausnahme gemäß Rundfunkstaatsvertrag, der Gewinnspiele, deren Einsatz nicht mehr als 50 Cent betrage, erlaube. Schließlich könne bei der hier streitigen Tombola das Entgelt jeder Zeit in 50-Cent-Schritten erhöht werden.

Dies verstoße gegen §§ 3,4 GlöStV; 8 a RStV.