Vertrieb

Müssen die Großen jetzt zittern?

Die Musterfeststellungsklage kommt. Es ist das die gesetzliche Verankerung einer Sammelklage.

Müssen jetzt die großen Vertriebe zittern? Viele Vermittler, die statt des in Aussicht gestellten Ferraris das böse Erwachen erfahren haben, wünschen sich ein rigoroses Vorgehen gegen üble vertragliche Strukturen. Lange Kündigungsfristen, fragwürdige Vorschussregelungen mit Tendenzen zur Verschuldung, zweifelhaften Wettbewerbsverbote, sittenwidrige Strukturregeln könnten ja eine Sammelklage veranlassen.

Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz jedenfalls beschlossen.

Es gibt allerdings zwei Gründe, warum die vertriebliche Tätigkeit davon ausgeschlossen ist.

Zum einen soll es nur Verbrauchern möglich sein, gemeinsam vor Gericht zu ziehen. Handelsvertreter sind dies nicht.

Zum anderen müssen sich mindestens zehn Betroffene zusammenfinden, denen mutmaßlich durch ein Unternehmen der gleiche Schaden entstanden ist. Klageberechtigt sind auch nur bestimmte Verbraucherverbände. Diese Verbände müssen mindestens aus 350 Mitgliedern bestehen oder zehn Mitgliedsverbände unter sich vereinen. Außerdem müssen die Verbände seit mindestens vier Jahren in einer Liste des Bundesamtes für Justiz registriert sein.

Die großen Vertriebe müssen jedenfalls nichts befürchten.

Rechtsanwalt rät zu fragwürdigen Tricks

Gerade erfuhr ich, dass ein süddeutscher Vertrieb offensiv Mitarbeiter der Konkurrenz abwirbt. Dies ist an sich nicht verwerflich, stellt sich jedoch in der Art und Weise als gefährlich dar.

Die angeworbenen Mitarbeiter befinden sich zum Teil noch in ungekündigten Vertragsverhältnissen bei einem großen Vertrieb.

Auf entsprechenden Anbahnungsseminaren wird den Mitarbeitern vorgegaukelt, dass es ganz einfach wäre, das Vertragsverhältnis mit dem Vertrieb zu kündigen.

Man solle einfach dafür sorgen, dass die Intranet-Verbindung gekappt wird, indem man den Vertrieb provoziert. Dann solle man mit einem vorgefertigten Kündigungschreiben, in dem man nur noch seine Vertragsnummer einsetzen bräuchte,  die fristlose Kündigung erklären.

Und schon wäre man draußen und dürfte für den neuen Vertrieb arbeiten und vermitteln.

Dieser Tipp soll sogar von einem Rechtsanwalt stammen, der eigens dieses „glückbringende“ Schreiben entworfen hat.

Davon, dass die fristlose Kündigung schon deshalb unwirksam sein könnte, weil eine Abmahnung fehlt und vielleicht sogar nicht einmal ein Kündigungsgrund vorliegt, sagte man den Vertrieblern nicht.

Und dass bis zu drei Jahren später Klagen auf Unterlassung, Schadenersatz und Auskunft über alle fremdvermittelten Verträge droht, sagte man auch nichts.

Meine Empfehlung ist deshalb, solch einfache Aussagen kritisch zu hinterfragen und sich lieber einmal mehr Rat einzuholen.

Kann nicht alles so einfach sein?

Vertriebler der Volksfürsorge AG sind Arbeitnehmer !

Am 15.12.2009 entschied das Amtsgericht Warendorf, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen der Volksfürsorge AG und einem Vertriebsmitarbeiter zum Arbeitsgericht gehören.

Die Begründung ist denkbar einfach:

Der Vertriebsmitarbeiter ist schlicht und ergreifend Arbeitnehmer. Das Gericht hatte einfach nur auf den vorliegenden Vertrag Bezug genommen.

Es geht eben auch einfach.

Vertriebler Grobi macht Umsatz – schon im Kindergarten werden Betriebswege geschult

Die Sesamstraße feiert Jubiläum und zeigt – nicht nur den Kleinen – wie man erfolgreich verkauft.

Einfach mal reinsehen! Viel Spaß!