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Deutsche Industrie- und Handelskammertag kritisiert Kosten

Wie bereits gestern berichtet, hatte der Bundesverband deutscher Vermögensberater die Kosten zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts kritisiert. Der deutsche Industrie- und Handelstag schlug in die gleiche Kerbe und wies darauf hin, dass die Gefahr bestehe, dass „zahlreiche der am Markt befindlichen freien Berater unter ein Haftungsdach (als gebundener Agent) gezwungen werden oder ihre Tätigkeit ganz einstellen müssen“.

Auch der Deutsche Industrie- und Handelstag hatte sich damit beschäftigt. Hier ein Auszug seiner Stellungsnahme vom 1.7.2011:

„Für das Erlaubnisverfahren nach § 32 KWG fallen in der Regel Gebühren von mindestens 2.000 Euro an. Ferner haben Finanzdienstleistungsinstitute die Kosten der laufenden Aufsicht durch die BaFin zu tragen. Die jährliche Mindestumlage für Anlagevermittler ohne Befugnis, sich Eigentum/ Besitz an Kundengeldern/-anteilen zu verschaffen, beträgt 2.500 Euro; bei einer Bilanzsumme unter 100.000 Euro beträgt die Umlage 1.250 Euro. Zusätzliche Kosten entstünden den betroffenen Unternehmen durch die Umlage für die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (Mindestumlage 1.050 Euro/Jahr) sowie die Anforderung an Finanzdienstleistungsinstitute, einen Jahresabschluss nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aufzustellen und prüfen zu lassen. Die hierfür anfallenden Kosten belaufen sich nach Informationen der BaFin jährlich auf rund 8.000 Euro. Demgegenüber werden für eine Erlaubniserteilung für Versicherungsvermittler nach § 34d/e GewO bei den Industrie- und Handelskammern durchschnittlich Gebühren in Höhe von etwa 200 Euro veranlagt; Folgekosten für die gewerberechtliche Aufsicht entstehen in der Regel nur anlassbezogen, z. B. bei Änderung der Registerdaten.

Für Unternehmen erhöht sich bei einer Aufsichtslösung der Vertriebsdruck. Die Mehrkosten von jährlich rund 8.000 Euro müssen durch Provisionen zusätzlich erwirtschaftet werden. Dadurch wird die Gefahr erhöht, dass Vermittler sich bei der Beratung der Anleger verstärkt an der Höhe der Provisionen orientieren. Ein solches Ergebnis stünde diametral im Gegensatz zu den Zielen des Gesetzes den Anlergerschutz zu erhöhen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Erlaubnispflicht nach § 32 KWG und die damit einhergehende Einbeziehung in die Solvenz- und Marktaufsicht der
BaFin erhebliche Mehrbelastungen für die betroffenen Unternehmen mit sich brächte. Aktuell betreiben schätzungsweise 80.000 freie Berater auf Basis einer Erlaubnis nach § 34c GewO die Vermittlung von geschlossenen Fonds. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob diese i. d. R. als Einzelunternehmen organisierten Betriebe in der Lage sind, den mit einer BaFin-Erlaubnis und Aufsicht einhergehenden finanziellen und bürokratischen Anforderungen zu entsprechen. Mit der Einstufung der geschlossenen Fonds als Finanzinstrument i. S. d. KWG ginge die konkrete Gefahr einher, dass zahlreiche der am Markt befindlichen freien Berater unter ein Haftungsdach (als gebundener Agent) gezwungen werden oder ihre Tätigkeit ganz einstellen müssen.“

Bundesverband deutscher Vermögensberater kritisiert Kosten im Rahmen der neuen Regulierung der Finanzanlagenvermittlung

Wie das Versicherungsjournal heute berichtet, hat der Bundesverband deutscher Vermögensberater e.V. (BdV) kritisiert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Kosten im Rahmen der neuen Regulierung der Finanzanlagenvermittlung zu niedrig eimgeschätzt hat.

Leider fand sich in dem Artikel weder ein passender Link zu den Aussagen oder zu den zu erwartenden Kosten.

Zur Erinnerung :

Der am 06.04.2011 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sowie die „Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung “ sehen vor, dass die Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds sowie „sonstigen Vermögensanlagen und Genossenschaftsanteilen“ ab 2013 gewerberechtlich reguliert werden soll und somit vergleichbare Anforderungen wie im Versicherungsvermittlerrecht gelten werden: Erlaubnis, Registrierung, IHK-Sachkundenachweis „Finanzanlagenfachmann IHK“ (jedoch ohne „Alte-Hasen-Regelung“), Vermögensschadenhaftpflicht-
versicherung, Beratungs- Dokumentations- und Informationspflichten gem. §§31ff WpHG.

Laut Versicherungsjournal meint der BdV, davon seien allein 11000 Vermögensberater und weitere 260.000 Vermitller betroffen, von denen ein Großteil Investmentfonds vermitteln würde.

Bankberater müssen ab 1.1.2010 Protokoll führen

Das neue Gesetz ist zur Bankberatung ist „durch“

Ich wurde heute morgen duch eine Information aus dem Träumen gerissen. In den Nachrichten wollte man Glauben machen, dass der Bundesrat heute neue Regelungen zur Bankberatung aufstellte.

Es war aber der Bundestag, der schon am 3. Juli 2009 den besseren Anlegerschutz beschloss. Die Vorlagen zu den Gesetzen zu lesen, ist etwas mühsam. Insider ist die Verlinkung zu den Vorlagen jedoch zu empfehlen.

Vorgeschrieben ist jetzt ein Protokoll, das Banken ab dem 1. Januar 2010 nach einem Beratungsgespräch allen Privatkunden aushändigen müssen. Darin muss vermerkt sein, was der Anleger über seine finanzielle Situation erzählt hat, ob er im Umgang mit Wertpapieren ein Neuling oder ein Profi ist, und ob er eine riskante oder eine eher vorsichtige Anlagestrategie bevorzugt. Sollte ein Kunde später seine Bank verklagen, weil er sich falsch beraten fühlt, könnte der Nachweis durch das Protokoll erleichtert werden.

Wie so oft, gingen dem Beschluss lange Streitereien voraus. Streit gab es, ob ein einwöchiges Rücktrittsrecht bei telefonischer Anlageberatung greifen sollte,wenn das zugeschickte Protokoll fehlerhaft oder unvollständig ist. Die Beweislast läge im Streitfall bei der Bank. Dagegen lief die Banken-Lobby Sturm, aber auch in der Union gibt es Zweifler. Die Regel berge enorme Risiken, Banken müssten bis Ablauf der Rücktrittsfrist das volle Kursrisiko tragen.

So war zu lesen, dass Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) zunächst dafür eintrat, den Anlegern mehr Rechte zu geben. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) forderte dies angeblich schon lange und wunderte sich über den Richtungswchsel der Union. Erst hätten Unionspolitiker vor einer Belastung der Banken gewarnt, dann fordere Bayern plötzlich mehr Verbraucherschutz. Mechthild Dyckmans (FDP) begrüßt, dass der ursprüngliche Plan, telefonische Beratungsgespräche aufzuzeichnen, gestrichen worden sei. Für die Linke fordert Sevim Dagdelen den Ausbau der unabhängigen Finanzberatung. Auch Nicole Maisch (Grüne) kritisiert, dass Finanzberatung in Deutschland weiterhin durch Beraterprovisionen finanziert werde.

Bisher haben es Anleger schwer, Schadenersatzansprüche wegen falscher Beratung durchzusetzen. Die Beweislast liegt bei ihnen. Ohne ein Protokoll können Anleger vor Gericht kaum das frühere Gespräch mit Bankberatern wiedergeben. Das soll nun anders werden mit der «Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung». Soll heißen, dass Bankberater umfassend Protokoll zu Kundengesprächen führen müssen. Anleger sollen falsche oder schlechte Beratung besser nachweisen können und mehr Chancen erhalten, gegen ihre Banken vor Gericht zu siegen.

Dass der deutsche Finanzvermittlungsmarkt Mängel aufweist, stellte eine vom Bundesverbraucherministerium in Auftrag gegebene Studie schon Ende 2008 fest. Einer Vielzahl von Anlageberatern (in Deutschland kommen auf 1.000 Einwohner 6,1 Berater, in Großbritannien nur 2,7) stünden typischerweise Verbraucher „mit einem unzureichenden finanziellen Bildungsstand gegenüber“. Aus Unkenntnis neigen viele Privatanleger dazu, „dem Berater die Entscheidung zu überlassen“. Viele sind später mit der Beratung unzufrieden: Laut Studie werden 50 bis 80 Prozent aller langfristigen Anlagen vorzeitig und mit Verlust abgebrochen.